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Fachanwälte für Medizinrecht, Patientenanwalt Stefan Hermann und Patientenanwältin Sabrina Diehl, kämpfen für Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Behandlungsfehlern

Neue Hoffnung für Patienten nach Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt, Schlaganfall, Amputation, (Blind-)Darmverletzung, Schönheits-OP, und vieles mehr...

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Als Fachanwälte für Medizinrecht, die nur Patienten vertreten, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Ärzte und Krankenhäuser. Sie haben bei uns immer einen Ansprechpartner, flankiert von einem gut geschulten und hochmotivierten Kanzleiteam.

Da bei der ersten, sehr umfangreichen Besprechung sämtliche Aspekte besprochen und alle notwendigen Formalia erledigt werden, kann die weitere Zusammenarbeit per Telefon, Post, Telefax und E-Mail erfolgen. Es ist also in der Regel nur eine Anreise nach Marl notwendig (auch wenn Sie natürlich immer gern gesehen sind). Es sollte wegen der oben ausgeführten Kriterien daher für Sie keine Rolle spielen, wenn Sie für die Erstberatung etwas weiter fahren müssen. Ihren spezialisierten Arzt haben Sie in der Regel auch nicht „an der Ecke“ gefunden. Außerdem sind Sie es selbst gewohnt bei weniger wichtigen Problemen, wie zum Beispiel den Kauf eines Möbelstücks oder eines Teppichs,
eine gewisse Strecke zurück zu legen. Je größer Ihr Problem ist, desto weiter kommt es in Betracht zu fahren, oder? Und im Falle eines fehlerhaften Eingriffs in Ihre Körper oder gar beim Tod eines Angehörigen dürfte doch wohl ein sehr großes Problem vorliegen. So jedenfalls sehen wir es, bestätigt durch Mandanten, die aus ganz Deutschland zu uns kommen.

Unsere ganze Leidenschaft gilt dem Medizinrecht und der Hilfe von geschädigten Patienten!
 

Fehldiagnose, Behandlungsfehler und sinnlose Behandlungen

Wir helfen Ihnen!
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Das Magazin Der Spiegel schreibt in seiner Ausgabe Wenn Ärzte irren - Risiko Fehldiagnose: „Viele Ärzte versagen in der Kunst des Heilens - sie hören den Kranken nicht zu. Die schlechte Kommunikation (…) führen zu falschen Diagnose und sinnlosen Behandlungen. Schulmediziner müssen lernen, wieder den ganzen Menschen zu sehen“ (Ausgabe 07/2011, S. 120 ff. - Sprachlos in der Sprechstunde).

Spiegel-Online fasst die Thematik prägnant zusammen: „Behandlung mit Nebenwirkungen - Übermüdete Ärzte, personelle Unterbesetzung und allgemeine Strukturmängel führen dazu, dass es immer wieder zu schwerwiegenden Fehlern bei Behandlungen kommt. Für den Patienten bedeutet das im schlimmsten Fall den Tod. Aus Angst vor Ansehensverlust schweigen Ärzte und Krankenhäuser häufig.“
 

Neue Hoffnung für Opfer von Ärztepfusch kommt von Patientenanwälten

Patientenanwalt darf sich nur nennen, wer die erforderliche Qualifikation nachweist

Als Patientenanwälte unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Patientenanwalt darf sich nicht jeder nennen. Nur wer die engen und strengen Voraussetzungen erfüllt, die die Rechtsanwaltsammern (RAK) vorgeben, darf sich Patientenanwalt nennen. Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat geprüft und bestätigt, dass diese Voraussetzungen bei uns vorliegen (RAK Hamm, Az. A/III/866a/2010 - Patientenanwalt Hermann und RAK Hamm, Az. A/III/931a/2010 - Patientenanwältin Diehl).

Wenn Sie sehen, mit wie viel Leidenschaft und Konsequenz wir als Patientenanwälte den Opfern von Behandlungsfehlern helfen, Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen, verstehen Sie schnell, warum wir bei so manchem Arzt gefürchtet sind. Arbeitet der Arzt in einem Krankenhaus, so haftet auch dieses für einen Ärztepfusch, ganz egal, ob es um Schwangerschaft und Geburt, Schlaganfall, Amputation, (Blind-) Darmverletzung, Schönheits-OP oder was auch immer, geht.

Spezialisierung auf Behandlungsfehler führt zu angemessenem Schmerzensgeld

Patientenanwälte sind nur im Medizinrecht und dort nur im Arzthaftungsrecht tätig

Lassen Sie sich beraten!
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Unserer Ansicht nach ist es für den durch einen Behandlungsfehler geschädigten Patienten wichtig, sich für einen Anwalt zu entscheiden, der nicht beide Seiten, also Patienten und Ärzte, vertritt. Sobald ein Anwalt beruflich verpflichtet ist, Verständnis für das fehlerhafte Handeln der Ärzte aufzubringen, wird er wohl kaum noch das gegenteilige Interesse der Patienten als Opfer von Behandlungsfehlern in letzter Konsequenz wahrnehmen können. Auf Seiten der Ärzte kämpft er dafür, dass dem geschädigten Patienten so wenig Schmerzensgeld wie möglich zugesprochen wird. Wie kann er, ohne seine Glaubwürdigkeit zu verlieren, für Patienten ein angemessen hohes Schmerzensgeld fordern? Nur ein Patientenanwalt, der sich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert hat, kann Sie unserer Ansicht nach erfolgversprechend mit der notwendigen Überzeugungkraft und Leidenschaft vertreten.

Außerdem glauben wir, dass es nicht möglich ist, neben dem komplexen Rechtsgebiet des Medizinrechtes noch weitere Rechtsgebiete erfolgreich zu bearbeiten. Die ganze Konzentration eines Fachanwaltes sollte sich auf ein Fachgebiet erstrecken. Je höher die Spezialisierung dabei ist, desto erfolgversprechender ist seine Tätigkeit. Wir haben uns auf das Teilgebiet des Arzthaftungsrechtes - und hier auf die Vertretung von Patienten als Opfer von Behandlungsfehlern - spezialisiert. Aber damit nicht genug: Wir bearbeiten Ihren Fall nach dem sogenannten amerikanischen Konzept.  Das heißt, wir bearbeiten grundsätzlich jeden einzelnen Fall mit zwei Patientenanwälten gemeinsam. Wir glauben, dass dadurch Ihre Erfolgsaussichten erhöht sein können. Denn auch bei Gerichten wird angenommen, dass die Rechtssicherheit steigt, je mehr Richter an einer Entscheidung beteiligt sind. Eine höhere Spezialisierung geht nicht!

 

Blick aus der Kanzlei: Unser Wartegarten

 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung -

Patientenanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler und Arzthaftung

Bebelstrasse 13
45770 Marl
Telefon: 02365 / 20 71 6 - 0
post@rechtsanwalt-hermann.de

Patientenanwälte Schmerzensgeld Verdienstausfall immaterieller Vorbehalt Haushaltsführungsschaden Beerdigungskosten

Patientenanwältin
Sabrina DIEHL
Fachanwältin für Medizinrecht
- Schmerzensgeld -

Rechtsanwältin Patientenanwältin Sabrina Diehl Schmerzensgeld nach Ärztepfusch Behandlungsfehler

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