Presseberichte zum Thema Tod nach Sturz aus Krankenhausfenster

Marl Aktuell - Sonntagsblatt vom 24.03.2012 - Aus dem Krankenhaus in den Tod gestürzt

Witwe erhält 75.000 Euro. Neu: Schmerzensgeld auchfür Angehörige

Voerde/ Wesel/ Marl. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro bekommt eine Witwe, deren Mann verwirrt aus dem Fenster eines Krankenhauses in den Tod gesprungen war. Eine noch seltene Entscheidung, die der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (46) jetzt vor dem Landgericht Duisburg durchsetzen konnte. Denn während es nahezu überall in Europa ein solches Angehörigenschmerzensgeld gibt, ist es in Deutschland noch umstritten.  Was war geschehen?

Im November 2005 stürzte der Duisburger mit dem Fahrrad, schlug mit dem Kopf auf und erlitt eine Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Diese führte zu Verwirrtheitszuständen und Desorientierung, so dass er in einem Weseler Krankenhaus unter besonderer Beobachtung stand. Als er in einem Anfall starker Verwirrtheit lautstark verlangte, ihn nach Hause zu lassen, öffnete eine Stationsschwester ein Fenster, um ihn zu „überzeugen“, dass das Wetter viel zu schlecht sei, um nach draußen zu gehen. „Als mein Mann das geöffnete Fenster sah, dachte er wohl, er solle dort heraus“, erinnert sich fassungslos die Witwe. Denn der stieg auf einen Stuhl, dann auf einen Tisch und schließlich auf den Fenstersims. Von dort stürzte er acht Meter in die Tiefe, kopfüber in eine Baugrube und verstarb (das SONNTAGSBLATT berichtete).

„Da er sofort tot war, konnte für ihn nur ein geringes Schmerzensgeld beansprucht werden. Der Löwenanteil des durchgesetzten Betrages entfällt daher auf die Ansprüche der Witwe“, erklärt Hermann. Dies sei ein großer Schritt in eine gerechte Entschädigungspraxis, ist der Patientenanwalt überzeugt. „Auch wenn das Geld meinen Mann nicht wieder lebendig macht, so zeigt es doch, dass mein eigenes Leid berücksichtigt wurde“, so die Witwe. Ein Lichtblick für alle, denen ein geliebter Mensch genommen wird.

Bild.de vom 21.03.2012 - Krankenschwester lässt Patienten aus Fenster fallen

Jetzt bekommt die Witwe 75.000 Euro Schmerzensgeld

Voerde – Was für ein tragischer Fall: Eine Krankenschwester öffnet einem verwirrten Patienten nachts das Fenster, will ihm den Schnee zeigen. Er schubst sie zur Seite, stellt einen Stuhl auf den Tisch, klettert auf die Fensterbank und stürzt in einen Betonschacht. Tot!

Dies ist die traurige Geschichte von Patient Franz S. († 66) und der armen Krankenschwester, die den Fehler ihres Lebens machte. Franz S. hatte Herzflimmern, stürzte vom Fahrrad. Der Notarzt rettete ihm das Leben. Reanimation! Der Herz-Patient kam in eine Klinik in Wesel am Niederrhein (NRW). Sein Zustand: kritisch. Das Gehirn war zu lange ohne Sauerstoff. Hilflos war er, verwirrt. Auch, als er in jener tragischen Nacht auf den 25. November 2005 aufwachte. Er stand mit dem Schlafanzug auf dem Flur, war unruhig, tief traurig, wollte nach Hause zu seiner Ehefrau Beate (70). Die Schwester kümmerte sich liebevoll um Franz S. Sie öffnete das Fenster, wollte ihm den Schnee zeigen, damit er sich beruhigt und wegen des schlechten Wetters wieder ins Bett legt und einschläft. Doch dann geschah die Tragödie.

Als das Fenster auf war, sah Franz S. die Fluchtmöglichkeit, um endlich nach Hause zu kommen. Er kletterte auf das Sims – und stürzte von der Fensterkante ab. Die Nachtschwester wollte ihn noch fassen, aber ihre Griffe gingen ins Leere. Ihr Patient stürzte ein Stockwerk in die Tiefe, schlug in einem offenen Betonschacht auf, erlitt furchtbare Kopfverletzungen und starb eine Stunde später.

Vor dem Duisburger Landgericht lief nach dem Todessturz ein Zivilprozess an. Das Aktenzeichen: 8 O 268/10. Es ging um 180 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Jetzt endet das Verfahren mit einem Vergleich. Patienten-Anwältin Sabrina Diehl (30) aus Marl (NRW), die die Witwe vertritt, sagte BILD.de: „Das Krankenhaus und wir haben dem Vergleichsvorschlag des Gerichts rechtskräftig zugestimmt. Jetzt bekommt die Witwe 75 000 Euro für ihr Leid. Dieses Geld hilft ihr sehr.“

Damit ist der tragische Fall juristisch abgeschlossen. Und rechtlich sehr interessant. Arzthaftungs-Experte Stefan Hermann (46): „Die Witwe erhält ein Angehörigen-Schmerzensgeld. Das ist hier bemerkenswert. In anderen europäischen Ländern gibt es das schon laut Gesetz; in Deutschland aber noch nicht.“
Beate S. war der Entschluss zur Klage schwergefallen. Weil sie großes Mitleid mit der Krankenschwester hatte. „Soll ich ihr einen Vorwurf machen? Sie hat es wahrscheinlich nur gut gemeint.“
Trotzdem musste sie innerlich zerrissen vor Gericht ziehen, um für ihre Kinder sorgen zu können. Denn Sturzopfer Franz S. hinterließ ihr auch zwei behinderte Söhne. Die Witwe: „Jemand muss doch für sie sorgen, wenn auch ich nicht mehr da bin.“

Auf einen Blick vom 26.01.2012 - Drama im Krankenhaus

"Vor den Augen einer Schwester stürzte mein Franz in den Tod"

Beate Solf wähnte ihren Mann nach einem Herzinfarkt in sicherer Obhut - doch dann geschah ein unfassbares Unglück…

Sie waren 44 Jahre lang verheiratet, hatten alle Höhen und Tiefen des Lebens zusammen gemeistert. „Es war nicht immer leicht“, erzählt Beate Solf (70) aus Voerde (Niederrhein) mit Tränen in den Augen, „aber Franz war meine große Liebe. Er war mein Rückhalt.“

Zwei geistig behinderte Söhne hatten sie aufopferungsvoll großgezogen und deswegen auf vieles verzichten müssen. Als der gelernte Schlosser und Schweißer nach einem Arbeitsunfall in Frührente gehen musste, freuten sich Beate und Franz Solf auf einen gemeinsamen, schönen Lebensabend. Doch dann machte dem damals 66-Jährigen das Herz zu schaffen. Als er nach einem Infarkt von seinem Fahrrad gestürzt und von einem Notarzt reanimiert worden war, wurde Franz Solf ins Marienhospital in Wesel eingeliefert. „Fünf Tage lag er dort auf der Intensivstation“, berichtet Beate Solf, die ihren Mann täglich besuchte. „Franz erkannte mich und redete auch mit mir, aber er war ziemlich verwirrt und desorientiert.“ Wegen weiterer Untersuchungen kam der Patient schließlich auf die Normalstation. Weil er spätabends plötzlich nach Hause wollte, irrte Franz Solf im Nachthemd und in Pantoffeln längere Zeit in den Fluren herum, ehe ihn eine Krankenschwester zurück in sein Zimmer brachte. „Dort wollte sie ihm zeigen, dass es draußen nass und kalt war und er deshalb nicht nach Hause könne“, sagt Beate Solf mit stockender Stimme und ergänzt: „Obwohl mein Mann aufgeregt und desorientiert war, öffnete sie ihm tatsächlich das Fenster!“ Dann geschah das Unfassbare:

Unter den Augen der Schwester kletterte der Rentner über einen Stuhl auf die Fensterbank, auf der er das Gleichgewicht verlor und aus dem ersten Stockwerk kopfüber in die Tiefe stürzte…

Für Franz Solf kam jede Hilfe zu spät. Er starb an seinen schweren Kopfverletzungen. Die trauernde Witwe: „Warum nur hat die Krankenschwester das Fenster geöffnet und zugelassen, dass ein verwirrter Patient in den Tod stürzt?“ Eine Antwort auf diese Frage hat sie bis heute nicht bekommen. Von den Verantwortlichen wurde das Unglück als „bedauerlicher Vorfall“ abgehakt, polizeiliche Ermittlungen gab es keine. Darum hat Beate Solf mithilfe des Anwalts Stefan Hermann die Klinik auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Denn neben dem schmerzlichen Verlust hat die 77-Jährige auch mit finanziellen Problemen zu kämpfen: „Unsere Altersversorgung bestand überwiegend aus der Unfallrente meines Mannes, die seit seinem Tod weggefallen ist“, erklärt sie.

Zu einer Stellungnahme war das Marienhospital in Wesel nicht bereit. Auch auf einen Vergleichsvorschlag des Gerichts reagierten die Verantwortlichen nicht. „Man will mich wohl zu einem jahrelangen Prozess zwingen“, so Beate Solf. „Aber auch das stehe ich durch. Ich bin es meinem Mann schuldig!“

Neue Post aus Dezember 2011 - Mein Mann wollte nur nach Hause - doch das wurde ihm zum Verhängnis

Vor den Augen der Pflegerin sprang Franz-Gerhard aus dem Fenster. Die Witwe kämpft seit Jahren tapfer um Gerechtigkeit.

Die Einsamkeit spürt Beate Solf (70) jeden Tag aufs Neue. Besonders, wenn sie allein auf der Parkbank sitzt, auf der sie früher so gerne mit ihrem Franz-Gerhard Rast machte. Der Platz neben ihr bleibt für immer leer. „Ich vermisse meinen Mann jede Sekunde. Wir hatten noch so viel vor nach der Pensionierung“, erzählt die Witwe aus Voerde (Nordrhein-Westfalen) traurig. „Doch dann sprang er im Krankenhaus aus dem Fenster. Dabei wollte er nur nach Hause zu seiner geliebte Familie.“

Sechs Jahre ist es her. Doch für die trauernde Seniorin erscheinen die skandalösen Ereignisse, als wenn es gestern gewesen wäre: „Endlich konnten wir als Ehepaar die Zeit genießen, uns um unsere behinderten Söhne und die Enkeltöchter kümmern“, blickt sie zurück. Dann geschah das Unglück: „Franz-Gerhard stürzte vom Rad. Plötzliches Herzflimmern!“ Die Sanitäter konnten den 66- Jährigen wiederbeleben, brachten ihn ins Marien-Hospital nach Wesel. Doch das Gehirn des Schmieds war zu lange ohne Sauerstoff geblieben. Er würde für immer verwirrt und hilflos bleiben. „Ich hätte ihn zu Hause gepflegt, und Franz-Gerhard versprach mir, dass wir es schaffen würden“, schluchzt die ehemalige Besitzerin einer Heißmangel. Auch am 25. November 2005 hatte sie am Krankenbett gewacht, sich gegen 19 Uhr von ihrem Mann verabschiedet. Doch um 21.15 Uhr riefen die Patienten im Mehrbettzimmer um Hilfe. Franz-Gerhard wollte nach Hause, aus der Klinik fliehen. „Sofort versuchte ihn die Krankenschwester zu beruhigen“, gibt Beate Solf das Untersuchungsprotokoll wieder. „Sie hat das Fenster geöffnet und meinem Mann gezeigt, dass es regnet und viel zu kalt ist, um zu gehen.“ Doch der verwirrte Patient ließ sich nicht umstimmen. „Vor den Augen der Schwester stieg er auf den Stuhl, dann auf den Tisch und von dort aufs Fensterbrett“, berichtet Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (46), der Beate Solf gegen das Krankenhaus vertritt. Plötzlich hatte die Schwester nur noch ein Stück Stoff in der Hand. Franz-Gerhard Solf war in eine Baugrube gestürzt. Viele Meter tief. Tödlich. „Das ist skandalös. Warum hat die Krankenschwester ihn nicht aufgehalten?“, klagt der Anwalt. 180.000 Euro Schmerzensgeld fordert er vom Marien-Hospital. Doch die Klinik will die volle Verantwortung nicht übernehmen. „ Sie behaupten zum Beispiel, dass Herr Solf sofort nach dem Sturz starb und nicht erst nach einer qualvollen Stunde in der Grube, wie es die Ärzte bescheinigt haben.“

Solche Rechnungen, auch ein Vergleichsangebot vom 75.000 Euro, sind für die Witwe kaum zu ertragen. Dennoch blickt sie nach vorn. Ihre Söhne, Tochter Birgit und ihre süße Enkeltochter spenden ihr Kraft, um die Tragödie tapfer zu bewältigen. Beate Solf: „Mir geht es gar nicht ums Geld, mir geht es um Gerechtigkeit. Dann würde das Loch in meinem Herzen endlich ein wenig kleiner werden.“
 

Bildzeitung vom 16.09.2011 - Witwe verklagt Klinik auf 180.000 €

Krankenschwester öffnete verwirrten Patienten das Fenster. Der sprang daraufhin in den Tod…

Voerde- Mit Tränen in den Augen steht Beate S. (70) am Grab ihres geliebten Mannes. Sie trägt auch sechs Jahre nach dem tragischen Tod von Franz- Gerhard S. (66) noch die Farbe der Trauer…
Die tragische Geschichte: Franz- Gerhard S. (66) stürzte 2005 vom Rad, hatte Herzflimmern, musste reanimiert werden. Er kam in eine Klinik nach Wesel. Sein Zustand verschlechterte sich rapide. Franz- Gerhard S. war verwirrt und hilflos. Als er eines Nachts wieder nach Hause wollte, wollte die Schwester ihn wohl beruhigen, ihn überzeugen, dass das Wetter zu schlecht sei, um rauszugehen. Also öffnete sie ein Fenster, um ihm den Regen zu zeigen. Dann das Drama! Beate S.: „ Mein Mann hat die Schwester zur Seite geschubst, einen Stuhl auf den Tisch gestellt und ist auf die Fensterbank gestiegen. Sie wollte ihn noch fassen…“ Doch Franz- Gerhard stürzt in eine Baugrube, stirbt. Jetzt klagte Beate S. gegen das Krankenhaus, fordert rund 180.000 € Schmerzensgeld. Die Witwe: „ Soll ich der Schwester einen Vorwurf machen? Sie hat es wahrscheinlich gut gemeint. Ich habe aber einfach keine Ruhe gefunden, bin total zerrissen. Wir haben zwei behinderte Söhne. Wenn ich jetzt mal nicht mehr da bin, einer muss doch für sie sorgen.“ Klinik- Geschäftsführer Heinrich Schnieders (60): „ Es läuft ein Zivilprozess, deshalb kann ich dazu keine Stellungnahme abgeben. Wenn in der Krankenhausorganisation aber etwas falsch gelaufen wäre, würde die Staatsanwaltsschaft ermitteln. Das ist mir aber nicht bekannt.“  Beates Anwalt Stefan Hermann (45, Marl) zu BILD: „ Es ist unbegreiflich und unverantwortlich, dass die Schwester den Mann nicht festgehalten hat. Das Krankenhaus hätte verhindern müssen, dass der Mann überhaupt auf den Stuhl steigt.“ Mittlerweile liegt ein Vergleichs-Angebot vor: 75.000 Euro.                                                                  
 

Marl Aktuell vom 03.09.2011 - Patient stürzt aus Klinik-Fenster: tot

Marler Patientenanwalt Stefan Hermann kämpft für die Angehörigen


Marl/ Wesel. Eigentlich war Beate Solf‘s Ehemann (66) „top fit“. Doch im November 2005 stürzte er in Folge eines Herzschlages vom Fahrrad auf den Kopf und erlitt eine Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Diese führte zu Verwirrtheitszuständen und Desorientierung, so dass er in einem Weseler Krankenhaus unter besonderer Beobachtung stand und nachts fixiert werden musste. Als er erneut in einem Anfall starker Verwirrtheit lautstark verlangte, ihn nach Hause zu lassen, öffnete eine Stationsschwester ein Fenster um ihn zu „überzeugen“, dass das Wetter viel zu schlecht sei um nach draußen zu gehen. „Als mein Mann das geöffnete Fenster sah, dachte er wohl, er solle dort heraus“, erinnert sich Beate Solf. Denn der stieg auf einen Stuhl, dann auf einen Tisch und schließlich auf den Fenstersims. Von dort stürzte er acht Meter in die Tiefe, kopfüber in eine Baugrube und verstarb. „Warum die Stationsschwester den Ehemann meiner Mandantin nicht zurückgehalten hat, ist genauso unbegreiflich wie unverantwortlich“, so der Marler Arzthaftungsexperte, Stefan Hermann (45). Dass das Krankenhaus haften muss sei sicher, erklärt er. Er habe das Gericht schon überzeugen können, dass ein Haftungsfall des Krankenhauses vorliege. Den Gesamtschaden hat der Patientenanwalt mit 180.000 Euro geltend gemacht. „Für die Höhe des Schmerzensgeldes kommt es nun darauf an, ob der Ehemann meiner Mandantin sofort tot war, oder noch leiden musste“, erklärt Hermann. Wie die Beweisaufnahme ergeben hat, brauchte die Feuerwehr wegen des schlechten Wetters etwa eine halbe Stunde, bis sie sich zum Opfer abgeseilt hatte. Reanimationsmaßnahmen konnten in der Baugrube nicht durchgeführt werden. „Die spannende Frage ist, wer nun was beweisen muss“, erklärt der Experte. „Die Voraussetzungen für ein Schmerzensgeld muss grundsätzlich der Patient beweisen. Das heißt, Frau Solf müsste beweisen, dass ihr Mann noch einige Zeit gelebt hat. Auf der anderen Seite muss jede Partei die für sie günstigen Tatsachen beweisen. Da im Falle des sofortigen Todes das Schmerzensgeld geringer und der sofortige Tod damit für das Krankenhaus eine günstige Tatsache wäre, müsste diese also vom Krankenhaus bewiesen werden“, erläutert der Experte. Das Gericht berät noch. Und über noch etwas muss das Gericht nachdenken: ein Schmerzensgeld für die Ehefrau selbst. Ein solches sogenanntes Angehörigenschmerzensgeld gibt es in ganz Europa, nicht aber in Deutschland. Wenn das Gericht der Ehefrau ein eigenes Schmerzensgeld zugesteht, wäre das bahnbrechend. „Wir werden notfalls bis vor den europäischen Gerichtshof ziehen“, zeigt sich Hermann gewohnt kämpferisch.
 

 

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