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Express vom 17.05.2013 - Feuerwehrmann Finger in der Reha verbrannt!

66-Jähriger fordert nun Schmerzensgeld nach Höllen-Kur

Marl –Wo Patienten Hilfe suchen – da werden sie manchmal erst richtig krank! 23.000 Patientenklagen wegen Ärztepfusch-Vowürfen gingen im vergangenen Jahr ein; in knapp einemDrittel wurden sie von Gutachtern bestätigt (EXPRESS berichtete).
Noch immer passieren die meisten Fehler bei Operationen. Aber immer häufiger wird auch in der Reha gepfuscht. Ein Opfer ist auch Klaus Malzahn (66). Der Marler war 34 Jahre Feuerwehrmann, nie taten Feuer und Gluthitze ihm etwas an. Jetzt verbrannte er sich die Finger - in der Kur!

In einem zu hoch erhitzten medizinischen Kiesbett, in dem er seine Fingerfertigkeit verbessern sollte, zog er sich am 1. März Verbrennungen dritten Grades zu. Eine Höllenkur. Ausgerechnet bei der Maßnahme, mit der seine bei Diabetikern häufige Gefühlsstörung in den Fingern (Polyneuropathie) behandelt werden sollte...

„Ich sollte bunte Murmeln mit den Fingern herausholen, und habe meine Arbeit versehen“, erinnert sich der gepeinigte Patient. Er braucht gut zehn Minuten für 15 Stück. Als er sich anschließend seine Hände genauer anschaut, schreit er vor Schreck: Die Fingerkuppen sind schwarzblau, angekokelt, schwellen in Sekundenschnelle an. Gespürt hat er die Hitze nicht - wegen seiner empfindungsarmen Finger.

„Gucken Sie mal...“ sagt er der verdutzten Schwester, die zuvor die Temperatur der elektrisch beheizten Kiesel offenbar unzulänglich prüfte. - „Oh, dann müssen wir kühlen,“ sagt sie, holt Kühl-
Akkus, packt sie auf die verbrannten Finger.

„In der Unfallambulanz hatte ich schon eine mindestens acht Millimeter dicke Blase“, so Malzahn. „Meine Hände wurden verbunden und mit Salbe behandelt.“

Abgeheilt sind sie bis heute nicht; die unter Pflaster versteckten Fingerkuppen sehen immer noch aus wie verstümmelt. Die Wunden werden zweimal wöchentlich kontrolliert, „glücklicherweise ist die Idee der Amputation vom Tisch.“ Der Mitarbeiterin will Malzahn keinen Vorwurf machen, „das Gerät war einfach fehlerhaft.“ Nach der Panne sei es verschwunden, die Kur aber wurde ohne Rücksicht auf seine Verletzung  durchgezogen: „Ich sollte an einer Sprossenwand hängen und Trampolin springen“. Dabei konnte er wochenlang nur mit Schmerzmitteln schlafen...

Eine offizielle Entschuldigung hörte er nie. Nicht zuletzt deshalb leitete er juristische Schritte gegen die Klinik ein. Sabrina Diehl (31), Malzahns Fachanwältin für Medizinrecht aus Marl, strebt einen außergerichtlichen Vergleich an. „Es handelt sich um einen groben Behandlungsfehler, selbst wenn das Gerät defekt gewesen wäre, hätte man gerade bei einem Patienten mit Empfindungsstörungen in den Fingern die Temperatur genauer prüfen müssen.“ Es geht jetzt um 17500 Euro Schmerzensgeld. Die Klinik erklärte auf EXPRESS-Anfrage. „Derzeit wird der Sachverhalt intern geklärt. Wir bemühen uns um eine zügige und gründliche Aufarbeitung des Vorfalls.“

 

Guter Rat vom 16.05.2013 - Wenn Ärzte Fehler machen

NEUE SCHMERZENSGELD-REGELUNG Patienten werden bei Kunstfehlern längst nicht mehr nur symbolisch abgefunden. Durch geschicktes Verhandeln steigen die Schmerzensgelder

Ein Kaiserschnitt ohne Narkose, so etwas möchte man sich gar nicht erst ausmalen. Doch genau dieses Szenario hat sich in einem Hertener Krankenhaus ereignet. Als Sandra Schlüter dort im Beisein ihres Mannes ihr erstes Kind zur Welt bringen will, kommt es zu Komplikationen. Der Geburtsvorgang gerät ins Stocken, die Ärzte entschließen sich zu einem Kaiserschnitt, der unter der bereits vorbereiteten Rückenmarksnarkose (PDA) ausgeführt werden soll. Was genau falsch lief, ist noch unklar; fest steht, dass die Narkose nicht wirkt, als der Arzt das Skalpell ansetzt. Obwohl Sandra Schlüter vor Schmerzen schreit, setzt das Team die Operation ungerührt fort. Als die Ärzte die Situation endlich erfassen und eine Vollnarkose einleiten, sind die Bauchmuskeln der jungen Frau schon bei vollem Bewusstsein durchtrennt worden.

Behandlungsfehler

Mitunter lebenslange Folgen

Wer durch einen Arztfehler geschädigt wird, hat, nicht anders als das Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, Ansprüche auf mehreren Ebenen. Das Schmerzensgeld deckt hierbei die immateriellen Schäden ab, neben dem rein körperlichen Schmerz beispielsweise eine dauerhafte Entstellung durch Narben oder auch das Leid, das Eltern durch den Verlust des Kindes erfahren haben.    
Daneben steht der Schadensersatzanspruch, mit dem sämtliche finanzielle Nachteile ausgeglichen werden, die das schädigende Ereignis nach sich zieht (s. Kasten S. 28). Je nach Alter und Lebensperspektive geht es hierbei oft um sechsstellige Eurobeträge. Ob der Arzt, wie im Fall der Schlüters, tatsächlich einen Fehler gemacht hat oder ob der Schaden nur Folge eines unvermeidlichen Behandlungsrisikos  war, müssen letztendlich Gutachter klären. Anlaufstellen sind die Gutachterkommissionen der Ärztekammern; für gesetzlich versicherte Patienten auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Beim MDK weist die jüngste Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2011 12 686 Behandlungsfehlervorwürfe aus, von denen sich aber nur 31,2 Prozent (4 068 Fälle) tatsächlich als Behandlungsfehler herausstellten.
Warum sich die Vorwürfe der Patienten nicht mehr mit der Realität decken, erläutert Dr. Michael Schmuck vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg: » Wir prüfen, ob der Arzt vom medizinischen Standard abgewichen ist oder seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Wenn nein, ist es kein Behandlungsfehler. Wird eine der Fragen bejaht, stellt sich noch zweitens die Frage, ob ein Schaden eingetreten ist. Ohne Schaden ist es wieder kein Fehler. Liegt dagegen ein Schaden vor, stellt sich drittens nach dem Kausalzusammenhang. «

Neues Recht

Was bringt es den Patienten?

Seit Februar dieses Jahres sind unter dem Schlagwort Patientenrechte-Gesetz einige Änderungen des Bürgerlichen-Gesetzbuchs in Kraft getreten. Ziel war es, die Position der Patienten gegenüber den behandelnden Ärzten zu verbessern, u.a. durch die Festschreibung von Dokumentationspflichten. Dabei kamen allerdings einige unscharfe Begriffe ins Spiel, mit denen sich die Gerichte in Zukunft herumschlagen müssen. So sollen die Ärzte nun im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung ihrer Dokumentationspflicht nachkommen, an anderer Stelle wird das Kriterium des »groben Behandlungsfehlers« eingeführt - ins Alltagsdeutsch übersetzt hieße das schon fast absichtlicher Behandlungsfehler.
Wird ein Behandlungsschritt nicht dokumentiert, gilt er als nicht ausgeführt. Doch auch für die Patienten ergeben sich Unklarheiten: So wurde hinsichtlich der Herausgabe der Patientenakten ein Pasus eingefügt, nach dem der Arzt dies verweigern kann, wenn »Rechte Dritter« dem entgegenstehen. Als vorteilhaft dürfte sich dagegen aber eine SGB-Änderung erweisen, nach der die Krankenkasse Patienten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern unterstützen müssen - bisher war dies ins Ermessen der jeweiligen Kasse gestellt. Beim Marburger Bund, dem Verband der angestellten Ärzte, sieht man die neue Gesetzgebung mit einer Mischung aus Gelassenheit und Skepsis. »Einerseits bringt das Gesetz gegenüber der bisherigen Praxis kaum Neues«, sagt Sprecher Hans-Jörg Freese, »allerdings müssen wir abwarten, ob sich in der Auslegung der neuen Paragrafen dann nicht doch eine veränderte Rechtsprechung ergibt. «

N I C H T S  G E W E S E N  Ob sich die per Gesetz präzisierten Dokumentationspflichten für die Patienten positiv auswirken, ist eine ganz andere Frage. Für Sandra Schlüter, die nach dem Kaiserschnitt ohne Narkose nun Schmerzensgeld vom Krankenhaus fordert, ergab sich kürzlich eine überraschende Wendung. Die Klinik, die sich zunächst händeringend für den Vorfall entschuldigt hatte, streitet in ihrem jüngsten Schreiben an die Schlüters den Vorfall nach über zwei Jahren nun plötzlich rundweg ab.
Ein Protokoll soll jetzt beweisen, dass es keine Unregelmäßigkeit gab; allerdings fehlen die Unterschriften des beteiligten Personals. »Wenn ich die neue Darstellung lese, habe ich das Gefühl, dass die Ärzte und ich in zwei verschiedenen Operationssälen waren«, entsetzt sich Sandra Schlüter, die längst zwischen Wut und Enttäuschung schwankt. Ihre Rechtsanwältin Sabrina Diehl, als Fachanwältin für Medizinrecht ausschließlich auf Patientenbelange spezialisiert, wundert sich über solche Schachzüge längst nicht mehr: »Da wird nicht aus Herzlosigkeit gemauert, sondern es geht schlicht um wirtschaftliche Aspekte.« Grund: Wenn die Versicherung einspringen muss, erhöht sich die Prämie der Berufs-Haftpflichtversicherung. Das bedeutet Mehrkosten für das Krankenhaus und bringt für den einzelenen Arzt Nachteile auf dem Arbeitsmarkt. Wer Fehler auf dem Kerbholz hat, ist für den neuen Arbeitgeber teurer - nicht selten ein K.-o.-Kriterium.

P E R F I D E   T A K T I K  Auch die Versicherungen sind in ihrem Umgang mit den Anspruchstellern und ihren Anwälten nicht zimperlich. »Wir können aus vielfacher Erfahrung schon sagen, dass die Versicherer gezielt eine Verzögerungstaktik betreiben«, sagt Sabrina Diehl. So werde sogar gegenüber ihrer Kanzlei immer wieder behauptet, dass Schreiben oder Telefaxe nicht angekommen seien, »einfach um immer wieder etwas Sand ins Getriebe zu streuen«, wie Sabrina Diehl anmerkt. Die für die Anwälte und die Kanzleimitarbeiterinnen allenfalls lästigen Manöver sollen letztendlich die geschädigten Patienten Resignation treiben. Nicht selten gelingt das auch: Zwei bis drei Jahre sind schon fast der Regelfall, bis der Streit über einen Behandlungsfehler ausgestanden ist.

Regulierung

Vergleiche bringen oft mehr

Trotz der nervenauftreibenden Winkelzüge landen inzwischen immer weniger Streitfälle vor dem Kadi; die Mehrzahl wird in Vergleichen zwischen den Versicherern und den Patientenanwälten geregelt. Angesichts der tendenziell höheren Entschädigungssummen, die die Gerichte in den letzten Jahrzehnten zubilligten, lassen sich mittlerweile zufriedenstellende Vergleiche erzielen - weitaus vorteilhafter, als es die einschlägigen Schmerzensgeld-Tabellen vermuten lassen. Die Diskrepanz rührt daher, dass in der Literatur immer noch Urteile gelistet sind, die zehn, mitunter 20 Jahre zurückliegen; andererseits werden die Ergebnisse außergerichtlicher Einigungen nicht systematisch erfasst. Rechtsanwältin Diehl nennt ein Beispiel: Während die aktuellen Tabellen für eine Beinamputation immer noch Sätze von 40.000 bis 50.000 Euro ausweisen, erzielte ihre Kanzlei in außergerichtlichen Verhandlungen mehrfach Beträge um 150.000, in einem Fall sogar 20.000 Euro. Das war allerdings der Fall eines vierzehnjährigen Mädchens, bei dem eine an sich harmlose Blinddarmoperation in eine Katastrophe mündete: Die Verletzung der Bauchschlagader führte dazu, dass die Ärzte ein Beim amputieren mussten, um ihr Leben zu retten.

S C H I C K S A L E  Vielfach müssen die Anwälte aber auch im Gerichtssaal erst einmal klarmachen, was für ein Schicksal die Mandanten erwartet.  »Es ist nun mal nicht so, dass man sagen kann, jemand hat sein Bein verloren, bekommt 50.000 Euro und damit ist die Sache erledigt«, mahnt Sabrina Diehl. »Nach einer Amputation ist eine dauerhafte Nachsorge erforderlich, weil sich der Strumpf immer wieder entzündet und oft nachoperiert werden muss, um die Prothese neu anpassen zu können.« Im Klartext bedeutet das, dass der verbliebende Rest der amputierten Gliedmaße im Laufe des Lebens immer weiter verkürzt wird. »Erst schmerzt der entzündete Stumpf, dann der frisch operierte, und nebenbei nehmen die Betroffenen oft dramatisch zu, sodass gerade die gefertigte Prothese kaum noch passt. Wenn sie sich so etwas vor Augen halten, wirken selbst hohe Entschädigungssummen wenig imposant«, so Diehl.

G E N U G T U U N G  Sandra Schlüter muss glücklicherweise nicht mit körperlichen Spätfolgen rechnen, allerdings sind die Zukunftspläne der jungen Familie nach diesem Trauma durchkreuzt. Eine erneute Schwangerschaft kommt für Sandra Schlüter derzeit nicht infrage. Tochter Emily, inzwischen zwei Jahre alt, wird nunmehr möglicherweise als Einzelkind aufwachsen. Das dies anders geplant war, weiß sie noch nicht.

www.patientundanwalt.de

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Schadenersatz: Als ob es nie passiert wäre

Anspruch  Neben dem Schmerzensgeldanspruch bestehen in den meisten Fällen noch weitere Schadensersatzansprüche. Dazu zählen neben den vordergründigen Einkommenseinbußen sämtliche Nachteile, die sich aus dem erlittenen Malheur ergeben, also auch gesundheitlich bedingter Mehrbedarf, Umschulungskosten oder ein behindertengerechter Umbau der Wohnung. Es gilt das Prinzip, dass die geschädigte Person zumindest finanziell so gestellt werden soll, als wäre der Schaden nicht zugefügt worden.

Umfang  Bei der Berechnung der Schadensersatzansprüche müssen die Gerichte abschätzen, wie sich das Erwerbsleben des Geschädigten im Normalfall weiterentwickelt hätte. Das Gesetz nennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Wort »Fortkommen«, sodass auch künftige Karriereperspektiven dabei nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Maßstab ist dabei eine durchschnittliche Entwicklung, wobei aber durchaus auch berücksichtigt wird, wenn der Betroffene eine Laufbahn bisher besonders engagiert verfolgt hat - z.B. durch ein begonnenes Meisterstudium. Zuletzt wird dann auch berücksichtigt, dass ein vermindertes Einkommen die spätere Rente schmälert.
Rente  Der Schädiger muss in der Folge für die Lebenszeit des Geschädigten die Differenz zwischen dem tatsächlichen und noch erzielbaren Einkommen und der realistisch zu erwartenden Erwerbsperspektive ausgleichen. Das Gesetz sieht hierfür monatliche Rentenzahlungen vor, während Schmerzensgeldansprüche häufig durch eine vorgeschaltete Einmalzahlung befriedigt werden.

Haushalt  Wenn die üblichen Tätigkeiten in und ums Haus aufgrund einer Verletzung oder eines Gesundheitsschadens nicht mehr ausgeübt werden können, spricht man vom sogenannten Haushalsführungsschaden. Der dadurch verursachte zusätzliche Aufwand muss vom Schädiger ebenfalls kompensiert werden; entweder in Höhe der Bruttolohnkosten, wenn dafür eine Haushaltshilfe eingestellt wird, oder aber fiktiv in Höhe der Nettostundensätze, wenn z.B. Angehörige die Arbeiten übernehmen. Können nur vorübergehend bestimmte Tätigkeiten im Haushalt nicht so wie gewohnt erledigt werden, z.B. wenn man wegen eines verstauchten Handgelenks zwei Wochen nicht staubsaugen kann, wird eine fiktive Abrechnung allerdings nicht infrage kommen - hier fehlt es schlicht am Schaden.

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Da läuft etwas schief - wie wehre ich mich?

1 INFORMIEREN  Bei den meisten medizinischen Eingriffen müssen Behandlungsrisiken in Kauf genommen werden, die man gegen den nicht zwangsläufig garantierten 100%-Erfolg der Operation abwägen sollte. Informieren sie sich bei planbaren Behandlungen daher über die Erfahrung anderer Betroffener z.B. im Internet oder im Bekanntenkreis. Oft kommen so alternative Therapieansätze zutage, die eventuell auch mit geringeren Risiken behaftet sind.

2 ARZTWAHL  Die bequeme wohnortnahe Versorgung ist nicht immer die beste Option - vor allem nicht,  wenn es sich um einen Eingriff handelt, der im benachbarten Krankenhaus vielleicht nur ein paarmal im Jahr ausgeführt wird. Dass man Sie dort trotzdem gerne operieren würde, hat meistens wirtschaftliche Gründe. Nutzen Sie dennoch die Möglichkeiten der freien Arztwahl und »fahnden« Sie selbst nach Spezialisten, z.B. mit der Guter-Rat-Ärzteliste. In jedem Fall sollten Sie eine Zweitmeinung einholen; die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

3 SKEPSIS WAHREN  Wenn Sie das Gefühl haben, dass bei der Behandlung etwas schiefläuft, sollten Sie auf keinen Fall den Dingen ihren Lauf lassen. In solchen Fällen bietet z.B. die Unabhängige Patientenberatung (Tel. 0800-011 77 22) kostenlos Rat und Unterstützung, sehr wahrscheinlich kann auch Ihr Hausarzt vermittelnd eingreifen, wenn Sie die direkte Auseinandersetzung mit dem Krankenhaus - oder Belegarzt scheuen.

4 FEHLER  Bei einem vermuteten Behandlungsfehler sollten Sie sich zunächst an Ihre Krankenkasse wenden. Diese schaltet den Medizinischen Dienst (MDK) ein, der mit unabhängigen Gutachtern prüft, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt. Der Vorteil des MDK liegt in der Neutralität - durch ein bundesweites Expertennetz ist immerhin gewährleistet, dass Gutachter und Behandler nicht etwa zusammen Golf spielen. Eine weitere Anlaufstelle sind die Gutachterkommissionen der Ärztekammern. Das Gutachtenergebnis führt noch zu keiner Entschädigung - die müssen Sie sich als Patient selbst einstreiten.

5 PROFIS  Wird der Fehler bestätigt, sollten Sie sich nicht vorschnell auf die Vergleichsangebote einlassen, mit denen Sie möglicherweise unzureichend abgefunden werden. Wenden Sie sich an eine auf Patientenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Denken Sie dabei jedoch daran, dass viele Medizinrechtler überwiegend Ärzte bzw. deren Versicherer vertreten und insoweit für Patienten nicht unbedingt die erste Wahl sind.

 

Laura vom 30.04.2013 - Die Ärztin erklärt das Baby von Helga (44) für tot

„Es ist ein Wunder, dass unsere Kleine lebt“

Es ist die schlimmste Angst werdender Mütter: Dass das Kind im Mutterleib stirbt. Diesen Albtraum erlebte Helga Manthey - doch dann kam heraus: Es war eine Fehldiagnose. Und großes Glück

Eigentlich ist es ein ganz normaler Wintertag. Helga geht mit ihrem Mann Carsten einkaufen, als sie das erlebt, was jede Schwangerschaft fürchtet: „Ich fühlte ein Ziehen im Bauch - und bekam Blutungen.“ Panisch fahren sie ins Krankenhaus. Dort stellt eine Ärztin fest, dass das Baby nicht mehr lebt! „Ich war unendlich verzweifelt. Schließlich war dieses Kind die Erfüllung eines Traumes.“

Ein Traum, für den sie alles getan hatten. Denn als sie sich kennenlernten, hatte Helga bereits drei Kinder aus erster Ehe - und mit einem gemeinsamen wollte es nicht recht klappen. Di künstliche Befruchtung war die letzte Chance. „Ich hatte mir gesagt, ich versuche es bis zu meinem 40. Geburtstag. Wenn es bis dahin nicht gelingt, soll es nicht sein.“ Vier Wochen vor dieser selbst gesetzten Fristerklärt die Frauenärztin: Helga ist schwanger. „Wir waren so unfassbar glücklich.“ Elf Wochen später scheint der Traum vorbei: Helga wird in den OP-Saal gerollt, wo der Fötus entfernt werden soll.

Am Tag danach das Unglaubliche: Zur Nachuntersuchung fährt die Ärztin mit dem Ultraschall über Helgas Bauch - und hört Herztöne!
„Ich konnte es nicht glauben: Mein Baby war noch da! Im Überschwang umarmte ich die Ärztin, habe gelacht und geweint zugleich.“ Als Carsten ins Krankenhaus kommt und die Nachricht hört, schaut er seine Frau an, als wäre sie verrückt - bis er auf den Ultraschall blickt. Dann fällt er Helga in die Arme.

Erst nach einer Weile wird beiden klar, was sie gerade erlebt haben. Zwei Fehler hatte die Ärztin gemacht: eine falsche Diagnose gestellt - und die Operation mangelhaft ausgeführt. „Der zweite Fehler rettete meine Tochter. Es ist ein Wunder, dass unsere Kleine lebt.“

„Ich wusste: Da ist ein Schutzengel“

Zu diesem Zeitpunkt hat Helga noch sieben Monate Schwangerschaft vor sich. Viel Zeit um sich zu sorgen, was werden wird. „Aber das Gegenteil war der Fall: Ich hatte fast keine Angst mehr. Nach dem, was wir durchgemacht hatten, wusste ich: Unser Kind hat einen Schutzengel - der würde weiter aufpassen.“
Und so genießt Helga die Zeit, versucht, sich zu entspannen. Von ihrer Arbeit wird sie freigestellt. „Es war wunderschön: Ich lag auf der Couch und habe meinen Bauch gestreichelt.“ Nur ab und an kommen böse Zweifel: Was, wenn die Zeit im Krankenhaus dem Kind doch geschadet hat? „Ich hatte ja vor und während der OP Medikamente bekommen, als wäre ich nicht mehr schwanger.“
Als Rebecca - fünf Wochen zu früh -  auf die Welt kommt, sind alle Ängste verschwunden: Das Mädchen ist gesund. Und wird sich normal entwickeln, wie die Ärzte sagen. Zwar ist die erste Zeit hart, weil Rebecca schreit und schreit. „Aber nach einem halben Jahr war das vorbei - und wir wurden einfach nur glücklich in unserer Familie.“ In dieser Zeit beschließt Helga, die Ärztin zu verklagen. „Es ging mir dabei nicht um Rache. Ich wollte einfach nur das, was ich erlebt habe, öffentlich machen. Damit jede Schwangere, die Blutungen hat, sich eine zweite Meinung einholt.“ Anders als sie selbst, die stets nur von der einen Ärztin behandelt wurde.

Jetzt haben ihr Richter 12.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. „Das hilft uns bei vier Kindern natürlich schon. Aber ganz ehrlich: Eine Entschuldigung der Ärztin hätte mir mindestens genauso viel bedeutet. Ein Blumenstrauß - irgendeine Geste. Aber das wäre wohl als Schuldeingeständnis gewertet worden - und kam so auch nicht.“

Heute, vier Jahre nach dem Albtraum, turnt Rebecca über das Sofa im Wohnzimmer. Im Hintergrund: glückliche Eltern. „Rebecca kommt uns vor wie aus dem Bilderbuch. Wir sind so stolz auf sie.“ Doch trotz allen Glücks - der Schock wirkt nach. Filme über Neugeborene etwa kann Helga nicht mehr schauen. „Das ertrage ich nicht. Auch bin ich viel besorgter als bei meinen anderen Kindern. Wenn ich mich etwa auf dem Spielplatz mit Müttern unterhalte, bin ich gar nicht richtig da - sondern schaue unentwegt, wo Rebecca ist, was sie gerade macht - und habe fast schon die Arme ausgebreitet, um die aufzufangen.“ Auch Helgas Mann ist kritisch und besorgt geworden. „Er misstraut Ärzten heute grundsätzlich. Und geht schnell an die Decke, wenn er das Gefühl hat, jemand macht hier möglicherweise einen Fehler, weil er unachtsam ist.“
Doch so schlimm die Erlebnisse waren - sie hatten auch positive Folgen.

„Auch unsere Liebe ist stärker geworden“

„Ich bin mir heute viel bewusster, was für ein Geschenk ein Kind wie meine Tochter sit. Und nehme mir mehr Zeit für sie.“ Auch die Beziehung zu Carsten ist gestärkt: „Ich weiß, was für ein toller Beschützer mein Mann ist. Nicht nur für Rebecca - sondern auch für mich.“

 

Express vom 21.04.2013 - Doppelter Klinik-Pfusch - Hier lacht das Kind, das Ärzte für tot erklärten

Gynäkologin übersah Herzschlag im Ultraschall, aber das Baby überlebte die Ausschabung

Marl – Rebecca (3) ist ein fröhliches, aufgewecktes Mädchen – und das größte Glück von Mama Helga Manthey-Tautorus (45) und Papa Carsten (44). Aber die Kleine ist auch ein medizinisches „Wunderkind“ mit einer unglaublichen Geschichte:
In der 11. Schwangerschaftswoche hielt eine Gynäkologin das Baby irrtümlich für tot, führte direkt
eine Ausschabung bei der Mutter durch. Und dieser überflüssige Eingriff brachte die Kleine nur nicht um, weil auch er fehlerhaft war. Jetzt fand der doppelte Ärztepfusch sein juristisches Ende: Die Klinik zahlte der Mutter 12 000 € Schmerzensgeld.

Rückblick auf vier Jahre Rechtsstreit, Wechselbäder der Gefühle, Glück und Schrecken.
Endlich schwanger:  2008, nach der Scheidung der ersten Ehe, aus der Helga Tautorus schon drei erwachsene Kinder hat, heiratet die gelernte Konditorin ihren ehemaligen Arbeitskollegen Carsten Manthey (44). Er war immer solo, das Paar wünscht sich nichts sehnlicher als ein eigenes, gemeinsames Kind. Doch es klappt nicht. Helga ist schon über 40, die Zeit verrinnt, die Marler suchen ärztliche Hilfe. „Wir haben alles Ersparte zusammengekratzt für eine künstliche Befruchtung.“

Der erste Anlauf – vergebens. Der zweite Anlauf – gelingt! „Am laut gestellten Telefon hörte mein Mann die freudige Nachricht mit!“ Alles ist bestens, bis zur 11. Schwangerschaftswoche.
Blutungen, Verdacht auf Fehlgeburt, sofort ins Krankenhaus.

Die diensthabende Assistenzärztin macht einen Ultraschall – und sieht kein Leben, findet keinen Herzschlag mehr. Helga Manthey-Tautorus bricht zusammen, kriegt Beruhigungsmittel. Noch am selben Tag führt die Ärztin eigenhändig die Ausschabung der Gebärmutter durch, um Reste des Mutterkuchens auszuräumen. Vom Baby ist keine Rede mehr. Fehlgeburt, für Helga Manthey-Tautorus der größtmögliche Schock: „Es war kurz vor meinem 42. Geburtstag. Ich dachte: das war's...“
Im routinemäßigen Ultraschall vor der Entlassung, ob wirklich „alles raus ist“, sieht die Ärztin plötzlich das Herz schlagen, „und ich sehe es auch“, sagt Helga. Ein Wunder! Das Kind lebt! Es hatte sogar die voreilige Ausschabung überstanden. Aber nur, weil auch dieser krasse Eingriff nicht richtig durchgeführt worden war.
Unfassbar! Doppelter Ärztepfusch mit Happy End. Mama Helga: „Ich habe geweint vor Glück, die Ärztin sogar in den Arm genommen...“
In der 35. Woche erblickt Wunschkind Rebecca das Licht der Welt, 2190 Gramm schwer, 43 Zentimeter groß.
Als die Kleine über den Berg ist, dämmert den Eltern die Ungeheuerlichkeit des Vorgefallenen. Sie verklagen die Klinik – und erhalten jetzt 12 000 Euro Schmerzensgeld.
Der Fall ging bis vors Oberlandesgericht Hamm, deshalb hat es so lange gedauert, erläutert Sabrina Diehl (31), Fachanwältin für Medizinrecht aus Marl: „Die Ärztin hat alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte. Sie hat die Herztöne unvollständig kontrolliert, sie hätte einen Oberarzt hinzuziehen müssen und diese Ausschabung nie eigenmächtig machen dürfen. Aber natürlich haben die Eltern auch Glück gehabt, dass diese Frau alles verbockte.“ Denn sonst wäre Rebecca tot. Jetzt feiert das Mädchen bald den vierten Geburtstag.

Risiko Fehlgeburt
Etwa 10% aller Schwangerschaften enden frühzeitig mit einer Fehlgeburt, die meisten davon – rund 80 Prozent – vor der 12.Woche. Deshalb fühlen sich viele werdende Eltern erst ab der 12. Schwangerschaftswoche sicher. Grund für Fehlgeburten sind in den allermeisten Fällen spontane Chromosomenstörungen, wenn Eizelle und Samen verschmelzen. Die Embryonen sterben dann spätestens in der Phase der Organbildung bis 12.Woche. Ungefähr ab der 7.Woche sind die Herztöne nachzuweisen.

 

Marl Aktuell vom 13.04.2013 - „Ritterschlag“ für Marler Rechtsanwältin Sabrina Diehl

Was haben die „Tagesschau“-Moderatorin Dr. Susanne Holst, der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach und die Marler Rechtsanwältin Sabrina Diehl gemeinsam? Dies wurde klar, hat man am vergangenen Dienstag die Sendung „Menschen bei Maischberger“ in der ARD verfolgt. Denn dort fand sich diese illustre Runde von Experten zusammen und diskutierten zum Thema: „Der ausgelieferte Patient: Wie finde ich den richtigen Arzt?“.
Die Fachanwältin für Medizinrecht begleitete eine Mandantin, die nach einer PDA (Rückenmarksnarkose) eine Querschnittslähmung erlitten hatte. „Es ist schon ein Ritterschlag, wenn man in eine so renommierte Sendung mit derart hochkarätigen Experten eingeladen wird“, so die sympathische Anwältin.
Die ARD sei auf sie aufmerksam geworden, da sie sich in einem von Männern dominierten Rechtsgebiet erfolgreich behauptet. Auch andere Sender seien auf sie aufmerksam geworden und es lägen verschiedene interessante Angebote vor. Worum es im Einzelnen geht wolle sie aber noch nicht verraten.

 

Alles für die Frau vom 12.04.2013 - Fehldiagnose! Trotzdem brachte Helga (44) Tochter Rebecca gesund zur Welt

„Es ist ein Wunder, dass unsere Kleine lebt!" - Helga (44) war in der elften Woche schwanger, als eine Ärztin ihr Baby für tot erklärte. Sie irrte - das kleine Mädchen wollte unbedingt leben

Mami, schau mal, wie hoch ich schon springen kann!“ Die kleine Rebecca (4) nutzt das Wohnzimmersofa kurzerhand als Trampolin. Schelte? Fehlanzeige. Ihre Eltern Helga (44) und Carsten (43) aus Marl sind froh, dass ihre Tochter so aufgeweckt und fröhlich ist. „Sie ist unser kleines Wunder. Und wenn sie glücklich ist, können wir doch nicht böse sein“, meint der Vater lächelnd. Und Helga sagt leise: „Fast hätte ich sie verloren…“ Wenn nicht damals, vor über vier Jahren, ihre Ärztin gleich zwei Fehler gemacht hätte.
Helga und Carsten Manthey verlieben sich 2007 am Arbeitsplatz, beide sind damals in einer Bäckerei beschäftigt. „Beim Kuchenverzieren haben wir uns tief in die Augen geschaut. Da hat es gefunkt“, scherzt Carsten.

 „Ich wusste sofort, da stimmt etwas nicht“

Helga hat bereits drei Kinder aus erster Ehe. „Trotzdem wollten wir unbedingt noch ein gemeinsames Kind“, erzählt sie. Als Helga nach einem Jahr immer noch nicht schwanger ist und auch eine Hormonbehandlung nicht hilft, lässt sie sich mit Carstens Sperma künstlich befruchten. Es klappt. „Wir waren glücklich, als mir meine Frauenärztin die Schwangerschaft bestätigte. Unser Traum war in Erfüllung gegangen.“

Doch in der elften Schwangerschaftswoche passiert das Drama. Als das Paar gerade einkauft, spürt Helga ein heftiges Ziehen im Unterleib. „Ich wusste sofort, dass etwas nicht stimmt!“ Da haben bereits heftige Blutungen eingesetzt. „Ich weinte nur noch: Ich verliere unser Baby!“ Die beiden rasen  mit dem Auto in die nächste Klinik in Gelsenkirchen. Sofort macht die Ärztin eine Ultraschall-Untersuchung. Minuten später erfahren Helga und Carsten die schlimme Diagnose: „Sie hatten eine Fehlgeburt. Es gibt keine Herztöne mehr. Ihr Baby ist tot“, sagt die Ärztin. Ein riesiger Schock! Helga weint, ist untröstlich. Auch ihr Mann leidet.

„Das kleine Herz pochte. Mein Baby war noch da!“

Noch am gleichen Nachmittag wird Helga in den Operationssaal geschoben. Der Fötus soll per Ausschabung entfernt werden. Zurück im Krankenzimmer macht sich Helga riesige Vorwürfe: Ich habe versagt! Jetzt werde ich mit Carsten nie mehr ein gemeinsames Kind haben! „Für mich ist eine Welt zusammengebrochen“, sagt Helga. Verzweifelt und wie in Trance lässt sie am nächsten Morgen die Nachuntersuchung über sich ergehen. Doch dann starrt die Ärztin fassungslos und kreidebleich auf den Ultraschall-Bildschirm. Und auch Helga glaubt nicht, was sie da sieht: „Da pochte doch das kleine Herz. Mein Baby war noch da und es lebte!“ Helga weint und lacht gleichzeitig. Was für ein Wechselbad der Gefühle. „Als Carsten in die Klinik kam, erzählte ich ihm, dass unser Baby doch noch lebt. Er schaute mich an, als würde ich plötzlich spinnen.“ Aber dann sah er selbst das Wunder auf dem Bildschirm.
Was für ein Riesenglück! Auf der einen Seite ist die Familie dankbar, dass die Ärztin alles falsch gemacht hat. Doch andererseits hat das Paar auch große Angst: Was, wenn die Narkose sowie die Schmerz- und Beruhigungsmittel dem Fötus geschadet haben? Vielleicht haben die OP-Instrumente es während der Ausschabung verletzt? Wie ist das zu schaffen, wenn das Baby vielleicht behindert ist? „So manche Nacht hielt uns das Gedankenkarussell wach“, berichtet Helga. „Die Ärzte machten uns Mut für die weitere Schwangerschaft.“ Trotzdem bleibt die panische Angst, das Baby doch noch zu verlieren. „Durch die Fehldiagnose war ich einfach total verunsichert. Da ging ich lieber öfter zur Kontrolle als notwendig. Ich wollte kein Risiko eingehen“, sagte Helga.
Dann endlich, fünf Wochen zu früh, kommt Rebecca zur Welt: 2100 Gramm schwer, 42 Zentimeter groß - und gesund. „Ich war so froh, das kleine hübsche Ding in den Händen zu halten“, erzählt Helga. Und wieder müssen die Eltern weinen - diesmal vor Freude. Denn die ärztlichen Untersuchungen ergeben, dass Rebecca sich ganz normal entwickeln und es keine bleibenden Schäden geben wird. Die Familie ist überglücklich und stolz.
Heute geht die kleine Rebecca in den Kindergarten. Helga und Carsten versuchen, ihre kleine Prinzessin nicht so schwer zu verwöhnen. „Das gelingt uns eher nicht so ganz“, gibt der Vater zu und nimmt sein Töchterchen in den Arm. Helga nickt: „Sie ist eben unser Nesthäkchen. Da ist man doch großzügig!“

DieWelt.de vom 10.04.2013 - Wenn man nach der OP querschnittsgelähmt ist

Sinnlose OPs, Fehldiagnosen, gewinnorientierte Ärzte: Das Image des Gesundheitswesens leidet. Sandra Maischberger suchte im Talk mit Wolfgang Bosbach und einer Anwältin nach einem guten Arzt.

Sandra Maischberger diskutierte mit ihren Gästen zum Thema "Der ausgelieferte Patient: Wie finde ich den richtigen Arzt?"

Wird in Deutschland zu viel operiert? Kommen zu viele Patienten unters Messer, denen eine viel weniger drastische Therapie, etwa Krankengymnastik, eigentlich besser helfen würde? Die aktuellen Zahlen, die die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gerade vorgelegt hat, stützen diese These.

Nur in Österreich werden Patienten häufiger im Krankenhaus behandelt als bei uns. 240 Klinikaufenthalte pro 1000 Einwohner zählte die Organisation für Deutschland, in Österreich waren es 261. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 155 Klinikaufenthalten.

Über die Frage nach Sinn oder Unsinn dieser ausgesprochen vielen Behandlungen wollte Sandra Maischberger in ihrer Talkshow diskutieren. Und darüber, wie man einen guten Arzt findet, der wirklich an der Gesundheit seiner Patienten und nicht nur am Profit interessiert ist.

Doch bevor es in der Diskussion zur Sache ging, bot Maischberger erst einmal verschiedenen Patienten die Gelegenheit, von ihren persönlichen Krankengeschichten und Schicksalen zu berichten.

Sabrina Diehl,
Anwältin von Andrea Dittrich:

Die Klinik ist weit entfernt von einer Entschuldigung.
Sie sagen:
Die Patientin bildet sich die Schmerzen nur ein.

Da erzählte die "Tagesschau"-Moderatorin Susanne Holst, selbst eine ausgebildete Ärztin, von einer rheumatischen Erkrankung und der sich stetig steigernden Unsicherheit, die sie quälte, weil keiner der behandelnden Ärzte eine Ursache für ihr Leiden finden konnte.

Der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach war im vergangenen Monat bei einer Parteiversammlung zusammengebrochen, weil sein Defibrillator, der ihn vor plötzlichem Herzversagen schützen soll, einen technischen Defekt hatte. Bosbach ist außerdem unheilbar an Prostatakrebs erkrankt. Damit geht er erstaunlich offen um. "Warum soll ich jammern, ich habe ein sehr gutes Leben", sagte er in der Sendung. Und er fügte hinzu, dass er mit seinen Ärzten bislang noch keine schlechten Erfahrungen gemacht habe.

Ganz anders ging es Andrea Dittrich, die mit akuten Magenschmerzen in die Klinik kam. Eine Ursache für ihr Leiden konnten die Ärzte über Wochen nicht feststellen. Erst nach einer missglückten Biopsie und einer Notoperation war klar, dass sie an einem Darmverschluss erkrankt war. Die tragische Folge von Ärztefehlern: Nach der Operation war Dittrich partiell querschnittsgelähmt, musste in den Rollstuhl. Sie klagt heute gegen die Klinik, kam auch gemeinsam mit ihrer Anwältin in die Talkshow.

Opfer einer Falschbehandlung war auch Petra Rädlinger. Sie wurde wegen eines Bandscheibenvorfalls operiert, den es gar nicht gab. Aus ihrer eigenen Krankenakte erfuhr Rädlinger im Nachhinein von dieser unnötigen Behandlung. Ihre Schmerzen haben nach der OP drastisch zugenommen. "Ich will endlich wieder schmerzfrei laufen können", sagte sie.

"Eine Form von Körperverletzung"

Diese Krankheitsgeschichten sind allesamt erschütternd und bedauerlich – haben allerdings auch verhindert, dass in Maischbergers Sendung wirklich über das Thema diskutiert wurde. Erst kurz vor Schluss kam überhaupt eine Debatte in Gang. Die führten vor allem der Ärztevertreter Arno Theilmeier und der Wissenschaftsjournalist Frank Wittig, der vor Kurzem ein Buch mit dem provokativen Titel "Die weiße Mafia" veröffentlicht hat.

Wittigs These: Die meisten Ärzte sorgen sich heute weniger um die Leiden ihrer Patienten als um den eigenen Geldbeutel. Eingriffe, die medizinisch nicht notwendig sind, bezeichnet er als "eine Form von Körperverletzung". "In Deutschlands Ärzteschaft herrschen mafiöse Verhältnisse", fasste er zusammen.

Diesem Generalverdacht widersprach der Arzt Theilmeier vehement. Kriminelle Machenschaften schloss er zwar nicht aus, doch dem Gros der Ärzte stellte Theilmeier ein positives Zeugnis aus.

Er bestritt auch, dass zu viele sinnlose Operationen durchgeführt werden – schließlich werden alle Behandlungen und Diagnosen in deutschen Krankenhäusern im Nachhinein noch einmal streng kontrolliert.

Deutschland bei Knie-OPs an der Spitze

Einig waren sich Theilmeier und Wittig in einigen Punkten trotzdem. So bestätigten beide, dass es in Deutschland eine Überversorgung mit Ärzten und Krankenhäusern gibt. Und die führt dazu, dass eben oft doch vor allem die Behandlungen durchgeführt werden, die den Häusern Geld bringen.

Die enorme Anzahl von Knieoperationen etwa (hier liegt Deutschland laut OECD-Bericht einsam an der Spitze) halten beide für falsch. An Punkten wie diesen hätte die Diskussion richtig spannend werden können – wenn die Zeit dafür gereicht hätte.

Und wie findet man nun den richtigen Arzt? Der Journalist Frank Wittig hat zwei Tipps: Skeptisch werden sollte man auf jeden Fall, wenn Ärzte allzu sehr wie bei einem Verkaufsgespräch auftreten. Und bevor man sich wirklich operieren lässt, sollte man unbedingt noch eine zweite Diagnose einholen. Die zahlt sogar die Krankenkasse.

Bild.de vom 10.04.2013 - Unter Ärzten herrschen „mafiöse Verhältnisse“

Operationen ohne Grund: Sind Patienten ihren Ärzten ausgeliefert?

Ganz Deutschland sitzt regelmäßig im Wartezimmer. Rund 17 Mal im Jahr geht der Durchschnittsbürger hierzulande zum Arzt. Bei den Operationen ist Deutschland gar Vizeweltmeister.

Das Vergütungssystem belohnt Leistung – wer mehr operiert, der verdient auch mehr. Aber führt das etwa zu medizinisch unnötigen aber ökonomisch gewollten Operationen an ahnungslosen Patienten?

Bei Sandra Maischberger erzählen Patienten am Dienstagabend von ihren persönlichen Erlebnissen zum Thema: „Der ausgelieferte Patient: Wie finde ich den richtigen Arzt?“

Die Talkrunde

Die Tagesschaumoderatorin und Ärztin, Dr. Susanne Holst, der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach (CDU), der Facharzt für innere Medizin, Dr. Arno Theilmeier, der Wissenschaftsjournalist  und Buchautor („Die weiße Mafia“), Frank Wittig, die Rechtsanwältin, Sabrina Diehl sowie die von Ärztepfusch betroffenen Andrea Dittrich und Petra Rädlinger.

Der Ärzte-Talk

Mit der Reform des Gesundheitswesens innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich vor allem eines geändert: Gab es zuvor von den Krankenkassen Geld für Liegezeiten, wird jetzt ausschließlich nach erbrachter Leistung abgerechnet.
In Deutschland gebe es deshalb eine massive Überbehandlung von Patienten, sagt Wissenschaftsjournalist Frank Wittig. „Es gibt zu viele Krankenhausbetten, die belegt werden müssen.“

Er redet von „mafiösen Verhältnissen“ und einem Rekord an Überweisungen an weitere Fachärzte (sechs von zehn Patienten), der dazu führe, dass „auf jeden Fall irgendetwas gefunden wird“.

Tapferer Bosbach, verzweifelte Horst

Die Erfahrungen der Gäste von Sandra Maischberger zu dem Thema könnten unterschiedlicher nicht sein.

CDU-Bundestagsmitglied Wolfgang Bosbach sagt „ich würde es Ärzten niemals vorwerfen, dass sie unterschiedliche Therapiewege vorschlagen. Am Ende entscheide ich selbst.“
Erst vor wenigen Wochen war der Politiker auf einem CDU-Parteitag in Münster umgekippt, weil sein Herzschrittmacher fälschlicherweise ansprang. Und er hat Prostatakrebs – „ohne Chance auf Heilung“.

Doch bei bei ARD-Talkmasterin Maischberger sitzt Bosbach urlaubsgebräunt und gutgelaunt: „Ich habe ein tolles Leben und tolle Kinder, warum soll ich jammern?“

Weniger positiv sind die Erfahrungen von Ärztin und Tagesschaumoderatorin Susanne Holst mit ihrem Berufsstand. Wahrscheinlich war es eine verschleppte Borelliose, ausgelöst durch einen Zeckenbiss, die bei ihr starke rheumatische Schmerzen auslöste.
Monatelang suchte sie diverse Ärzte auf, ohne eine Diagnose zu bekommen.
„Ich hatte Angst, dass es für immer so bleibt, dass ich mich nicht mehr bewegen kann.“
Alternative Behandlungsmethoden ließen sie schließlich die Krankheit überwinden.

Unnötig operiert, die Gesundheit verpfuscht

Unter Maischbergers Gästen sind am Dienstagabend auch zwei Opfer von Ärztepfusch.
Schockierend ist vor allem der Fall von Petra Rädlinger. Die Buchhalterin wird nach der Diagnose Bandscheibenvorfall operiert.
Als sie aufwacht spürt sie ihren Fuß nicht mehr. Unglaublich: Bei einem Gutachten stellt sich heraus, dass sie gar keinen Bandscheibenvorfall hatte.
Ein vom Krankenhaus engagierter Honorararzt hatte in rund hundert Fällen medizinisch sinnlose Operationen angeordnet und abkassiert. Rädlinger will klagen. Noch viel mehr wünscht sie sich aber „wieder laufen zu können“.

„Rund 12 000 Euro erhält das Krankenhaus für so eine Operation“, sagt Wissenschaftsjournalist Wittig.

Sandra Maischberger will von Facharzt Theilmeier wissen: „Würden Sie ausschließen, dass Patienten in Deutschland ohne medizinischen Grund operiert werden?“
„Ja, das schließe ich aus“, bleibt Theilmeier trotz der Patientengeschichte von Patra Rädlinger optimistisch. Denn ein Systemfehler sei ausgemerzt worden: Die Abrechnungen der Krankenhäuser müssten mittlerweile an Berichte über die medizinische Indikation gekoppelt werden.

Wie kann man sich als Patient vor Sinnlos-OPs schützen?

Theilmeier rät zu Wachsamkeit. Wenn der Arzt voreilig eine Operation anordnet, „holen Sie sich eine zweite Meinung bei einem anderen Arzt ein“. Die Krankenkassen würden das unterstützen.
„Der zweite Arzt wird am Gewinn von möglichen Operationen nicht beteiligt, das hilft ihm objektiv zu bleiben“, sagt Theilmeier leicht sarkastisch. Sollte dem Patienten die Behandlung im Krankenhaus widersinnig erscheinen, rät er zum beherzten Notruf beim Hausarzt: „Rufen Sie an und bitten Ihren Hausarzt, Sie heraus zu holen.“

Klartext

Mündige Patienten müssen den Mund aufmachen. Mit der harten These des „ausgelieferten Patienten“ ging Sandra Maischberger in diese Talkrunde.
Die Erfahrungen der Talkgäste zeigen: Wer gesund werden will, muss selbst aktiv werden und mehrere Meinungen einholen.
Der Talk zeigt vor allem, dass ein auf Leistung ausgelegtes Gesundheitssystem zu Missbrauch und Pfusch führt.

Freizeit Spass vom 10.04.2013 - Routine-Behandlung mit fatalen Folgen

Weil mein Orthopäde mich einrenkte, bekam ich einen Schlaganfall

Svenja W. (32) aus Essen hatte Schmerzen im Nacken. Bei der Therapie-Sitzung riss leider eine Hals-Arterie ein

Nichtsahnend saß Svenja W. (32) im Behandlungszimmer des Orthopäden Dr. Gerd S. (Name von der Redaktion geändert), den sie wegen Nackenschmerzen aufgesucht hatte. „Was dann geschah, war ein Albtraum. Der Arzt schlich sich von hinten an, tastete mich kurz ab. Ohne jede Vorwarnung riss er meinen Kopf so stark herum, dass es im Hals laut knackte“, erinnert sich die Essenerin noch heute, nach drei Jahren, mit Schrecken.

Sie ist zu 30 Prozent schwerbehindert

Er mache das immer so, weil die Patienten sonst beim Einrenken von Halswirbeln nicht locker wären, erklärte der Doktor der geschockten Svenja. Für sie hatte der Routine-Eingriff jedoch fatale Folgen. Zehn Tage später brach sie plötzlich zusammen.

Schock. Mit letzter Kraft konnte sie sich in ein Krankenhaus schleppen. Dort erfuhr sie die schreckliche Wahrheit. „Weil mein Orthopäde mich einrenkte, bekam ich einen Schlaganfall“, sagt Svenja bitter. Durch die brutale Einrenk-Aktion wurde ihre linke Hals-Arterie eingerissen. Es bildete sich mit der Zeit ein Blutpropf, der ins Gehirn wanderte und den Schlaganfall auslöste.

Verzweiflung. Svenja ist nun zu 30 Prozent schwerbehindert. Sie leidet an Schlafstörungen, Bluthochdruck und ständigem Unwohlsein. Lebenslang ist sie auf Medikamente angewiesen. Die Angst vor einem neuen Schlaganfall lässt sie nicht mehr los. Noch dazu verlor die Diplom-Sozialpädagogin ihre Arbeit bei einem Wohlfahrtsverband.

Kampf. Mit Stefan Hermann, Fachanwalt für Medizinrecht, geht Svenja W. jetzt gegen den Orthopäden vor. „Das Einrenken war ohne vorherige Diagnostik nicht indiziert. Es war grob fehlerhaft, diese Behandlung durchzuführen“, erklärt er. „Wir fordern daher Schadenersatz und ein Schmerzensgeld in Höhe von 50 000 Euro.“

Warten. Doch es kann noch Jahre dauern, bis die 32-Jährige zu ihrem Recht kommt. Denn Dr. S. und seine Versicherung sehen im Einrenken kein schuldhaftes Verhalten. Die tapfere Svenja W. gibt aber nicht auf: „Es geht um meine Existenz und um das, was dieser unfähige Arzt mir angetan hat.“

Mit Patienten-Anwalt Stefan Hermann geht Svenja gegen den Orthopäden vor

 

WAZ am 08.04.2013 - Ehepaar wirft Ärzten Fehler vor

Dirk Schütze verlor nach Gefäßverschluss drei Zehen und einen Teil des Fußes. Mediziner am St.Clemens haben Erkrankung nicht erkannt, klagt Familie Schütze

Oberhausen. Für Dirk Schütze begann der Alptraum seines Lebens am 14. Januar. Der 46-Jährige wurde mit Kreislaufproblemen, einem viel zu hohen Blutdruck und Schmerzen im linken Fuß ins St. Clemens Hospital Sterkrade eingeliefert. Heute wirft er den behandelnden Ärzten vor, einen Gefäßverschluss im Bein nicht erkannt zu haben und dafür verantwortlich zu sein, dass ihm in der Folge drei Zehen und ein Teil des Vorfußes amputiert werden mussten.

Familie Schütze hat jetzt Beistand bei einer Patientenanwältin gesucht, die zwei Chefärzte des Hauses auf ein Schmerzensgeld von 75 000 Euro verklagen will. Den Gesamtstreitwert beziffert Fachanwältin Sabrina Diehl gar auf rund 200 000 Euro.

Gipsschiene angelegt
Da Dirk Schütze noch immer im Krankenhaus liegt – nun im Evangelischen Krankenhaus Oberhausen – schildert Ehefrau Cornelia die Ereignisse. „Als Dirk im Januar als Notfall ins St. Clemens Hospital kam, stellten die Ärzte fest, dass er Wasser in Bauch, Beinen und Lunge hatte und verlegten ihn mit dem Verdacht auf Lungenembolie und Thrombose auf die Intensivstation.“ Dort sei ein Ultraschall am linken Bein gemacht worden, die Lunge wurde geröntgt, das Wasser abgezogen. „Der Verdacht habe sich nicht bestätigt, wurde uns mitgeteilt“, erzählt die 42-Jährige.
Die Schmerzen im Fuß aber wurden schlimmer. „Dirk bekam Tabletten, Salbe und einen Verband.“ Als auch das nichts half, habe sich ein Unfallarzt das Bein noch mal angesehen. „Er diagnostizierte eine Entzündung der Achillesferse und ließ eine Gipsschiene anlegen.“ Der Fuß habe sich da bereits eiskalt angefühlt. „Typisch für einen Gefäßverschluss“, meint Anwältin Sabrina Diehl

Depression nach elf OPs
Doch Dirk Schütze wurde nach drei Wochen entlassen. Da die Schmerzen im Bein schlimmer wurden, suchte er sofort seinen Hausarzt auf. „Der überwies meinen Mann zu einem niedergelassenen Gefäßspezialisten, der ihn gleich als Notfall ins EKO schickte. Gefäßverschluss lautete die Diagnose dort und es gebe nur geringe Chancen, das Bein zu erhalten.“ Doch die Ärzte im EKO kämpften, öffneten den Unterschenkel an zwei Seiten bis zum Knie, legten Schläuche, um den Druck abzubauen.

Fünf Wochen lang habe ihr Mann Morphium erhalten, 30 Kilo abgenommen und durch all das eine Depression entwickelt. „Er hat jetzt elf OPs hinter sich und noch zwei vor sich, denn die Wunden sind so groß, dass Haut transplantiert werden muss.“ Drei Zehen und ein Teil des Vorfußes seien nicht mehr zu retten gewesen. Was für Dirk Schütze und seine Frau kaum zu ertragen ist: „Die Ärzte im EKO sagten uns, wenn er nur eine Woche eher gekommen wäre, hätte man das hinkriegen können.“

Aufforderung zur Akteneinsicht
Anwältin Diehl sieht „sehr gute Chancen“, den angestrebten Prozess zu gewinnen. „Es geht hier um eine unterlassene Befunderhebung – in einem solchen Fall müssen die behandelnden Ärzte beweisen, dass sie tatsächlich alles Notwendige unternommen haben.“ Glück im Unglück für Dirk Schütze: Er ist rechtsschutzversichert und seine Versicherung hat einer Kostenübernahme bereits zugestimmt.

„Bei uns ist zunächst nur ein unzureichend autorisiertes Schreiben mit der Aufforderung zur Akteneinsicht eingegangen“, sagt Michael Boos, Geschäftsführer der St. Clemens Hospitale Sterkrade gGmbH. Dieses Schreiben sei mit der Bitte um korrekte Bevollmächtigung von seinem Haus zurückgesendet worden. „Seitdem haben wir von der Anwältin nichts mehr gehört.“ Der Fall sei dennoch intern zur Aufarbeitung gegeben worden. „Haben wir tatsächlich Fehler gemacht, werden wir dazu stehen, aber zuvor werden wir erst einmal die Sachlage gründlich prüfen“, so Boos weiter. Mehr könne er aktuell dazu nicht sagen.

 

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Patientenanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler und Arzthaftung

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