Herne
  • 02323 - 91 87 0-0
  •    Oberhausen
  • 0208 - 82 86 70-90
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Patientenanwältin


Mein Team und ich stehen uneingeschränkt auf Seiten der Patienten.

Denn, wie so oft im Recht, sind viele Fragen streitig. Insbesondere die Höhe der Schmerzensgelder wird von jedem individuell bewertet. Ein Anwalt, der für einen Arzt oder ein Krankenhaus tätig wird, wird von deren Haftpflichtversicherung mit dem Ziel beauftragt, den Anspruch abzuwehren oder zumindest das Schmerzensgeld so weit wie möglich „zu drücken“. Wenn ein solcher von den Versicherern beauftragter Rechtsanwalt nun auch Patienten vertritt, wie will er sich nun überzeugend für einen hohen Schmerzensgeldbetrag einsetzen?
 
Ich bin Fachanwältin für Medizinrecht und konzentriere mich seit Beginn meiner Tätigkeit als Patientenanwältin auf die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeld. Von Anfang an habe ich mich klar positioniert mit dem Ziel der
 

höchstmöglichen Spezialisierung

für den Kampf um die Rechte von geschädigten Patienten. Die Rechtsanwaltskammer Hamm prüfte, ob ich mich als Patientenanwältin bezeichnen darf und sah die Voraussetzungen hierfür als gegeben (RAK Hamm, Az. A/III/931a/2010 - Patientenanwältin Diehl).
 

Aber warum ist es mir so wichtig, mich Patientenanwältin zu nennen?

Nun, ich glaube, die Lobby für die Ärzte ist so groß, dass sich viele nicht trauen, für den „kleinen“ Patienten zu kämpfen. Wir alle sind regelmäßig Patienten und das lässt sich auch mit einer gesunden Lebensführung nicht vermeiden. Wenn ich Ihnen also gegen die Ärzte und deren Lobby helfe, so helfe ich immer auch anderen Patienten. Und genau das ist der Grund, warum ich Ihnen verspreche, unermüdlich und mit voller Leidenschaft für Sie zu kämpfen
 

Diehl web DSF1542Im Mittelpunkt steht der Mensch!

Mich persönlich ärgert und spornt es zugleich an, dass dem Patienten ständig Steine in den Weg gelegt werden. Das fängt bereits bei der Herausgabe der Behandlungsdokumentation an und zieht sich nicht selten durch den gesamten Arzthaftungsprozess. Der Patient hat einen gesetzlichen geregelten Anspruch auf Herausgabe seiner Behandlungsdokumentation. Dennoch wird in der Realität dem Patienten häufig die Herausgabe mit abenteuerlichen Begründungen verweigert. Beliebtes Argument: „Die kann nur ein Anwalt für Sie anfordern. Ihnen dürfen wir die Unterlagen nicht geben.“ Das ist absoluter Quatsch
 
 
Selbst Patientenanwälte müssen häufig erst sog. Herausgabeklagen gegen Ärzte und Krankenhäuser führen, um an Ihre Behandlungsdokumentation zu gelangen, obwohl die Ärzte genau wissen, dass sie um die Herausgabe nicht herum kommen. Auch bei der Regulierung Ihrer Schäden wird nicht selten auf Zeit gespielt, so dass auch hier mit der notwendigen Konsequenz das Ziel nicht aus den Augen verloren werden darf. Mir reicht es nicht aus, Ihren Fall nur zu gewinnen und den Arzt zu einer Entschädigungszahlung zu bringen.
 

Das Ergebnis muss stimmen.

Die in Deutschland gerichtlich zugesprochenen Schmerzensgelder sind nach meiner Ansicht noch immer viel zu gering. Angehörige Verstorbener oder schwerst behinderter Patienten finden zu wenig Gehör und werden durch die Gerichte häufig im Regen stehen gelassen. All das muss sich ändern. Und es lohnt sich, hierfür zu kämpfen!
 
All dieses spricht meiner Ansicht nach auch dagegen, als Rechtsanwalt sowohl auf Seiten der Patienten als auch auf Seiten der Ärzte tätig zu sein. Rechtsanwälte, die sowohl Ärzte als auch Patienten vertreten, werben mit dem „Verständnis für beide Seiten“ und sprechen sich gegen eine „einseitige Sichtweise“ aus. Ich sehe das anders und bin davon überzeugt:
 

Als Rechtsanwalt muss man sich klar positionieren!

Nur so kann ich Sie mit der notwendigen Überzeugungskraft vertreten.

Die vorangegangenen Ausführungen dienen nur dem Überblick, welcher Weg für Ihren Fall der richtige ist, muss individuell beurteilt werden.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch an einem unserer Standorte.

Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist nicht zugleich Patientenanwalt.

Daher ein Einblick über den Fachanwalt für Medizinrecht und meine Tätigkeit als Patientenanwältin:

Rechtsanwaltskanzlei Sabrina DIEHL

Fachanwältin für Medizinrecht
 
 
Schulstr. 23
44623 Herne
NRW
Telefon: 02323 - 91 87 0-0
Telefax: 02323 - 91 87 0-13
 
 
Bottroper Str. 170
46117 Oberhausen
NRW
Telefon: 0208 - 82 86 70-90
Telefax: 0208 - 82 86 70-91

Kontakt

   
telephone 1
Standort Herne
0 23 23 - 91 870-0
   
telephone 1
Standort Oberhausen
0 208 - 82 86 70-90
   
email 1 E-Mail-Kontakt

E-Mail

Sprechzeiten

 

Montag - Donnerstag

08:00 - 11:30 Uhr  

13:00 - 16:00 Uhr

 

Freitag

08:00 - 13:00 Uhr

 

Wenn Sie uns außerhalb dieser Anrufzeiten eine Nachricht übermitteln wollen, hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten auf dem Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Besprechungstermine vor Ort können auch weiterhin individuell vereinbart werden, auch außerhalb dieser Zeiten.