Fachanwältin für Medizinrecht
In der Fachanwaltsordnung (FAO) ist gesetzlich festgelegt, welche Voraussetzungen ein Rechtsanwalt erfüllen muss, um den Titel Fachanwalt für Medizinrecht von der Rechtsanwaltskammer verliehen zu bekommen. Hierzu muss ein Rechtsanwalt nicht nur die besonderen theoretischen Kenntnisse durch die Teilnahme an Seminaren mit Bestehen von Klausuren sondern auch die praktischen Erfahrungen nachweisen. Als Fachanwalt für Medizinrecht darf sich nur derjenige bezeichnen, der mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig ist und die Bearbeitung einer Vielzahl medizinrechtlicher Fälle nachweisen kann. Weitere Voraussetzung ist die Teilnahme an jährlichen Schulungen, um den Titel auch weiterhin führen zu dürfen. All diese Voraussetzungen werden von der zuständigen Rechtsanwaltskammer überwacht. Der Titel Fachanwalt für Medizinrecht ist nicht leicht zu erreichen und steht daher für geprüfte Qualität.
Die Bundesrechtsanwaltskammer führt eine jährlich aktualisierte Statistik. Mit Stand 01.01.2020 waren insgesamt in Deutschland 167.092 Rechtsanwälte zugelassen. Hiervon führen lediglich 1.822 den Titel Fachanwalt für Medizinrecht (im Vergleich: 10.826 Fachanwälte für Arbeitsrecht und 9.383 Fachanwälte für Familienrecht).
Das Medizinrecht umfasst ein breites Gebiet, das Arzthaftungsrecht ist hierbei nur ein geringer Ausschnitt. Dies lässt sich in einem sehr groben Schaubild darstellen:

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Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist nicht zugleich Patientenanwalt.
Daher ein Einblick über den Fachanwalt für Medizinrecht und meine Tätigkeit als Patientenanwältin:
Rechtsanwaltskanzlei Sabrina DIEHL
Fachanwältin für Medizinrecht
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