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Allgemeine Hinweise

Nach einer aktuellen Studie der AOK werden mehr Menschen Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers, als eines Verkehrsunfalls. Das ist alarmierend und beängstigend. Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls werden, wissen Sie es sofort. Doch die Opfer eines Ärztepfusches werden von den Ärzten oft im Unklaren gelassen. Wenn Sie nur den leisesten Verdacht auf einen Ärztepfusch haben, sollten Sie sofort tätig werden.

 

Mehr Opfer von Ärztepfusch als Verkehrsopfer

Was ist zu tun? Zunächst sollten Sie den Arzt oder das Krankenhaus um ein Gespräch bitten. Lassen Sie sich Ihre Behandlungsunterlagen aushändigen. Wird ein Gespräch oder die Herausgabe der Behandlungsunterlagen verweigert, sollten Sie sich sofort an einen Anwalt wenden. Gleiches gilt, wenn Sie den Eindruck haben, dass zwar ein Gespräch gewährt wurde, die Sache aber nicht ausreichend geklärt oder gar verharmlost wurde.
 

Warum sofort zum Patientenanwalt?

Ärzte haften genauso wie jeder andere für die Fehler, die sie begehen. In der Regel sind sie hierfür versichert. Sie haben also das Recht und die Möglichkeit, eine Entschädigung in Form von Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erhalten. Welche Ansprüche Ihnen im Einzelnen zustehen und wie diese korrekt beziffert werden, weiß ein Patientenanwalt. Einen solchen sollten Sie daher sofort kontaktieren. Zwar gibt es auch Gutachterkommissionen, an die Sie sich wenden können. Doch diese können sich nur mit dem Schadensgrund auseinandersetzen und nicht mit der Höhe Ihrer Ansprüche. Auch rein rechtliche Fragen, z. B. ob die Aufklärung richtig erfolgte, klären diese Kommissionen nicht. Das heißt, dass Sie auch dann Ansprüche haben können, wenn die Kommissionen zu dem Ergebnis gelangen, dass kein Ärztepfusch vorliegt. Verlässliche Auskunft kann Ihnen nur ein Anwalt und im Streitfall ein Gericht geben. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, trägt diese alle Kosten. Um die Abwicklung mit Ihrer Versicherung kümmert sich der Patientenanwalt.

Wenn Sie wissen oder zumindest den Verdacht haben, Opfer von Ärztepfusch geworden zu sein, rufen Sie uns gerne an.

Allgemeine Hinweise

Nach einer aktuellen Studie der AOK werden mehr Menschen Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers, als eines Verkehrsunfalls. Das ist alarmierend und beängstigend. Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls werden, wissen Sie es sofort. Doch die Opfer eines Ärztepfusches werden von den Ärzten oft im Unklaren gelassen. Wenn Sie nur den leisesten Verdacht auf einen Ärztepfusch haben, sollten Sie sofort tätig werden.

 

Mehr Opfer von Ärztepfusch als Verkehrsopfer

Was ist zu tun? Zunächst sollten Sie den Arzt oder das Krankenhaus um ein Gespräch bitten. Lassen Sie sich Ihre Behandlungsunterlagen aushändigen. Wird ein Gespräch oder die Herausgabe der Behandlungsunterlagen verweigert, sollten Sie sich sofort an einen Anwalt wenden. Gleiches gilt, wenn Sie den Eindruck haben, dass zwar ein Gespräch gewährt wurde, die Sache aber nicht ausreichend geklärt oder gar verharmlost wurde.
 

Warum sofort zum Patientenanwalt?

Ärzte haften genauso wie jeder andere für die Fehler, die sie begehen. In der Regel sind sie hierfür versichert. Sie haben also das Recht und die Möglichkeit, eine Entschädigung in Form von Schadensersatz und Schmerzensgeld zu erhalten. Welche Ansprüche Ihnen im Einzelnen zustehen und wie diese korrekt beziffert werden, weiß ein Patientenanwalt. Einen solchen sollten Sie daher sofort kontaktieren. Zwar gibt es auch Gutachterkommissionen, an die Sie sich wenden können. Doch diese können sich nur mit dem Schadensgrund auseinandersetzen und nicht mit der Höhe Ihrer Ansprüche. Auch rein rechtliche Fragen, z. B. ob die Aufklärung richtig erfolgte, klären diese Kommissionen nicht. Das heißt, dass Sie auch dann Ansprüche haben können, wenn die Kommissionen zu dem Ergebnis gelangen, dass kein Ärztepfusch vorliegt. Verlässliche Auskunft kann Ihnen nur ein Anwalt und im Streitfall ein Gericht geben. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, trägt diese alle Kosten. Um die Abwicklung mit Ihrer Versicherung kümmert sich der Patientenanwalt.

Wenn Sie wissen oder zumindest den Verdacht haben, Opfer von Ärztepfusch geworden zu sein, rufen Sie uns gerne an.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch an einem unserer Standorte.

Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist nicht zugleich Patientenanwalt.

Daher ein Einblick über den Fachanwalt für Medizinrecht und meine Tätigkeit als Patientenanwältin:

Rechtsanwaltskanzlei Sabrina DIEHL

Fachanwältin für Medizinrecht
 
 
Schulstr. 23
44623 Herne
NRW
Telefon: 02323 - 91 87 0-0
Telefax: 02323 - 91 87 0-13
 
 
Bottroper Str. 170
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Telefax: 0208 - 82 86 70-91

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Besprechungstermine vor Ort können auch weiterhin individuell vereinbart werden, auch außerhalb dieser Zeiten.