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Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht ist ein Spezialgebiet des Medizinrechts und erlangt für Patienten immer größere Bedeutung! Es handelt sich um ein sehr umfangreiches und schwieriges Rechtsgebiet, sodass Landgerichte sogar spezielle Arzthaftungskammern, die Oberlandesgerichte spezielle Arzthaftungssenate eingerichtet haben.
 
Ohne diese Spezialzuständigkeiten würde Ihre Angelegenheit nicht nach Rechtsgebiet, sondern nach Buchstaben verteilt werden.
 
Zur groben Orientierung hilft folgendes Schema:
Arzthaftungsrecht GrafikBis zum Jahr 2013 war das Arzthaftungsrecht reines Richterrecht. D.h. es gab kein spezielles Gesetz, in dem Rechte von Patienten zusammengefasst waren. Im Jahr 2013 wurde das Patientenrechtegesetz eingeführt und hierüber wurde groß in der Presse berichtet. Tatsächlich wurden zum Thema Arzthaftungsrecht die Paragrafen 630 a - h BGB eingefügt - insgesamt also nur 8 Paragrafen. Auch wenn dies in den Medien groß angepriesen wurde, so hat dies an der Situation für Patienten rein gar nichts geändert. Wie sollen auch nur 8 Paragrafen die Rechtsprechung zusammenfassen, die sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat? Der einzig positive Effekt meiner Meinung nach ist, dass das Patientenrechtegesetz verdeutlicht, dass Patienten überhaupt Rechte haben. Das ist leider noch nicht bei jedem angekommen und es sitzt leider noch immer fälschlicherweise in vielen Köpfen die Fehleinschätzung:

„Gegen Ärzte und Krankenhäuser habe ich doch eh keine Chance!“

Das stimmt so nicht. Es ist zwar nicht einfach, jedoch sind Sie als Patient definitiv nicht machtlos! Es gibt zahlreiche Besonderheiten im Arzthaftungsrecht und Möglichkeiten der Beweiserleichterungen für Patienten. Diese Abweichungen können oft nur von spezialisierten Patientenanwälten umfänglich überblickt werden. Nicht nur die Verfahrensdauer kann durch geschicktes Vorgehen somit verkürzt werden.
 
Diehl web DSF1323
 
Ein etwaiger Prozess - auch wenn die außergerichtliche Einigung das Ziel ist - muss gut vorbereitet werden. Zu bedenken gilt, dass eine korrekte, zielführende Bearbeitung eines arzthaftungsrechtlichen Mandates mit einem ordentlichen Ergebnis (also keinem schnellen billigen Vergleich) Kenntnisse von Recht und Medizin verlangen. Trotz Spezialisierung nimmt die Aufarbeitung sehr viel Zeit in Anspruch. Alle Ihre Patientenakten sind anzufordern und anschließend durchzuarbeiten, um den Behandlungsverlauf nachzuvollziehen und genau darstellen zu können. Im Anschluss ist der ärztliche Behandlungsfehler sauber herauszuarbeiten, um sodann den eingetretenen ursächlichen Schaden genau zu beschreiben.
 
Sodann müssen unter Berücksichtigung der sich im ständigen Fluss befindlichen Rechtsprechung Ihre in Betracht kommenden Ansprüche (Schadensersatz und Schmerzensgeld) herausgearbeitet und beziffert werden. Unsere Tätigkeit kurz zusammenzufassen war bereits eine Herausforderung. Es hängen viele Details mit der Bearbeitung eines arzthaftungsrechtlichen Mandates zusammen, die wir im Einzelnen mit Ihnen gerne erörtern. Dies hier soll nur einen Überblick über das Arzthaftungsrecht verschaffen. Das Medizinrecht ist kompliziert, das Arzthaftungsrecht ungemein anspruchsvoll.
 
Vertrauen Sie daher auf einen erfahrenen Patientenanwalt!

Ärztlicher Behandlungsfehler

Ein ärztlicher Behandlungsfehler wird von den Ärzten als Kunstfehler, von den betroffenen Patienten als Ärztepfusch bezeichnet. Tatsächlich ist es so, dass die Tätigkeit des Arztes keine Kunst, sondern ein Handwerk ist. Wenn die Ärzte also von einem Kunstfehler sprechen, meinen sie offensichtlich, sie seien Künstler. Doch Sie brauchen keinen Künstler, der seine Kreativität an Ihnen auslebt. Sie brauchen jemanden, der sein Handwerk versteht. Doch das ist leider viel zu oft nicht der Fall. Es werden nach Schätzung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit jährlich etwa 600.000 Patienten Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers.
 
Wir alle waren, sind und werden Patienten sein - trotz gesunder Lebensführung. Die Gefahr, Opfer von Ärztepfusch zu werden, ist also statistisch sehr hoch.

Wie schütze ich mich davor, Opfer zu werden?

Das Bundesministerium für Gesundheit spricht vom „mündigen Patienten“, der auf „Augenhöhe mit dem Behandelnden“ stehe. Dieses Selbstbewusstsein muss sich auch bei Ihnen entwickeln. Sie können es zwar nie gänzlich vermeiden, Opfer einer fehlerhaften Behandlung zu werden - Sie können die Gefahr jedoch deutlich reduzieren:

Der Patient trifft die Entscheidungen - nicht der Arzt!

Geben Sie die Entscheidungskompetenz nicht aus der Hand - entscheiden Sie mit. Es geht schließlich um Sie. Oft gibt es Situationen, in denen Entscheidungen schnell getroffen werden müssen (etwa in Notfallsituationen). Hier ist schnelles Handeln gefordert. Dies ist aber nicht der Regelfall. Viele Operationen können warten (als Beispiel Augenoperationen, Implantation von Hüftgelenks-, Kniegelenks- oder Schultergelenksprothesen, Darmspiegelungen, Schönheitsoperationen etc.). Auch Ärzte und Krankenhäuser stehen unter finanziellem Druck und verdienen mit Operationen Geld. Hinterfragen Sie den Eingriff, fragen Sie gezielt nach dem Grund, die Alternative und die eventuellen Risiken. Fragen Sie so lange, bis Sie alles auch verstanden haben, trauen Sie sich auch nachzufragen. Hat der Arzt nicht die Geduld oder verlangt von Ihnen eine Unterschrift, ohne mit Ihnen gesprochen zu haben, sollten Sie sich einen anderen Arzt suchen. Blindes Vertrauen ist der falsche Weg, zumal sich auch die Medizin ständig weiterentwickelt und Ärzte und Krankenhäuser in den einzelnen Fachrichtungen unterschiedlich qualifiziert sind. Auch das Internet bietet mittlerweile viele Möglichkeiten, damit sich Patienten vorab informieren können. Foren bieten die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen.
 
Müssen Sie stationär behandelt werden, so bietet sich an, ein Tagebuch zu führen. Fragen Sie die Ärzte, die an Ihrem Stationsbett stehen, nach ihrem Namen und schreiben Sie sich auf, was Ihnen gesagt wurde. Im Krankenhausalltag betreut Sie nicht mehr nur noch ein Arzt. Bei widersprüchlichen Aussagen können Sie oder Ihre Angehörigen dies - dank Tagebuch - vorhalten. Bemerken Sie Unregelmäßigkeiten (Sie bekommen täglich eine weiße Tablette, nunmehr eine grüne), fragen Sie nach dem Grund. Möglicherweise klärt sich so auf, dass Sie mit einem anderen Patienten verwechselt wurden.
 
Bei aller Vorsicht ist aber auch eins klar:

Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler.

Das bedeutet nicht, dass dem Arzt menschlich immer ein Vorwurf zu machen ist. Dennoch muss auch klar sein, dass jeder für seine Fehler einstehen muss. Bei ärztlichen Behandlungsfehlern sind die Ärzte in der Regel versichert. Wenn Sie trotz aller Vorsicht Opfer von Ärztepfusch geworden sind, sollten Sie sich unbedingt an einen Patientenanwalt wenden. Trotz aller Möglichkeiten, die nicht nur das Internet als Informationsquelle bietet, hat es keine Antwort darauf, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Auch wenn eine Haftpflichtversicherung des Arztes sich mit Ihnen in Verbindung setzt, so versuchen diese Sie „billig“ abzuspeisen.
 
Ich berate Sie gerne darüber, welche Ansprüche in Ihrem Fall in Betracht kommen und verhandel auch gerne für Sie mit der Haftpflichtversicherung des Arztes.
 
Patientenschutz

Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch an einem unserer Standorte.

Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist nicht zugleich Patientenanwalt.

Daher ein Einblick über den Fachanwalt für Medizinrecht und meine Tätigkeit als Patientenanwältin:

Rechtsanwaltskanzlei Sabrina DIEHL

Fachanwältin für Medizinrecht
 
 
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