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Medizinrecht

Es gibt keine festgelegte Definition für das Medizinrecht und speziell hierüber gibt es noch nicht einmal ein Lehrbuch. Medizinrecht steht zwar auf zahlreichen Lehrbüchern, dahinter verbergen sich in der Regel jedoch nur Teilbereiche des Medizinrechts.

Der Grund ist ganz einfach: Das Medizinrecht ist derart umfangreich, dass es sich verbietet, es in einem Buch zusammenfassen zu wollen. Die einzelnen Regelungen wiederum finden sich in zahlreichen Gesetzen. Die Fachanwaltsordnung bietet einen prägnanten, aber auch nur groben Überblick darüber, was alles zum Medizinrecht gehört:   Einordnung Medizinrecht

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Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist nicht zugleich Patientenanwalt.

Daher ein Einblick über den Fachanwalt für Medizinrecht und meine Tätigkeit als Patientenanwältin:

Rechtsanwaltskanzlei Sabrina DIEHL

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