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Als sei Diagnose Gebärmutterhalskrebs nicht schlimm genug, bangte Frau nach chirurgischem Eingriff um ihre Beine, weil diese wochenlang „offen“ lagen (807/21)

Armutszeugnis: Im Krankenhaus fiel niemandem das unübersehbare klaffende Wundgeschwür am Gesäß eines Mannes auf

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Bei ihrer regelmäßigen gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung stellte die behandelnde Ärztin eine HPV-Infektion fest, welche aber nach ärztlichem Rat keiner weiteren Behandlung bedurfte. Kurze Zeit später hatte die Dinslakenerin ein Gefühl der Urin-Inkontinenz, weshalb sie erneut ihre Gynäkologin aufsuchte. Als während der Untersuchung starke ungewöhnliche Blutungen bei ihr auftraten, überwies ihre Frauenärztin sie in eine Klinik.

Die Ärzte der Duisburger Klinik untersuchten die Frau und diagnostizierten ein „Myom“ (Gebärmutterwucherung). Die im späteren Verlauf Geschädigte erhielt daraufhin einen Termin zur operativen Ausschabung ihrer Gebärmutter, wodurch das Myom entfernt werden sollte. Einen Monat später fand die OP statt. Die Chirurgen entfernten das Myom nicht, entnahmen aber eine Probe des Gewebes zur weiteren Untersuchung. Das Ergebnis: Die Patientin hatte Gebärmutterhalskrebs! Weitere Untersuchungen in der Klinik folgten. Ein Lymphknoten sollte anschließend in einer OP entfernt werden. Beim Aufklärungsgespräch für diese Operation sicherte sich die Ärztin sogar noch telefonisch bei ihrem Chef ab, ob sie die Patientin ebenfalls über einen „Zugang am Hals“ aufklären solle. Die Aufklärung nahm die Ärztin dann entsprechend vor und erläuterte extra, dass es sich um eine längere OP (mehr als 300 Minuten) handle und mit dieser Methode eine Überwachung der Vitalfunktionen sicherer sei und daher standardmäßig durchgeführt werde.

Nachdem die berufstätige Frau und Mutter eines Kindes aus der OP erwacht war, hatte sie den besagten „Zugang am Hals“ nicht. Dafür aber enorme Schmerzen in beiden Beinen! Als sie dies ihrem Arzt mitteilte, erwiderte er lapidar, das käme von den „Harnleiterschienen“ und sie bekäme eine Schmerzpumpe. Mehr unternahm der Arzt nicht und ging auch nicht weiter auf die Beschwerden seiner Patientin ein. Am selben Tag trat ein Mann in Straßenkleidung an ihr Bett, was der Frau recht ungewöhnlich vorkam, schaute sich die Beine an und murmelte etwas von „OP notwendig“. Später am Abend stellte sich heraus, dieser Mann war Chirurg im Krankenhaus, der nun eine Not-OP anordnete, die noch in derselben Nacht durchgeführt wurde.

Als die Frau am nächsten Morgen erwachte, kam ein ganzes Bataillon an Ärzten an ihr Krankenbett: Aufgrund eines „Kompartmentsyndroms“ hatte die Frau „offene Beine“. Einer der Ärzte teilte ihr mit, dass die langen Schnitte an den Beinen nur in mehreren OPs und mithilfe von Hauttransplantationen wieder verschlossen werden können und außerdem nur, falls alles gut verliefe.

Neben den zunehmenden Schmerzen wurde die Frau von einer riesigen Angst übermannt, ihre Beine im schlimmsten Falle verlieren zu können! Einen Tag später mussten die Beinschnitte nochmals verlängert und bereits abgestorbenes Gewerbe entfernt werden. Es folgten noch vier weitere OPs, in denen schrittweise die offenen Wunden wieder verschlossen wurden.

Im Anschluss begann dann noch die Chemo- und Strahlentherapie – der Krebs war ja schließlich auch noch da.

Die Frau kreidet den Ärzten an, sie falsch behandelt zu haben, sodass das „Kompartmentsyndrom“ überhaupt auftreten konnte. Dass, insbesondere bei zeitlich so langen Operationen, diese Komplikation auftreten kann, ist medizinisch bekannt. Daher fragt sich die Frau, warum im Krankenhaus niemand Gegenmaßnahmen ergriffen hat? Ebenso fragt sie sich, warum kein Arzt nach dem Erwachen aus der Narkose auf ihre starken Schmerzbeschwerden einging und es bis spät in die Nacht dauerte, bis endlich die Not-OP durchgeführt wurde?

Bezüglich der Krebstherapie ist die geschädigte Frau inzwischen austherapiert. Doch ihre Beine machen ihr nach wie vor zu schaffen. Sie hat noch immer Schmerzen und ist in ihrer Bewegung deutlich eingeschränkt. Zudem hat sie Taubheitsgefühle, wodurch ein sicherer Gang nicht möglich ist. In vielen anderen Alltagssituationen (Treppensteigen, Autofahren, Hundespaziergänge, usw.) ist sie ebenfalls beschränkt bzw. auf Hilfe angewiesen. Ihrer beruflichen Tätigkeit kann sie nicht mehr in vollem Umfang nachgehen. Außerdem hat sie einen Grad der Behinderung von 80 Prozent erhalten. Die riesigen, entstellenden Narben an ihren Beinen werden sie auf jeden Fall ein Leben lang an das erlittene Martyrium erinnern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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