Nach der Operation wurde der Mann zur Überwachung zunächst auf die Intensivstation verlegt. Hier trat bei ihm starkes Herzrasen als Folge der OP auf. Als er schließlich auf die Normalstation verlegt wurde, war er stark verwirrt und hatte unter anderem mit Wortfindungsstörungen und Desorientiertheit zu kämpfen. Der diensthabende Arzt schilderte den Angehörigen, der Mann sei sehr auffällig und leide vermutlich an einem postoperativen Delir, also einer vorübergehenden Funktionsstörung des Gehirns. Sicherheitsmaßnahmen diesbezüglich wurden in der Klinik allerdings nicht getroffen, wodurch der Patient nur wenige Zeit später stürzte und sich eine Prellung am linken Knie zuzog. Zusätzlich wurden dem Diabetiker seine, für diese Vorerkrankungen verschriebenen, Medikamente nicht verabreicht, was diesen negativen Verlauf vermutlich zusätzlich begünstigte.
Wenige Tage später stellte die Tochter des Angeklagten die offene, ungeschützte Wunde des Mannes fest, dort wo die Vene für die Herzoperation entnommen worden war. Kurz darauf wurde in der Klinik eine Wundheilungsstörung festgestellt, sowie die infizierte Wunde dokumentiert.
In der folgenden Reha zeigte sich zwar teils eine Tendenz zur Verbesserung, doch diese hielt nur für eine kurze Zeit an. Hier wurde auch festgestellt, dass die verwendeten Pflaster an der Wunde für einen Diabetiker ungeeignet waren und sich die Wundsituation unter anderem deshalb so stark verschlechterte.
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