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Lungenkrebs auf Röntgenbild durch Ärzte einer Radiologie nicht erkannt – ist dem Patienten jetzt noch zu helfen? (308/21)

Armutszeugnis: Im Krankenhaus fiel niemandem das unübersehbare klaffende Wundgeschwür am Gesäß eines Mannes auf

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Weil der selbstständige Glasbläser seit einiger Zeit unter Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Kurzatmigkeit litt und er beim Atmen ein Pfeifen wahrnahm, suchte er seinen Hausarzt auf. Dieser überwies ihn, wegen Verdachts auf einen Tumor, an eine radiologische Praxis. Die Praxis untersuchte den Mann, stellte aber keine Auffälligkeiten fest. Zunächst war der Familienvater über diese Nachricht natürlich erleichtert. Doch auch Monate später fühlt er sich nicht besser. Im Gegenteil: Weitere Beschwerden kamen hinzu, sodass er erneut seinen Hausarzt aufsuchte. Dieses Mal überwies der Mediziner ihn an eine andere Klinik und ordnet ein CT sowie ein Röntgenbild an. Schnell konnten die Ärzte hier eine klare Diagnose stellen. Der Mann litt an einem Lungen- bzw. Bronchialkarzinom. Außerdem wurde eine Verengung des Harnleiters festgestellt und mitbehandelt.

Zur weiteren Diagnostik, einer Tumorkonferenz, der Chemotherapie und der anstehenden Lungen-OP wurde Familienvater dann in eine weitere Klinik verlegt. Der Tumor in seiner Lunge war inzwischen schon etwa 5 cm groß und hatte Metastasen gebildet. Es folgten diverse Krankenhausaufenthalte und Operationen, wo auch parallel sein Harnleiterleiden behandelt wurde. Bei einer dieser OPs stellten die Ärzte fest, dass sich bereits auch Tumorzellen im Harnleiter befanden. Ein weiters Krankenhaus stellte dann fest, dass die Nebenniere des Mannes voll von Metastasen war. So musste diese Niere, der Harnleiter und die andere Nebenniere operativ entfernt werden. Einige Zeit später musste auch noch die letzte verbleibende Nebenniere entnommen werden. Dann traten weitere Schmerzen in der Leistengegend auf. Auch hier konnten die Ärzte neue Befundherde feststellen.

Im Zuge des ganzen Krankheitsverlaufs hat sich der Mann bereits juristische Hilfe gesucht, damit ein Sozialgericht seine Berufskrankheit anerkennt. Hierzu wurde ein unabhängiges Gutachten erstellt, dass nicht nur zu dem Schluss kommt, es liege eine Berufskrankheit vor. Außerdem sei das Bronchialkarzinom bereits auf den ersten Röntgenaufnahmen der radiologischen Praxis (Dinslaken) zu erkennen gewesen!

Nun ist es so, dass der Familienvater seinen Betrieb nicht mehr weiterführen kann. Ihm ist ein Behinderungsgrad von 100% und die Pflegestufe II zugesprochen worden. Weiterhin kämpft er gegen den Krebs und ist bei zahlreichen Ärzten in Behandlung. Seine Nieren sind ja nun auch nicht mehr vorhanden, was eine lebenslange (medikamentöse) Behandlung darstellt. Insgesamt hat sein jetziger Zustand nichts mehr mit seinem alten Leben zu tun. Auch psychisch hat ihn alles sehr belastet. Die Familie leidet mit ihm. Hätten die damaligen Ärzte das Röntgenbild gewissenhafter beurteilt, wäre eine Behandlung schon Monate vorher möglich gewesen und die Folgen vermutlich weniger drastisch. Die zahlreichen Metastasen hätten sich nicht bilden können und der Tumor hätte vollständig entfernt werden können.

 

 

 

 

 


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