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Nach Routine-Eingriff am Knie verliert eine Frau ihr rechtes Bein (1204/19) - 140.000 Euro Schmerzensgeld erhalten

Armutszeugnis: Im Krankenhaus fiel niemandem das unübersehbare klaffende Wundgeschwür am Gesäß eines Mannes auf

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Ein Jahr zuvor unterzog sich die Familienmutter bereits einer OP des linken Knies. Nun sollte eine entsprechende Operation auch am rechten Knie vorgenommen werden. Leider kommt es diesmal zu Komplikationen: Der Chirurg verletzt wichtige Gefäße im Bein der Patientin. Deswegen wird auch ein Gefäßspezialist aus einem anderen Krankenhaus hinzugezogen. Dieser unternimmt den Versuch, die Gefäße wieder zusammenzufügen und somit die Blutversorgung des Beins sicherzustellen.  Danach wird die Frau intensivmedizinisch betreut, denn ihr Gesundheitszustand ist zunächst kritisch. Am nächsten Tag werden der Frau in einer weiteren Operation noch Bypässe gesetzt. Ihr Bein und Fuß bleiben die ganze Zeit über kalt und weiß. So weit ist die Frau danach wieder stabil, sodass sie nicht mehr auf der Intensivstation behandelt werden muss. Die Nachsorge durch Gefäß-Spezialisten erfolgt allerdings nur in telefonischer Rücksprache mit den Ärzten in dem Krankenhaus, wo die Frau untergebracht ist. Eine persönliche Nachuntersuchung durch den Spezialisten findet dort nicht statt. Um die Durchblutung zu fördern, soll die Patientin ihr Bein in einer entsprechenden Schiene lagern – dennoch bessert sich die Blutversorgung des rechten Beins nicht. Daher wird die Frau in das Krankenhaus verlegt, wo der Gefäßchirurg, welcher sie bereits operiert hatte, arbeitet. Eine weitere OP folgt mit dem Ziel, das Bein der Frau zu retten. Doch schon am nächsten Tag teilt der Arzt seiner Patientin mit, dass alle Bemühungen vergebens waren – das Bein muss amputiert werden. Hierzu wird sie in ein weiteres Krankenhaus verlegt. Auch hier prüfen die Ärzte nochmals alle Möglichkeiten, um das Bein zu retten. Elf Tage später muss der Frau dann das rechte Bein in Höhe des Oberschenkels abgenommen werden.

Mit der neuen Situation kann sich die Duisburgerin bislang noch schwer arrangieren, da es sich ja um einen drastischen Einschnitt in ihr Leben handelt! So muss sie erst noch lernen, sich sicher mit der Beinprothese fortzubewegen. Auch bei alltäglichen Dingen wie dem Ankleiden oder der Körperpflege ist sie nun auf Hilfe angewiesen. Darüber hinaus hat sie Probleme beim selbstständigen Urinieren. Die Frau ist sich sicher, hätte der Chirurg nicht ihre Vene und Arterie bei der Knie-OP verletzt oder wäre zumindest die Nachsorge gewissenhafter durchgeführt worden, würde sie noch heute mit beiden Beinen fest im Leben stehen!


Nachtrag:

Rechtsanwältin Sabrina Diehl und ihr Team der Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht haben einen Vergleich über ein Schmerzensgeld in Höhe von 140.000 Euro erzielt.

 

 


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