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Tod nach zwei Krankenhausaufenthalten: Blutungen nicht ausreichend abgeklärt (819/24) - 180.000€ Schmerzensgeld erhalten

Tod nach zwei Krankenhausaufenthalten: Blutungen nicht ausreichend abgeklärt

Im September 2021 stellte sich ein Patient erstmals in einer Klinik vor. Er berichtete über wiederkehrende dunkle Blutabgänge aus dem Darm, Atemnot bei Belastung sowie Schwindel. Bereits bei der Erstuntersuchung zeigte sich dunkles Blut im rektalen Bereich. Zudem war der Hämoglobinwert deutlich erniedrigt – ein Hinweis auf einen erheblichen Blutverlust.

Im Rahmen der stationären Aufnahme wurden verschiedene diagnostische Maßnahmen durchgeführt, darunter endoskopische Untersuchungen des Magen-Darm-Trakts sowie Laboranalysen. Eine eindeutige Ursache für die Blutungen konnte jedoch nicht festgestellt werden. Als mögliche Erklärung wurden Hämorrhoiden angenommen. Trotz weiterhin auffälliger Blutwerte wurde der Patient nach wenigen Tagen entlassen.

Nur kurze Zeit später stellte sich der Patient erneut im Krankenhaus vor. Die Beschwerden bestanden fort, die Blutwerte hatten sich weiter verschlechtert. Auch bei diesem Aufenthalt blieb die Ursache der wiederkehrenden Blutungen ungeklärt. Zwar kam eine chirurgische Mitbeurteilung zu dem Ergebnis, dass die festgestellten Hämorrhoiden die erheblichen Blutverluste nicht ausreichend erklären konnten. Eine weitergehende, gezielte Diagnostik erfolgte jedoch nicht. Stattdessen wurde lediglich eine Ultraschalluntersuchung des Bauchraumes durchgeführt.

Trotz weiterhin ungeklärter Blutungsursache und deutlich erniedrigter Blutwerte wurde der Patient erneut entlassen.

Kurz darauf verschlechterte sich sein Zustand erheblich. In der weiteren Abklärung wurde schließlich die tatsächliche Ursache festgestellt: eine sogenannte aortointestinale Fistel – eine krankhafte Verbindung zwischen einer großen Schlagader und dem Darm. Diese seltene, aber hochgefährliche Erkrankung führt zu massiven inneren Blutungen und ist unbehandelt lebensbedrohlich.

Der Patient, Vater von zwei Kindern, verstarb infolge der unzureichenden Diagnostik und Behandlung.

Im Rahmen der rechtlichen Aufarbeitung wurde ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses bewertete sowohl die Befunderhebung als auch die weitere Behandlung als fehlerhaft. Insbesondere wurde beanstandet, dass trotz persistierender und zunehmender Blutungszeichen keine ausreichende weiterführende Diagnostik veranlasst wurde.

Rechtsanwalt Dominik Strobel konnte für die Hinterbliebene Ehefrau und die beiden Kinder im Rahmen der Auseinandersetzung auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 180.000 Euro verhandeln.

Für die Angehörigen bleibt neben der finanziellen Entschädigung vor allem der Verlust eines Familienmitglieds – sowie die belastende Erkenntnis, dass bei rechtzeitiger und umfassender Diagnostik ein anderer Verlauf möglich gewesen wäre.


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