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Wieder einmal zeigt sich, Patientenleiden werden vom medizinischen Fachpersonal häufig nicht ernst genommen – die Konsequenzen trägt der Patient (109/22)

Armutszeugnis: Im Krankenhaus fiel niemandem das unübersehbare klaffende Wundgeschwür am Gesäß eines Mannes auf

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Die schmerzhafte Arthrose ihres Großzehengrundgelenks konnte nur operativ behandelt werden. Nach der Untersuchung bei einem Fußchirurgen aus Duisburg willigte die Familienmutter in die OP ein. Diese sollte zunächst ambulant vorgenommen werden. Als der Arzt von der privaten Zusatzversicherung der Frau erfuhr, plante er die Operation kurzerhand um und die Frau musste einige Tage im Krankenhaus bleiben.

Als die Waltroperin im Anschluss an die OP, Schmerzen im Fuß hatte und dieser stark geschwollen war, ging sie davon aus, dies sei normal und die Heilung nehme einige Zeit in Anspruch. Es beruhigte sie, dass auch der Arzt der Meinung war, seine OP sei wunderbar geglückt. So nahm sie Schmerzmittel ein und konnte schon bald das Krankenhaus verlassen.

Doch weder die Schwellung noch die Schmerzen besserten sich – im Gegenteil. Besorgt teilte sie dies ihrem Arzt beim ersten Wundkontrolltermin auch sofort mit. Doch dieser beteuerte, mit dem Fuß sei alles in Ordnung, der Heilungsprozess brauche einfach noch Zeit. Als sich nach einer Weile nichts besserte, suchte die Frau ihre Hausärztin auf, der sie vertraut. Ihre Hausärztin zeigte sich allerdings alles andere als „zufrieden“ mit dem Operationsergebnis. Neben Schmerzmitteln verschrieb sie ihrer Patientin auch ein Antibiotikum und versuchte, mit dem Fußchirurgen Kontakt aufzunehmen, um die Weiterbehandlung der Frau zu besprechen. Leider vergebens – der Arzt meldete sich nicht.

Etwa sechs Wochen nach der OP nahm die weiterhin arbeitsunfähige Frau einen erneuten Kontrolltermin beim Fußchirurgen wahr. Seine Arzthelferin sagte sofort, der Fuß sehe aber nicht gut aus. Wieder erzählte die Frau dem Arzt von ihren Schmerzen. „Seien Sie nicht so ungeduldig“, erwiderte der Arzt, warf einen Blick auf das Röntgenbild und verabschiedete sich mit den Worten „Sieht doch perfekt aus“ und verlängerte die Krankschreibung. Physiotherapie oder die Verordnung spezieller Einlagen sah er als „nicht notwendig“.

Als etwa drei Monate vergangen waren und die Frau noch immer täglich Schmerzmittel einnehmen musste, um irgendwie über den Tag zu kommen und auf Anraten ihrer Hausärztin holte sie sich eine zweite chirurgische Fachmeinung ein. Dieser Chirurg kam ebenfalls zu dem Schluss, der Fuß sehe nicht gut aus und empfahl eine Revisions-OP. Außerdem verschrieb er der Frau spezielle Einlegesohlen.

Beim nächsten Kontrolltermin in der Praxis des Mannes, der sie operiert hatte, erzählte sie ihm von der Zweitmeinung. Alles, was dem Arzt dazu einfiel, war seinen Kollegen schlecht zu reden: „Der hat ja gar keine Ahnung. Es ist alles in Ordnung! Und die aufgeschriebenen Einlagen taugen nichts. Ich verschreibe Ihnen andere.“

Im Sanitätshaus riet man der Frau, besser die Einlage des Arztes mit der Zweitmeinung zu verwenden, dass diese eindeutig qualitativ hochwertiger waren. Nicht nur dieser Empfehlung ging die Frau nach: Auch ließ sie sich erneut am Fuß operieren. Doch dieses Mal von einem anderen Arzt. Nach einer gewissen Genesungszeit und Physiotherapie kann die Frau inzwischen wieder schmerzfrei laufen. Danach konnte sie auch wieder anfangen zu arbeiten, was ihre wirtschaftliche Lage deutlich entspannte.

Traurig ist nur, dass der Waltroperin wohl einiges erspart geblieben wäre. Das fehlerhafte Vorgehen des Arztes bei der ersten OP und seine Ignoranz gegenüber der Beschwerdeschilderung seiner Patientin, haben die Schmerzen und Einschränkungen erst verursacht.

 

 

 

 

 

 

 

 


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