Essen - Es sollte ein harmloser Eingriff werden. Doch Elke R. 861) weiß heute nicht, ob sie jemals wieder so eine starke Frau wird, wie sie einmal war…
März 2012: Die Kosmetikerin aus Essen hatte Schmerzen im Unterleib, ging ins Krankenhaus, um sich eine Zyste an den Eierstöcken entfernen zu lassen. Maximal eine Woche hätte sie in der Klinik bleiben müssen - doch nur einen Tag nach der OP mussten die Ärzte sie ins Koma versetzen. Für ganze drei Wochen!
Denn der Operatuer hatte ihr bei dem Eingriff Löcher in den Darm geschnitten. Die Folge: Entzündung im Bauchraum, Blutvergiftung, Lebensgefahr! Besonders schlimm - direkt nach der OP hatte Elke schon über Schmerzen geklagt: „Das wurde ignoriert. Ich solle mich nicht so anstellen, wurde mir gesagt.“
Als Elke nach dem Koma wieder aufwachte, klaffte ein großes Loch in ihrer Bauchdecke. „Die Wunde wurde erst vor kurzem geschlossen. Nach dem Koma musste ich erst wieder laufen lernen.“
Laut ihrer Anwältin Sabrina Diehl (32) hat die Versicherung der Klinik bisher abgelehnt, für den OP-Pfusch zu zahlen. Dabei liegt inzwischen ein eindeutiges Gutachten vor. Kliniksprecher Björn Kasper (35): „Unsere Anwälte sind mit dem Fall betraut. Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren. Deshalb können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Auskunft geben.“
Diehl will die Ärzte jetzt auf 300.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagen. Aber selbst wenn das erfolgreich ist, wird das Geschehene Elke R. immer verfolgen. „Alleine die furchtbaren Albträume, die ich im Koma hatte, kann ich nicht vergessen.“
Anmerkung der Kanzlei - Update: Ein Sachverständigengutachten der Ärztekammer Nordrhein vom 20.04.2015 bestätigt keinen Behandlungsfehler. Es liegen somit zum selben Sachverhalt nunmehr widerstreitende Gutachten vor. Dieser Hinweis erfolgt, nachdem die Klinik uns mit Schreiben vom 01.09.2017 aufforderte, diesen Bericht von unserer Homepage zu entfernen.
Weiteres Update: Die Klinik wies uns mit Schreiben vom 16.04.2020 darauf hin, dass die Patientin im Klageverfahren vor dem LG Essen am 16.01.2020 zum AZ: 1 O 260/17 mit ihrer Forderung unterlag. Nähere Angaben zum Inhalt können wir nicht machen, da die Patientin vor dem LG Essen von einer anderen Rechtsanwaltskanzlei vertreten worden ist.