Quelle: Bild - A. Wegener
Dortmund – Paul K. war das, was man einen Bilderbuch-Opa nennt. Er zog die Enkel auf Schlitten durch den Schneesturm, brachte ihnen das Radfahren bei. Seine Angehörigen hätten dem unheilbar erkrankten Großvater einen würdigeren Tod gewünscht.
"Wir mussten kämpfen, damit er endlich in Frieden sterben konnte“, sagt Madeleine H. (42). Jetzt beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft Dortmund mit Paul K.2 wochenlangem Martyrium und seinem Todesfall. Die Krankenakte: Der ehemalige Steinmetz leidet seit 2017 unter Dauer-Schmerzen. Nach einer OP Ende September 2018 gibt es Komplikationen.
Gutachter Dr. Matthias Thöns (52, „Zweitmeinung-Intensiv“): „Der Patient erlitt ein Lungenversagen mit Langzeitbeatmung. In der Folge gab es einen Luftröhrenschnitt, Dialyse, eine Magensonde und nach einer Tubusverstopfung sogar noch eine Wiederbelebung. Die Folge: Wachkoma.
Paul K.s Enkelin zu BILD: „Opa hatte keine Patientenverfügung. Doch er hat ganz klar gesagt, dass er Apparatemedizin nicht will. Statt die Maschinen abzustellen, sagte man uns, er werde irgendwann ohnehin an einer Blutvergiftung sterben. Im Krankenbett hatte er sich wundgelegen.“
Die Angehörigen versuchen, die Behandlung gerichtlich zu stoppen Doch Paul K. erlebt die Entscheidung nicht. Er stirbt am 8. März.
Staatsanwalt Jörg Schulte-Göbel (37): „In der Rechtsmedizin wurde der Leichnam obduziert. Die Polizei die Behandlungsunterlagen angefordert.“ Das Schicksal von Opa Paul ist kein Einzelfall.
Patientenanwältin Sabrina Diehl (37) zu BILD: „Sogar wenn eine Patientenverfügung vorliegt, müssen Angehörige oft kämpfen, um sterbenden Angehörigen unnötiges Leid zu ersparen. Einfacher hat es die Familie, wenn sie zuvor erfolgreich die Betreuung beantragt hat.“