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FOCUS Spezial Nov./Dez. 2013 - Deuschlands Top-Anwälte Tipps: Gesundheitsrecht

focus spezial deutschlands top anwaelte vom nov dez 2013

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Wenn Ärzte grob pfuschen, kehrt sich sogar die Beweislast um

Was ist ein Behandlungsfehler?
Ein Arzt schuldet dem Patienten nicht die Heilung- aber Handlungen nach dem fachlichen Wissensstand. "Alles, was davon abweicht, ist ein Behandlungsfehler", sagt Sabrina Diehl, 32, Fachanwältin für Medizinrecht aus Marl. Das kann unterlassene Aufklärung ebenso sein wie schludriges Erheben der Krankengeschichte, eine Fehldiagnose und natürlich ein klarer Pfusch wie die Operation des gesunden Beins. Häufig kommt der Verdacht zufällig oder lange nach Therapieende auf, etwa durch ein Gespräch mit einem anderen Kranken, eine Nachfrage der Krankenkasse oder durch den Nachbehandler. Diehl sieht 30 Jahre als "absolute Verjährungsfrist". Die Schätzungen über die Zahl der Behandlungsfehler in Deutschland schwanken. Ärztevertretern zufolge beträgt sie 12.000 pro Jahr. Das Bundesministerium für Gesundheit hält bis zu 170.000 für möglich.

Wohin kann sich der Patient wenden?
Kein Weg ist der einzige richtige. Man kann sich gleich an einen Rechtsanwalt wenden oder zunächst an die eigene Krankenkasse. Sie prüft den Fall mit Hilfe ihres Medizinischen Dienstes. Die Landeskammern der Ärzte unterhalten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen (zum Beispielt über www.bundesaerztekammer.de zu finden) Im vergangenem Jahr waren diese Gremien bei deutlich steigender Tendenz mit 12.232 Prüfanträgen befasst. in 30 Prozent der Fälle entschieden sie auf Vorliegen eines Fehlers. Weitere mögliche Anlaufstellen sind die Unabhängige Patientenberatung (Telefon: 0800/ 011 77 22) und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung (www.patientenbeauftragte.de). Die Kompetenz von Selbsthilfegruppen ist sehr unterschiedlich. Manche erhalten ihr Geld von der Pharma-Industrie.

Wie schwierig ist die Beweisführung?
Zunächst: Der Patient hat das Recht, die Behandlungsdokumentationen durchzulesen und Kopien anzufertigen. Strengt er einen Strafprozess an, muss er zeigen, das der Gesundheitsschaden auf den Arzt zurückzuführen ist. In Zivilprozessen kann es nach Einschätzung von Fachanwältin Sabrina Diehl schon eher zu einer teilweisen Umkehr der Beweislast kommen - bei vermuteten groben Fehlern müsste der Arzt beweisen, "dass es seinem Patienten, hätte er alles richtig gemacht, auch nicht besser ginge".

Wie viel Schmerzensgeld kann der Patient erwarten?
Immer wieder herangezogene Tabellen geben nur grobe Richtwerte. So "bringt" der Verlust eines Beines - etwa nach falscher Wundbehandlung - laut Rechtsprechung 30.000 Euro bis 50.000 Euro; ist das Opfer eine junge Frau, kann ein Anwalt aber auch das Vierfache herausholen. Neben Schmerzensgeld lassen sich viele andere Belastungen, wie entgangener Verdienst, die Kosten einer Haushaltshilfe und der notwendige Umbau der Wohnung reklamieren.


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