Tipps: So sollten sich Patienten verhalten
KREIS. „Patienten sollten ihrem Arzt nicht blind vertrauen“, betont Sabrina Diehl, Fachanwältin für Medizinrecht.
„Schließlich sind Ärzte auch nur Menschen und können Fehler machen.“
Die Fachanwältin rät deshalb zu mehr Eigenverantwortung: „Der Arzt ist gesetzlich verpflichtet, Sie über Ihr Erkrankungsbild aufzuklären und Ihnen die Behandlungsmöglichkeiten verständlich aufzuzeigen, um so eine Informationsgrundlage zu schaffen, mit der Sie das Für und Wider einer Behandlung abwägen können.“ Hierzu gehört auch eine intensive Aufklärung über mögliche Komplikationen.
Im Falle eines Behandlungsfehlers trägt der Arzt die Verantwortung. Damit es jedoch gar nicht erst zu einem Haftungsfall kommt, sollten Sie als Patient auch verantwortungsvoll mit Ihrer Gesundheit umgehen. Bestehen Sie auf Ihren gesetzlichen Anspruch auf Aufklärung, damit Sie Ihre Entscheidungskompetenz ausüben können. Sie haben ein Recht auf Mitsprache!
Wenn Sie etwas nicht verstehen, haken Sie nach. Sie dürfen auch nach dem Sinn einer Behandlung fragen. Haben Sie Zweifel, ob eine angeratene Operation wirklich notwendig ist, so holen Sie sich (kostenlos) eine zweite Meinung ein. Ist ein Arzt nicht bereit, sich die Zeit für Ihre Fragen zu nehmen oder stempelt er Sie gar als „schwierigen Patienten“ ab, weil Sie Fragen stellen, sollten Sie sich überlegen, ob sie bei diesem Arzt in den richtigen Händen sind.
Patientenanwälte können nicht oft genug betonen, wie wichtig es ist, auch als Patient Verantwortung zu übernehmen. Viele Abläufe können Patienten zwar nicht beeinflussen, aber in den Bereichen, in denen Sie mitwirken können, sollten Sie dies auch tun.
Ein anschauliches Beispiel ist die Verordnung und Vergabe von Medikamenten – sei es im Krankenhaus oder bei der ambulanten Behandlung in der Hausarztpraxis. Auch hier werden immer wieder falsche Medikamente verabreicht, teilweise mit tödlichem Ausgang. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihr jahrelanger Hausarzt auswendig weiß, welche Allergien sie etwa haben. Er betreut eine Vielzahl von Patienten und im Alltagsstress kann auch er eine wichtige Information übersehen. Das gilt erst recht, wenn Sie von einem Vertretungsarzt oder einem Praxiskollegen behandelt werden.
Besonders ältere Menschen bekommen häufig gleich mehrere Präparate verordnet, die auch Wechselwirkungen haben können. Gerade dann, wenn die Verordnung von verschiedenen Ärzten ausgesprochen wird, muss penibel darauf geachtet werden, dass diese über die Einnahme sämtlicher Medikamente Informiert sind. Viele Patienten verlieren hier leider häufig den Überblick und nehmen die Medikamente falsch ein.
Zusammenfassend gilt: Haben Sie Zweifel, fragen Sie Ihren Arzt. Gerade in den Bereichen, in denen Sie die Möglichkeit haben, selbst Verantwortung zu übernehmen, sollten Sie diese auch wahrnehmen, damit Flüchtigkeitsfehler mit mitunter schweren Folgen vermieden werden und Sie oder die Angehörigen eines Verstorbenen nicht zum Patientenanwalt gehen müssen. Sollten Sie trotzdem Opfer von „Ärztepfusch“ werden, helfen Ihre Aufzeichnungen dem Fachanwalt für Medizinrecht, Ihre Ansprüche gegen Ärzte erfolgreich durchzusetzen.
Sabrina Diehl