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Marler Zeitung vom 22.05.2017 - Strafverfahren um gestreckte Krebsmedikamente: Patienten gehen gegen Apotheker vor

Marler Zeitung vom 22.05.2017 Strafverfahren um gestreckte Krebsmedikamente Patienten gehen gegen Apotheker vor Sabrina Diehl Marl Oberhausen Bottrop Medizinrecht Behandlungsfehler Krebs(Download als PDF)

 

BOTTROP/MARL. Seit Ende November sitzt der Bottroper Apotheker Peter S. in Untersuchungshaft.

Die Essener Staatsanwalt-schaft wirft ihm vor, Tausende von Infusionen für Krebsimmuntherapien gestreckt zu haben – und wird beim Oberlandesgericht den Antrag stellen, dass der bis dato schweigende Beschuldigte auch über die üblichen sechs Monate hinaus in U-Haft bleibt. Das alles ist hinlänglich bekannt, mehrfach hat auch diese Zeitung darüber berichtet. Wenig erfährt man indes über betroffene Patienten.

Doch genau aus ihrer Perspektive verfolgt Sabrina Diehl das Verfahren gegen Peter S. Die Fachanwältin für Medizinrecht mit Kanzleien in Marl und Oberhausen vertritt vier Betroffene und Angehörige, viele weitere haben sich Rat suchend an die Marlerin gewandt. An Krebs erkrankte Patienten befinden sich in einer Ausnahmesituation, erhoffen sich durch Krebsimmuntherapien einen Zugewinn an Lebensqualität, an Lebenszeit. Diehl weiß, welche zusätzliche Belastung der Vorwurf der Medikamenten-Manipulation für die Menschen bedeutet. Als Patientenanwältin hat sie sich überregional einen Namen gemacht, ein Fall in der „Dimension Bottrop" ist aber auch ihr noch nicht untergekommen. „Man stelle sich jemanden vor, dem es nach überstandener Krebserkrankung erst einmal gut geht, der sich aber wegen eines Rezidivs, dem Wiederauftreten, erneut in Behandlung begeben muss. Um dann mit den Ärzten festzustellen, dass Tumormarker in die Höhe schießen, während sich die Medikamentengabe anfühlt, als würde Wasser verabreicht."

Die Anwältin will auf zivilrechtlichem Weg auf Schadenersatz klagen, das wird in den nächsten Wochen erfolgen. Gegen Peter S. liegen indes auch Strafanzeigen vor, auch Sabrina Diehls Mandanten haben Anzeigen erstattet, um überhaupt Akteneinsicht zu bekommen.

„Die tatsächliche Dimension ist noch völlig offen", war NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Bottroper Apotheker alarmiert. Anwältin Diehl hat die Befürchtung, dass dies auch so bleibt.

Die Staatsanwaltschaft Essen hat bereits mehrfach erklärt, dass die Ermittlungen schwierig seien, man brauche mehr Zeit. Mit behandelnden Ärzten soll die Staatsanwaltschaft zehn Patienten ausfindig gemacht haben, die vor der Festnahme des Apothekers mit dessen Infusionslösungen behandelt wurden und nach dem Abbruch noch keine neue Therapie erhalten hatten. Im Dezember waren ihnen Blutproben entnommen und zur Beweissicherung eingelagert worden. Von Exhumierungen wurde abgesehen. Nachweise seien nur bei bestimmten Krebsfällen möglich, die hier nicht vorlägen, hieß es. Dass der Nachweis schwer zu erbringen sei, dass wegen des mutmaßlichen Medikamenten-Streckens tatsächlich Patienten zu Schaden gekommen sind, ist für die Anwältin eine Argumentation mit „Freifahrtschein"-Charakter. „Da muss man als Staatsanwaltschaft dann auch mal einen Gutachter dransetzen", sagt Diehl.

Gelänge indes der Nachweis, droht S. eine Anklage wegen Tötungsdelikten bis hin zu Mord. Doch auch im Fall einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetzes und gewerbsmäßigen Betruges drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Für Zivilverfahren ist der Ausgang des Strafverfahrens indes nicht entscheidend, meint Sabrina Diehl. Dass von ihr vertretenen Patienten Infusionen aus der Onkologischen Schwerpunktapotheke in Bottrop verabreicht wurden, stehe zweifelsfrei fest. Und auch, dass sich Tumormarker verschlechtert, nach dem Wechsel der Apotheke aber verbessert hätten. Frau Diehl sieht die Voraussetzungen einer Beweislastumkehr erfüllt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es dazu: „Liegt ein grober Behandlungsfehler vor und ist dieser grundsätzlich geeignet, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung ursächlich war."

Heißt: Nicht der Patient müsse nachweisen, dass der Fehler zum gesundheitlichen Schaden führte – sondern der Apotheker, dass es keinen Zusammenhang gibt. Am Ende kann es um Schadenersatz, Kosten für gesundheitliche Folgeschäden oder Schmerzensgeld gehen, das im Todesfall die Angehörigen bekommen. Indes ist schon jetzt klar: Die betroffenen Patienten haben die ganze Zeit über noch ganz andere Sorgen.

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