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NRZ vom 07.03.2019 - "Geld ist keine Wiedergutmachung"

NRZ vom  07.03.2019 Geld ist keine Wiedergutmachung Rechtsanwaltskanzlei Sabrina Diehl Herne Oberhausen Fachanwältin Medizinrecht(Download als PDF)

Quelle: NRZ Oberhausen - Marcel Gruteser - 07.03.2019

Nach einer falschen Diagnose müssen Dirk Schütze drei Zehen amputiert werden. Er spricht über eine lange Leidenszeit und einen Rechtsstreit mit drei Ärzten.

Dirk Schütze blickt auf seinen linken Fuß. Er trägt schwarze Schuhe, eine Spezialanfertigung aus Leder mit Klettverschluss. Die braucht er, weil ihm drei Zehen fehlen. „Sie waren nicht mehr zu retten“, sagt er. Sechs Jahre Leidenszeit liegen hinter ihm. In der Folge einer Fehlbehandlung im Krankenhaus mussten sie wenig später amputiert werden. Schütze klagte dagegen. Experten schätzen, dass es rund eine Million Behandlungsfehler pro Jahr in Deutschland gibt. 2017 wurden dafür 13.500 Gutachten erstellt.

Seit August vergangenen Jahres gibt es einen rechtskräftigen, finanziellen Vergleich zwischen dem Privatpatienten und drei verklagten Ärzten. „Das ist ein wirtschaftlich vernünftiges Ende“, sagt seine Anwältin Sabrina Diehl, die sich als Fachanwältin für Medizinrecht auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert hat. „Man kann es aber nicht mit Geld wiedergutmachen. Der Schaden ist immer da, alles ist anders als vorher“, ergänzt Schütze.

Leidenszeit begann im Januar 2013

Alles begann im Januar 2013. Nach ersten Erkältungssymptomen und Medikamenteneinnahme sammelte sich bei Dirk Schütze Wasser in der Lunge an, sein Hausarzt riet ihm zum Krankenhausaufenthalt. Der 51-Jährige ging ins Sterkrader St. Clemens-Hospital, in dem zuerst der Verdacht auf eine Lungenembolie geäußert wurde. Kurz darauf habe der Patient starke Schmerzen im linken Fuß gespürt. „Die Ärzte gingen von einer Entzündung der Achillessehne aus und gipsten den Fuß ein. Damit wurde ich dann am 1. Februar entlassen, ich dachte mir noch: Das ist halt langwierig“, erzählt Schütze.

„Die Ärzte hätten zwingend den Fußpuls und den Gefäßstatus testen müssen. Für den Gutachter war das ein grober Behandlungsfehler“, sagt Anwältin Diehl dazu. Durch die Verzögerung der richtigen Behandlung und die fehlende Blutzufuhr, weil die den Fuß versorgenden Gefäße verengt waren, starb langsam das Gewebe ab.

Sogar der Unterschenkel war in Gefahr

Nachdem die Schmerzen immer größer wurden, ging es für Dirk Schütze wieder zum Hausarzt, der schließlich den Fußpuls testete. Der schickte ihn unverzüglich zum Gefäßchirurgen, der wiederum schickte den Patienten ins Evangelische Krankenhaus Oberhausen. „Da kam mir der Gedanke: Es ist etwas schief gelaufen“, erinnert sich der Oberhausener. Insgesamt zehn Operationen musste er über sich ergehen lassen, in der sechsten erfolgte die Amputation der Zehen. Zwischendurch habe es sogar für den Unterschenkel schlecht ausgesehen.

Um das tote Gewebe zu entfernen, wurden speziell gezüchtete Maden ins Fleisch eingesetzt, erzählt seine Anwältin. Bis Mai 2013 dauerte der erneute Krankenhausaufenthalt, dann folgte eine Reha mit teils wiederkehrenden Schmerzen, bis heute leidet Schütze unter Phantomschmerzen. Sein Grad der Gehbehinderung liegt bei 70. Mit seinen Spezialschuhen fällt das Handicap kaum auf, sein Gang ist normal. Weite Strecken kann er aber nicht mehr bewältigen.
Urlaub wird nun anders geplant

„Ich kann zum Glück noch arbeiten, aber einiges fällt weg“, erzählt der Beamte einer Justizvollzugsanstalt. Schusswaffen darf er keine mehr tragen. „Dass ich verbeamtet bin, ist mein Glück. Als Dachdecker zum Beispiel hätte ich keine Arbeit mehr.“ Barfuß laufen ist ebenfalls tabu, er sitze nun im Urlaub eher an einem See im Strandkorb, statt zu wandern. „Man muss sich umstellen. So habe ich auch ein neues Auto mit Automatikgetriebe gebraucht.“

Bereits im Februar 2013 nahm seine Frau Kontakt zu Sabrina Diehl auf. Erfahrungsgemäß sieht die Anwältin bei derartigen Problemen Erfolgschancen. Im Dezember 2013 wurde Klage gegen drei hauptverantwortliche Ärzte eingereicht: Dr. Klaus Becker, Chefarzt für Innere Medizin, Dr. Thomas Friess, Chefarzt der Unfallchirurgie, sowie Oberarzt Dr. Arne Hoffmann (Unfallchirurgie). Normal sei eine Verfahrensdauer von ungefähr anderthalb Jahren, weiß Diehl, dieses hätte sich aber aufgrund mehrerer Richterwechsel am Landgericht Duisburg sowie zwei schriftlichen und einer mündlichen Verhandlung zwischen den Parteien hingezogen. „Man muss nicht nur erst Behandlungsfehler nachweisen, sondern danach noch die Kausalität“, erklärt sie.

Das Gericht schlug einen finanziellen Vergleich vor. Die abschließende Summe möchten Dirk Schütze und seine Anwältin nicht öffentlich nennen. Der Mandant fühlt sich damit zumindest abgesicherter für die Zukunft. „Darin enthalten sind unter anderem Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungssschaden und Kosten für die Schuhe“, erklärt Diehl. Letztere kosten schon mal 1000 Euro.

Angesprochen auf den Abschluss des Verfahrens, hält der Patient „zufrieden“ für ein falsches Wort. „Es ist eine gewisse Genugtuung. Zufrieden wäre ich, wenn nichts passiert wäre.“

Stellungnahme des Katholischen Klinikums
Die NRZ bat das Katholische Klinikum Oberhausen (KKO), zu dem das St. Clemens-Hospital gehört, um eine Stellungnahme der involvierten Ärzte. Nur noch Dr. Becker arbeitet dort. Dr. Hoffmann arbeitet mittlerweile in einem anderen Krankenhaus und Dr. Friess ist in Rente.

KKO-Geschäftsführer Michael Boos: „Wir bedauern, dass der Patient gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden musste. Daher wurde die Sachlage gründlich geprüft und der Fall aufgearbeitet. Mit einem Vergleich kam es zu einer gütlichen Einigung und damit war der Rechtsstreit beendet.“


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