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Ruhr Nachrichten vom 07.10.2020 - Krankenschwester setzt sich auf operierte Hand: Entschädigung für Patientin

 Ruhr Nachrichten vom 07.10.2020 Krankenschwester setzt sich auf operierte Hand Entschädigung fuer Patientin Oberlandesgericht Rochus Hospital Sabrina Diehl Herne Oberhausen(Download als PDF)

 

Quelle: Ruhr Nachrichten - 07.10.2020 - Martin von Braunschweig

Link zur Homepage der Ruhr Nachrichten:

https://www.ruhrnachrichten.de/castrop-rauxel/rochus-hospital-krankenschwester-setzt-sich-auf-operierte-hand-plus-1562591.html

 

Erfolg für Rita Flachmann am Oberlandesgericht in Hamm: Die ehemalige Patientin des St. Rochus-Hospitals erhält nach einem unglaublichen Vorfall doch noch Schmerzensgeld.

 

Rita Flachmann ist immer noch fassungslos, wenn sie an den 6. Januar 2018 denkt. Wegen langwieriger Arthrose-Beschwerden war sie zwei Tage zuvor im St. Rochus-Hospital an der rechten Hand operiert worden. Jetzt stand die Entlassung an. Doch bevor Rita Flachmann nach Hause fahren durfte, sollte erst noch etwas Unglaubliches geschehen.

 

Vorfall kurz vor Entlassung

 

Eine Krankenschwester betrat damals das Zimmer, während die Patientin auf den Arzt wartete. Plötzlich trat die junge Frau auf das Bett von Rita Flachmann zu und setzte sich einfach hin. Direkt auf die frisch operierte Hand.

„Es tat weh, es blutete und schwoll an“, erinnerte sich die ehemalige Patientin am Mittwoch (7.10.) vor dem Oberlandesgericht in Hamm. Bis dorthin musste Rita Flachmann an der Seite ihrer Anwältin Sabrina Diehl ziehen, um finanziell entschädigt zu werden.

 

Landgericht winkte noch ab

 

In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Dortmund der Geschädigten noch keinen einzigen Cent zugesprochen. Es sei nicht ersichtlich, dass das Krankenhaus etwas falsch gemacht habe, hieß es dort. Der Krankenschwester sei damals schwarz vor Augen geworden. Deshalb habe sie ihr Tun nicht mehr steuern können.


Das sahen die Richter am Oberlandesgericht nun aber ganz anders. „Die Krankenschwester hat sich immerhin noch bewusst hingesetzt“, sagte der Senatsvorsitzende. „Sie ist ja nicht ohnmächtig geworden, dann wäre sie nämlich hingefallen.“ Nach Ansicht der Richter habe die Pflegekraft also fahrlässig gehandelt. Und das müsse sich auch das Krankenhaus als Arbeitgeber zurechnen lassen.

 

OLG schlägt Vergleich vor

 

Um den Prozess nicht noch weiter in die Länge zu ziehen, schlug der Senat beiden Seiten vor, sich gütlich zu einigen. „Mit 2000 Euro sollte die Sache dann aber auch für alle Mal erledigt sein“, sagte der Vorsitzende. Mehr dürfte Rita Flachmann nun wirklich nicht erwarten.

 

Die Klägerin stand nun vor der Wahl, dem Vorschlag zuzustimmen oder es auf ein Sachverständigen-Gutachten ankommen zu lassen. Dieses hätte aber nicht nur viel Zeit verschlungen, sondern auch eine Meng Geld gekostet. Vor allem aber wäre der Ausgang völlig ungewiss gewesen. Sind Rita Flachmanns aktuell noch einmal schlimmer gewordene Beschwerden wirklich allein auf den Vorfall vom 6. Januar 2018 zurückzuführen?

 

„Wir haben das Ding gedreht“

 

Am Ende stimmten die Geschädigte und Anwältin Sabrina Diehl zu. „Mir ist nur wichtig, dass ich jetzt endlich Recht bekommen habe“, sagte Rita Flachmann nach dem Prozess. Und ihre Anwältin ergänzte: „ Sie haben gekämpft und am Ende haben wir das Ding zusammen gedreht.“

 


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