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Express vom 07.04.2014 - Ich bin unfruchtbar durch Ärzte-Pfusch

Express vom 07.04.2014 Ich bin unfruchtbar durch Ärzte Pfusch, Eiterherd am Eileiter übersehen stattdessen Blinddarm entfernt, Sabrina Diehl, Fachanwältin Medizinrecht, MarlDownload als PDF

Eiterherd am Eileiter übersehen – stattdessen Blinddarm entfernt

Sie ist – besser gesagt: sie war eine lebensfrohe junge Frau. Jetzt leidet Nadja S. unter starkem anfallsartigem Bauchweh, sexuell funktioniert seit drei Jahren nichts mehr: „Beim schönsten Gefühl der Welt habe ich Schmerzen.“ Und der Lebenstraum, Mutter zu werden, ist zerstört. Auf natürlichem Weg wird Nadja S. wohl keine Kinder mehr kriegen können.

 

Die 26-Jährige (Name geändert) wurde Opfer von Ärztepfusch. Auslöser: mangelnde Kommun-ikation im Krankenhaus.Ende 2010. Die damals 23-Jährige hat starke Unterbauchschmerzen, kann kaum noch stehen oder laufen. „Normal, wenn Sie die Pille absetzen“, wiegelt die Frauenärztin ab. Nadja leidet weiter, hat Schmerzen. „Als Fieber dazu kam, bin ich auf eigene Faust ins Krankenhaus.“ Die Ärzte dort nehmen sie direkt ernst, sind sich aber uneinig, woher die Schmerzen kommen, wahrscheinlich von einer Entzündung der Eierstöcke, heißt es, aber sicherheitshalber müsse man sich auch den Blinddarm anschauen. Die Blutwerte wären alarmierend, es müsse so oder so unverzüglich operiert werden.

 

Als die Patientin in den OP geschoben wird, hört Nadja S. den Gynäkologen noch sagen: Die Eierstöcke müssen entfernt werden. „Aber als ich aufwachte, war der Blinddarm raus!“ Der Chirurg erklärt der verdutzten Patientin, „im kleinen Becken ist alles wunderbar“. Doch nach der Entlassung quälen sie dieselben Bauchkrämpfe. „Es hieß, ich würde mich anstellen, ich bekam die doppelte, dreifache, vier-, fünffache Dosis Schmerzmittel.“ Beim Besuch einer Freundin in Berlin schwillt ihr Bauch an, sie weint vor Schmerzen, bricht zusammen, mit Fieber, Krämpfen. Not-OP. Intensivstation, erst dabei fällt auf: Es gab einen großen Eiterherd in einem Eileiter, der geöffnet, gespült hätte werden müssen, die Blase war mit dem Eierstock verwachsen. Von wegen der Blinddarm...„Ich kann von Glück reden, dass ich noch lebe, aber es sieht aus, als ob ich auf normalem Wege nicht mehr schwanger werden kann“, berichtet die junge Frau. „Das kann man nicht mehr rückgängig machen, aber ich bin von Anfang an falsch und viel zu viel operiert worden.“ Deshalb hat sie im Mai 2013 die Klinik und die behandelnden Ärzte persönlich verklagt, einer ist inzwischen nach Neuseeland ausgewandert. Es geht um 85 000 Euro Schmerzensgeld. Die Beschuldigten wollen sich zu den Vorwürfen nicht äußern, die Klinik erklärte auf EXPRESS-Anfrage, dass „während eines laufenden Verfahrens grundsätzlich keine Stellungnahmen von unserer Seite erfolgen“

„Immer nachhaken, wenn etwas seltsam erscheint“

 

Interview mit Sabrina Diehl (32), Fachanwältin für Medizinrecht in Marl.

Frau Diehl, Sie verklagen nicht nur die Klinik, sondern auch die Ärzte, das ist ungewöhnlich... Sie haben sich hier aber so arrogant verhalten, dass ich sie auch privat in die Haftung genommen habe, sie müssen persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Warum? Sie haben die Beschwerden einfach ignoriert, und die eine Hand – der Gynäkologe – wusste nicht, was die andere Hand – die Chirurgie -macht. So wurde ein gynäkologischer Abstrich angefertigt, aber das Ergebnis nicht abgewartet. Ich weiß gar nicht, wie man auf Blinddarm gekommen ist. Jeder einzelne Fehler war nicht grob fahrlässig, jedenfalls aber alle zusammen. So ein Fall ist beherrschbar, die Ärzte können miteinander sprechen!

 

Wie können sich Patienten gegen Kommunikationspannen wehren?

Immer nachfragen, wenn etwas seltsam erscheint, ein Gedächtnisprotokoll führen, und wenn man selber dazu nicht in der Lage ist, eine Vertrauensperson darum bitten. Schneller ist immer eine außergerichtliche Einigung, doch da wird immer versucht, den Geschädigten zügig und billig mit 10.000 € abzuspeisen, wenn 100.000 € drin sind.

 

Das kostet Rechtsschutz

Eine private Rechtsschutzversicherung kann bei einem Rechtsstreit mit Arzt oder Krankenhaus die Kosten für Anwalt, Gerichtsgebühren, evtl. Gutachter decken. Arzthaftung ist Teil der „normalen“ Privatrechtsschutzversicherung. Die Tarife sind unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen. Alleinstehende zahlen z. B. 120 €, Familien 140 € pro Jahr, je nach Selbstbeteiligung. Rita Reichard (45), Versicherungsexpertin Verbraucherzentrale NRW, rät in jedem Fall, Preise zu vergleichen und eine Selbstbeteiligung z. B. von 150 € zu vereinbaren: „So lassen sich jährlich 100 und mehr Euro bei den Grundtarifen sparen!“


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