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Viel Spaß vom 19.02.2014 - "Ist doch nur ein Bein", sagt der Arzt

Viel Spaß vom 19.01.2014 Laut AOK Krankenhausreport sterben jährlich 19.000 Klinikpatienten an vermeidbaren Arztfehlern Ist doch nur ein Bein, sagt der Arzt Sabrina DiehlDownload als PDF

„Ist doch nur ein Bein“, sagt der Arzt

Lebenslustig, das ist der Eindruck, den man als Erstes von Andrea Engelke gewinnt. Doch der Alltag der unterschenkelamputierten 42-jährigen ist ein einziger Kampf - gegen die ständigen Schmerzen und für Gerechtigkeit.

„Es fing mit einem Knoten auf dem rechten Fußrücken an“, erzählt die zweifache Mutter. „Er wurde entfernt. Der erste Befund hieß: gutartiger Tumor. Der zweite lautete: Krebs. Hätte mein Arzt den zweiten Befund nicht in eine andere Akte geheftet und rechtzeitig etwas unternommen - ich hätte heute noch beide Beine.“

Doch weil der Mediziner dies versäumte, bildeten sich in Andreas Bein weitere Tumore. In sechs OPs versuchte man, ihr Bein zu retten. Aber die Amputation war unausweichlich.

„Seitdem bekomme ich täglich Morphium. Etliche Begleiterscheinungen quälen mich. Doch mein Arzt meint lapidar: „Ist doch nur ein Bein!“

Nach erbittertem Kampf um Entschädigung einigte sie sich nun mit dem Mediziner auf 47.500 Euro. Zu wenig, wenn man bedenkt, dass Andrea nie wieder richtig arbeiten kann und noch viele Behandlungen braucht.

 „Schmerzensgeld wird individuell berechnet“

Die spezialisierte Juristin Sabrina Diehl (www.patientundanwalt.de) erklärt:

„Schmerzensgelder werden individuell berechnet, je nach Schweregrad der Beeinträchtigung, Alter des Geschädigten und Schwere der Dauerschäden. Zudem können sie von der Schwere des Verschuldens oder der verzögerten Regulierungsbereitschaft des Versicherers abhängen.

In schweren Fällen wird eine Schmerzensgeld-Rente zuerkannt.

Allein für den Tod gibt es nichts, was ich nicht für richtig halte. Lediglich für den Leidensweg wird ein Schmerzensgeld gezahlt, abhängig von der Dauer und der Intensität.

Bei einem Vergleich kommen sich die Parteien entgegen, um einen langen Prozess zu vermeiden. Danach sind alle immateriellen (Schmerzensgeld) und materiellen Schäden (z.B. Verdienstausfall, Fahrtkosten) als befriedigt anzusehen.“


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