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"WAZ" 15/05/2024 - Artikel von Werner von Braunschweig - Herner Klinik nach Amputation verklagt: Einigung möglich?

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Quelle: "WAZ" 15.05.24 - Werner von Braunschweig

Herner Klinik nach Amputation verklagt: Einigung möglich?

Bochum/Herne. Nach einer mutmaßlich vermeidbaren Bein-Amputation fordert ein Herner 300.000 Euro Schmerzensgeld. Die Klinik ist nun gesprächsbereit.

Die Entscheidung über die 300.000-Euro-Schmerzensgeldklage eines Familienvaters (35), dem aufgrund mutmaßlicher Behandlungsfehler in einer Herner Klinik ein Bein amputiert werden musste, ist vorerst vertagt worden. Der ursprünglich für Mittwoch, 15. Mai, anberaumte Verkündungstermin am Bochumer Landgericht wurde aufgehoben.


Wie Gerichtssprecherin Katja Nagel bestätigte, haben beide Streitparteien mitgeteilt, dass derzeit außergerichtliche Vergleichsverhandlungen stattfinden. Im Prozesstermin am 24. April war diese Option noch ausgeschlossen worden. Die 6. Zivilkammer hat den Verkündungstermin mit Blick auf die Einigungsgespräche um vier Wochen nach hinten auf den 12. Juni verschoben. Sollte bis dahin eine Einigung über Schmerzensgeld und Schadenersatz zustande kommen, würde auch der neue Verkündungstermin aufgehoben, da dann keine Gerichtsentscheidung mehr nötig wäre.

Der Kläger und seine Herner Anwältin Sabrina Diehl sind fest davon überzeugt, dass der 35-Jährige „das Bein nicht hätte verlieren müssen". Der Familienvater fordert 300.000 Euro Schmerzensgeld, außerdem die Feststellung, dass ihm nach der Bein-Amputation auch sämtliche künftigen Schäden zu ersetzen sind. Verklagt ist eine Herner Klinik.

 

„Aber zu diesem Zeitpunkt war es bereits zu spät"

Bevor der 35-Jährige im März 2020 zum Einholen einer Zweitmeinung in eine Dortmunder Klinik gewechselt war, hatte er in der Herner Klinik eine Chemo- und Strahlentherapie durchlaufen. Bereits kurz nach dem Beginn war es zu Durchblutungsstörungen und Schmerzen im rechten Bein gekommen, die sich auch durch zwei Operationen in Herne nicht lindern ließen. Nach dem Klinikwechsel wurde der dramatische Befund in Dortmund bestätigt. „Folgerichtig", so ein Gutachter, wurden dort auch Maßnahmen ergriffen, die aus seiner Sicht zuvor in Herne vorwerfbar ausgeblieben waren. „Aber zu diesem Zeitpunkt war es bereits zu spät", hieß es. Eine Beinamputation ließ sich nicht mehr verhindern.

Übereinstimmend bescheinigten zwei befragte medizinische Sachverständige den Herner Ärzten zuletzt „grobe Behandlungsfehler". Die Kritik konzentrierte sich auf die Nichtgabe von gerinnungshemmenden Medikamenten spätestens mit Beginn der Therapie. Außerdem sei die Herner Operationsstrategie zu beanstanden. Dringend erforderliche, operative Maßnahmen seien trotz hochgradiger Verdachtsmomente ausgeblieben. „Das Vorgehen ist mir völlig schleierhaft", kritisierte ein Gutachter. Aufseiten der beklagten Klinik ist man der Auffassung gewesen, die Behandlung des Patienten sei fachgerecht erfolgt.

 


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