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"Recklinghäuser Zeitung" 03/07/2025 - Artikel von Tina Brambrink "Tod durch Behandlungsfehler: Witwe von Jürgen Klahs kommt zu ihrem Recht"

 "Streit" Feministische Rechtszeitschrift 03/2022 - Gewalt unter der Geburt – Bietet ein Arzthaftungsprozess Schutz?

 

 

Quelle: "Recklinghäuser Zeitung" 03.07.25 -Tina Brambrink

„Tod durch Behandlungsfehler: Witwe von Jürgen Klahs kommt zu ihrem Recht"

Von Tina Brambrink

Veröffentlicht am 03.07.2025

 

Recklinghausen. Fast fünf Jahre nach dem Tod des beliebten Fußballtrainers aus Recklinghausen gibt es eine überraschende Wende im Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld.

 

Ans Aufgeben hat sie nie gedacht: Seit dem überraschenden Tod ihres Mannes Jürgen am 17. August 2020 kämpfte Silvia Klahs um Gerechtigkeit. Für sie stand immer fest, dass der beliebte Fußballtrainer noch leben könnte. Vorausgesetzt, er wäre zwei Tage vorher bei seinem Notfall-Besuch im Knappschaftskrankenhaus in Recklinghausen richtig behandelt worden. Aber es kam anders - und Silvia Klahs und ihre beiden Söhne gingen die kräftezehrende Herausforderung an, den Behandlungsfehler zu beweisen und um Schadensersatz und Schmerzensgeld zu kämpfen. Inzwischen mit Erfolg. Denn nach unserer Berichterstattung über den tragischen Fall im Dezember 2024 kam einiges in Bewegung.
Zur Erinnerung: Der bekannte Fußballtrainer hatte seinerzeit nach einer Jogging-runde über starke Schmerzen in der linken Brust und Kurzatmigkeit geklagt. Am Samstag, 15. August 2020, begleitete Silvia Klahs ihren Mann Jürgen zwecks Abklärung der Symptome ins Knappschaftskrankenhaus. Aber sowohl die Ärztin in der allgemeinen Notfallpraxis an der Klinik als auch der diensthabende Arzt in der Notfallambulanz machten weder ein EKG noch einen Troponin-Test und schickten Jürgen Klahs nach Hause. Zwei Tage später fand seine Frau ihn tot im Bett. Die von der Familie eingeleitete Obduktion bestätigte die Befürchtungen: Der fußballverrückte Rentner starb im Alter von 64 Jahren an den Folgen eines Herzinfarktes. Weil sie Ungerechtigkeit und Oberflächlichkeit des Krankenhauses nicht einfach hinnehmen wollte, bohrte Silvia Klahs weiter und gab bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe ein Gutachten in Auftrag. Im November 2023 bestätigte die Gutachterkommission schließlich „gravierende Befunderhebungsfehler" und "grobe Behandlungsfehler" und sah Schadensersatzansprüche für gerechtfertigt. Mit Sabrina Diehl, Fachanwältin für Medizinrecht aus Herne, setzte die Witwe ihren Kampf fort und machte Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Höhe von insgesamt 60.000 Euro geltend. Aber obwohl sich die HDI als Klinik-Versicherung im außergerichtlichen Verfahren kompromissbereit zeigte, drängte das Knappschaftskrankenhaus auf eine gerichtliche Klärung. Auch weil die Empathielosigkeit der Klinik-Entscheidungsträger sie fassungslos machte, entschied sich Silvia Klahs für eine Klage. Dazu kam es jedoch nicht.
Denn genau bei dem Widerspruch der Regulierungsbereitschaft hakte Fachfrau Sabrina Diehl Anfang Dezember 2024 noch einmal nach.

 

„Die Stellungnahme des Klinik-Geschäftsführers nach den Recherchen der Recklinghäuser Zeitung und seine Angabe, immer den Empfehlungen der Versicherung zu folgen, waren ausschlaggebend für die Wiederaufnahme der Gespräche", berichtet Sabrina Diehl.

 

Und schließlich gab das Knappschaftskrankenhaus doch grünes Licht für Regulierungsgespräche im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung. Schon kurze Zeit später habe ihre Mandantin einen Vorschuss bekommen, und im März 2025 habe das Vergleichsangebot von der Versicherung auf dem Tisch gelegen. Doch auch damit gab sich die Rechtsanwältin nicht zufrieden, verhandelte weiter über einige Punkte, bis im Mai 2025 das Endpaket geschnürt war. Die genaue Summe ihrer Entschädigung möchte Silvia Klahs nicht in der Zeitung lesen. Auf Anfrage sagt sie nur so viel: „Wir sind sehr zufrieden, auch mit dem Engagement von Frau Diehl und ihrer Kanzlei. Es waren schwere Zeiten, ein langer Kampf. Aber jetzt haben meine Söhne und ich endlich die Chance, den Tod von Jürgen final zu bewältigen und nach vorne zu schauen." Aus mentaler, rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht habe man die vernünftigste Lösung gefunden, freut sich auch Sabrina Diehl. „Kein Betrag der Welt kann das Geschehene wiedergutmachen, aber es geht um Genugtuung für die Familie und die Anerkennung des Behandlungsfehlers und des Schadens, der angerichtet wurde." Durch die außergerichtliche Einigung falle für beide Seiten auch das Prozessrisiko weg. „Ganz zu schweigen von der psychischen Belastung bei einem langen Gerichts-prozess für die Hinterbliebenen", betont die Rechtsanwältin.
Außergerichtliche Lösungen gebe es bei medizinischen Streitfällen sehr häufig. „Bei 20 Prozent der Fälle kriegen wir die Kuh so vom Eis. Schließlich sitzen bei der Versicherung Experten, die mit dem Arzthaftungsrecht vertraut sind und die Prozessrisiken gut einschätzen können. Außerdem können bei Groß-schäden noch erhebliche Verzögerungszinsen dazu kommen." Die sie übrigens auch im Falle von Jürgen Klahs und seiner Familie geltend gemacht habe. „Nicht umsonst strafen die Gerichte solche Regulierungsverzögerungen inzwischen immer häufiger durch höhere Schmerzensgeldbeträge ab", weiß die Fachfrau.

 

Wenn es gar keine Aussicht auf Erfolg gibt, lehne sie allerdings auch Fälle ab. Und ganz am Ende hat Sabrina Diehl noch einen Rat für Betroffene: „Wenn Schäden außergerichtlich von der Versicherung reguliert werden, sollte man das Angebot immer fachanwaltlich prüfen lassen. Denn in der Regel ist dort mehr rauszuholen."

 


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