Das OLG Koblenz sprach dem Kläger Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche aufgrund eines grob fehlerhaften ärztlichen Behandlungsfehlers zu. Es stellte einen groben ärztlichen Behandlungsfehler dar, wenn in Kenntnis einer Herzschrittmacherversorgung (ICD) eine MRT Untersuchung durchgeführt wird. Diese Untersuchung führte zu einer Entleerung der Batterie und einer Beschädigung der Programmierung des Herzschrittmachers, in dessen Folge der Kläger sich einer weiteren Operation zum Austausch unterziehen musste.
Nachzulesen in Versicherungsrecht 2011, 1268 f.
Zusammengefasst von Patientenanwältin - Arzthaftung - Sabrina Diehl.