Zudem sah sie auch ihren Alltag eingeschränkt, was ihr zum Beispiel in Form zu hohen Treppenstufen, Stühlen, Waschbecken, Spiegeln, Schränken und vielem mehr täglich begegnete.
Chirurg kann Abhilfe schaffen
Sie suchte Rat bei einem Chirurgen, der ihr durch eine Beinverlängerung (diese beinhaltet eine Ober- bzw. Unterschenkelknochen Durchtrennung und ein implantiertes Verlängerungssystem) zur angestrebten Größe verhelfen sollte.
Die Kosten für die OP sollte die gesetzliche Krankenkasse übernehmen, doch diese lehnte mit der Begründung, es handle sich nicht um eine Krankheit, ab.
stellt keinen regelwidrigen Körperzustand dar. Damit ist dies nicht als Krankheit im Rechtssinne zu bewerten. Schwierigkeiten im Alltag kann die Klägerin durch Hilfsmittel begegnen. Auch die Ablehnung für bestimmte Berufe kann keine Leistungspflicht der Kasse auslösen."
Nachzulesen auf: www.landessozialgericht.niedersachsen.de
Zusammengefasst vom Diplom Juristen Dominik Strobel