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Warum wir

*Hinweis: Wenn wir das generische Maskulinum verwenden, dient dies dem besseren Verständnis und dem allgemeinen Lesefluss. Gemeint sind hierbei aber immer alle Geschlechter.
 

Mein Team und ich stehen uneingeschränkt aufseiten der Patienten:

Denn, wie so oft im Recht, sind viele Fragen streitig. Insbesondere die Höhe der Schmerzensgelder wird von jedem individuell bewertet. Ein Anwalt, der für einen Arzt oder ein Krankenhaus tätig wird, wird von deren Haftpflichtversicherung mit dem Ziel beauftragt, den Anspruch abzuwehren oder zumindest das Schmerzensgeld so weit wie möglich „zu drücken“. Wenn ein solcher von den Versicherern beauftragter Rechtsanwalt nun auch Patienten vertritt, wie will er sich nun überzeugend für einen hohen Schmerzensgeldbetrag einsetzen?
 
Ich bin Fachanwältin für Medizinrecht und konzentriere mich seit Beginn meiner Tätigkeit als Patientenanwältin auf die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeld. Von Anfang an habe ich mich klar positioniert, mit dem Ziel der höchstmöglichen Spezialisierung für den Kampf um die Rechte von geschädigten Patienten. Die Rechtsanwaltskammer Hamm prüfte, ob ich mich als Patientenanwältin bezeichnen darf und sah die Voraussetzungen hierfür als gegeben (RAK Hamm, Az. A/III/931a/2010 - Patientenanwältin Diehl).
 

Aber warum ist es mir so wichtig, mich Patientenanwältin zu nennen?

Nun, ich glaube, die Lobby für die Ärzte ist so groß, dass sich viele nicht trauen, für den „kleinen“ Patienten zu kämpfen. Wir alle sind regelmäßig Patienten und das lässt sich auch mit einer gesunden Lebensführung nicht vermeiden. Wenn ich Ihnen also gegen die Ärzte und deren Lobby helfe, so helfe ich immer auch anderen Patienten. Und genau das ist der Grund, warum ich Ihnen verspreche, unermüdlich und mit voller Leidenschaft für Sie zu kämpfen!

Im Mittelpunkt steht der Mensch!

"Mich persönlich ärgert und spornt zugleich an, dass Patienten ständig Steine seitens Ärzten, Krankenhäusern und Praxen in den Weg gelegt werden. Das fängt bereits bei der Herausgabe der Behandlungsdokumentation an und zieht sich nicht selten durch den gesamten Arzthaftungsprozess. Ein Patient hat einen gesetzlichen geregelten Anspruch auf Herausgabe seiner Behandlungsdokumentation. Dennoch wird in der Realität Patienten häufig die Herausgabe mit abenteuerlichen Begründungen verweigert. Häufig argumentiert die Gegenseite, nur ein Anwalt könne die Behandlungsunterlagen für Sie anfordern - das ist absoluter Quatsch!"
 
"Selbst Patientenanwälte müssen häufig erst sog. Herausgabeklagen gegen Ärzte und Krankenhäuser führen, um an Ihre Behandlungsdokumentation zu gelangen, obwohl die Ärzte genau wissen, dass sie um die Herausgabe nicht herum kommen. Auch bei der Regulierung Ihrer Schäden wird nicht selten auf Zeit gespielt, sodass auch hier mit der notwendigen Konsequenz das Ziel nicht aus den Augen verloren werden darf. Mir reicht es nicht aus, Ihren Fall nur zu gewinnen und den Arzt zu einer Entschädigungszahlung zu bringen."
 
 

 

 

 Das Ergebnis muss stimmen.

"Die in Deutschland gerichtlich zugesprochenen Schmerzensgelder sind nach meiner Ansicht noch immer viel zu gering. Angehörige Verstorbener oder schwerst behinderter Patienten finden zu wenig Gehör und werden durch die Gerichte häufig im Regen stehen gelassen. Das muss sich endlich ändern. Und es lohnt sich, hierfür zu kämpfen!"
 
"All dieses spricht meiner Ansicht nach auch dagegen, als Rechtsanwalt sowohl aufseiten der Patienten als auch auf Seiten der Ärzte tätig zu sein. Rechtsanwälte, die sowohl Ärzte als auch Patienten vertreten, werben mit dem „Verständnis für beide Seiten“ und sprechen sich gegen eine „einseitige Sichtweise“ aus. Ich sehe das anders und bin davon überzeugt:

Als Rechtsanwalt muss man sich klar positionieren!" (Sabrina Diehl)

       

Bei Ärztepfusch kommt Hilfe vom Fachanwalt für Medizinrecht

Als Fachanwältin für Medizinrecht habe ich mich in diesem Gebiet spezialisiert. Als Patientenanwalt helfe ich Ihnen mit meinem hoch spezialisierten Team bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Behandlungsfehlern, sogenannter Ärztepfusch oder Kunstfehler, gegen Ärzte und Krankenhäuser.
 
Warum Sie als Opfer einer Fehlbehandlung meiner Meinung nach einen Patientenanwalt, also einen Fachanwalt für Medizinrecht, der ausschließlich Patienten vertritt, wählen sollten, will ich Ihnen im Folgenden anhand von fünf Leitfragen kurz erläutern.
 

1. Warum sollten Sie einen Fachanwalt beauftragen?

Nach dem zweiten Staatsexamen haben alle Anwälte zunächst die gleiche Ausbildung und damit die gleiche Qualifikation erlangt. „Fachanwalt“ dagegen darf sich nur nennen, wer in einem Rechtsgebiet eine umfangreiche Zusatzausbildung mit bestandener Abschlussprüfung absolviert hat und nachweist, dass er bereits in erheblichem Umfang in seinem Rechtsgebiet tätig war und sich ständig fortbildet. All das wird von der Rechtsanwaltskammer streng überwacht, sodass ein Fachanwalt einen sehr hohen und gesicherten Qualitätsstandard aufweist.
 

2. Warum brauchen Opfer von Behandlungsfehler einen Fachanwalt für Medizinrecht?

Fachanwälte gibt es in den verschiedensten Rechtsgebieten wie zum Beispiel im Verkehrsrecht, dem Versicherungsrecht oder eben dem Medizinrecht. Zurzeit ist es in insgesamt 20 verschiedenen Rechtsgebieten möglich, sich als Fachanwalt zu spezialisieren. Dabei darf jeder Rechtsanwalt nach geltendem Recht bis zu drei Fachanwaltsbezeichnungen erlangen. Ich bin allerdings der Meinung, dass es kaum möglich ist, neben dem Medizinrecht weitere Rechtsgebiete zu bearbeiten: Medizinrechtliche Mandate haben nicht nur besondere Bedeutung für die betroffenen Patienten, sie weisen in der Regel auch einen sehr großen Umfang und erhöhten Schwierigkeitsgrad auf. Das ergibt sich aus dem Umstand, dass neben rechtlichen auch medizinische Fragen bearbeitet werden müssen. Es ist also nicht nur die Entwicklung der einschlägigen Rechtsprechung, sondern auch medizinische Entwicklungen zu beachten.
 
Insbesondere eine zweite - oder gar dritte - Tätigkeit als Fachanwalt kann meiner Meinung nach nur bedeuten, dass der Rechtsanwalt gerade nicht all seine Aufmerksamkeit auf die Lösung medizinrechtlicher Probleme seiner Mandanten legt. Ein Fachanwalt für Familienrecht zum Beispiel hat in seinem Rechtsgebiet die Entwicklung von Gesetz und Rechtsprechung zu verfolgen. Des Weiteren muss er umfangreiche Unterhaltsberechnungen vornehmen usw. Wie er daneben noch mit ausreichendem Aufwand das Medizinrecht bearbeiten will, erschließt sich mir nicht. Nehmen Sie aber bitte zur Kenntnis, dass es sich hierbei um meine höchst eigene Meinung handelt. Es mag Anwälte geben, die das anders sehen. Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken!

Spezialisierung wird von Ärzten vorgemacht

Mit Zahnschmerzen zum Augenarzt?
 
Die Spezialisierung in einem "Fach" ist Ihnen im Übrigen von den Ärzten schon lange bekannt. Dort gibt es entsprechend der Bezeichnung "Fachanwalt" die Bezeichnung "Facharzt". Ein Augenarzt zum Beispiel ist ein Facharzt für Augenheilkunde, ein Zahnarzt ein Facharzt für Zahnheilkunde. Auch wenn Sie mit Ihrem Augenarzt noch so zufrieden sind, wenden Sie sich mit einem gesundheitlichen Problem, das nicht die Augen betrifft, selbstverständlich an den entsprechenden Spezialisten.
 
So sollten Sie auch mit Ihrem Rechtsproblem verfahren bei der Auswahl Ihres Rechtsanwaltes: Wenn Sie einen Anwalt - sagen wir im Familienrecht - haben und zufrieden sind, sollten Sie sich dennoch mit einem Behandlungsfehler an einen Patientenanwalt wenden (und umgekehrt natürlich). Jeder seriöse Anwalt sollte Sie ohnehin darauf hinweisen, wenn ein anderer Anwalt höher spezialisiert ist als er selbst!
 

3. Warum ein Fachanwalt, der nur im Arzthaftungsrecht tätig ist?

Neben der Spezialisierung zum Fachanwalt für Medizinrecht kann ein Anwalt sich anstatt mit dem gesamten, sehr umfangreichen Medizinrecht zu beschäftigen, Tätigkeitsschwerpunkte setzen. Ein solcher Schwerpunkt ist das Arzthaftungsrecht, also die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen Ärzte und/oder Krankenhäuser nach fehlerhafter Behandlung. Ein solcher Behandlungsfehler wird von den Ärzten verharmlosend Kunstfehler, von den Opfern eher Ärztepfusch genannt.
 
Da das Haftungsrecht sehr stark von medizinischen Entwicklungen und der Rechtsprechung abhängig ist, ist es sehr aufwändig, stets auf dem neusten Stand von Medizin und Recht zu bleiben. Da dies aber unabdingbar ist, empfiehlt es sich meiner Meinung nach für einen Medizinrechtler, der sich mit Haftungsfragen beschäftigt, sich allein auf dieses Gebiet zu beschränken.
 

4. Warum einen Patientenanwalt?

Es gibt Fachanwälte für Medizinrecht, die beide Seiten, also sowohl Patienten als auch Ärzte und Krankenhäuser vertreten. Davon halte ich nichts! Meiner Ansicht nach ist es für den durch einen Behandlungsfehler geschädigten Patienten wichtig und sinnvoll, sich für einen Anwalt zu entscheiden, der nur eine Seite, also nur Patienten vertritt. Sobald ein Anwalt beruflich verpflichtet ist, Verständnis für das fehlerhafte Handeln der Ärzte aufzubringen, wird er wohl kaum noch das gegenteilige Interesse der geschädigten Patienten in letzter Konsequenz wahrnehmen können. Aufseiten der Ärzte kämpft er dafür, dass dem geschädigten Patienten so wenig Schmerzensgeld wie möglich zugesprochen wird. Wie kann er, ohne seine Glaubwürdigkeit zu verlieren, für Patienten ein Schmerzengesl in angemessener Höhe fordern?
 

Patientenanwalt fordert höheres Schmerzensgeld

Tatsächlich wird ein Anwalt, der für einen Arzt oder ein Krankenhaus tätig wird, von deren Haftpflichtversicherung beauftragt, mit dem Ziel, den Anspruch abzuwehren oder zumindest das Schmerzensgeld so weit wie möglich „zu drücken“. Wenn ein solcher von den Versicherern beauftragter Rechtsanwalt auch Patienten vertritt, kann er im Hinblick auf die Schmerzensgeldhöhe nicht so „ungehemmt“ vorgehen wie ein reiner Patientenanwalt. Denn wenn die Rechtsprechung einmal das Schmerzensgeld fortschreibt, hat die Versicherung im nächsten vergleichbaren Fall auch wieder den höheren Betrag zu leisten.
 
Nur ein Patientenanwalt, der sich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert hat, kann Sie meiner Ansicht nach erfolgversprechend mit der notwendigen Überzeugungskraft und Leidenschaft vertreten. Patientenanwalt darf sich nicht jeder nennen! Nur wer die engen und strengen Voraussetzungen erfüllt, die die Rechtsanwaltskammern (RAK) vorgeben, darf sich Patientenanwalt nennen. Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat geprüft und bestätigt, dass diese Voraussetzungen bei mir vorliegen (RAK Hamm, Az. A/III/931a/2010 - Patientenanwältin Diehl).
 

Leidenschaftlicher Kampf für hohes Schmerzensgeld und Entschädigung

Da ich der Meinung bin, dass das in Deutschland gezahlte Schmerzensgeld in der Regel viel zu gering ist und dem Leid der Opfer nicht gerecht wird, kämpfe ich mit aller Leidenschaft dafür, dass das Schmerzensgeld nach oben angepasst wird. Gleiches gilt für die weitergehenden Schäden wie zum Beispiel Schmerzensgeldrente oder Haushaltsführungsschaden. Ich denke, ich könnte nicht konsequent für höhere Schmerzensgelder und Entschädigungen kämpfen, wenn ich zugleich für Ärzte und Krankenhäuser tätig wäre.
 
Im Übrigen hat ein Anwalt, der keine klare Rechtsansicht zu bestimmten Problemfeldern haben kann, nicht die gleiche Überzeugungskraft wie ein Anwalt, der sich für eine Seite festgelegt hat. Ein Beispiel:
 
Nach der durch die Schuldrechtsmodernisierung geänderte Rechtslage wurde lange Zeit diskutiert, ob Angehörige von verstorbenen Personen einen eigenen – und nicht nur ererbten – Schmerzensgeldanspruch haben (sogenanntes Angehörigenschmerzensgeld). Patientenanwälte kämpften um diesen Anspruch, der nun seit Sommer 2017 gesetzlich geregelt wurde. Es war moralisch kaum zu ertragen und widersprach meinem Gerechtigkeitsempfinden, dass zum Beispiel derjenige, dessen Hund oder Katze verletzt oder getötet wurde, eine Entschädigung erhielt, nicht aber die Angehörigen bzw. Hinterbliebenen eines getöteten Ehemannes, Ehefrau oder Kindes. Diese Rechtslage hob die Sache (Tiere sind keine Sachen, werden jedoch rechtlich teilweise wie Sachen behandelt - §90a BGB) über den Menschen. Auch wenn wir eine sehr tierliebe Kanzlei mit eigenem Kanzleihund „Nia“ sind, so kann es dennoch nicht sein, dass Angehörige schlechter gestellt sind. Denn bei aller Medizin und allem Recht: Im Mittelpunkt sollte immer der Mensch stehen! Die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser lehnten einen solchen Anspruch vehement ab. Nur die Anstrengungen der Patientenvertreter führten zu einer für die Angehörigen positive Rechtsentwicklung, wie sie im Übrigen schon seit Jahren in anderen europäischen Ländern gehandhabt wurde. Wie also sollte somit ein Anwalt in dieser Frage argumentieren, der sowohl Ärzte als auch Patienten vertritt?
 

5. Warum ist ein hoch spezialisiertes Team wichtig?

Nette Mitarbeiter haben viele, doch das reicht mir nicht. Das Team meiner Kanzlei ist ausschließlich auf das zu bearbeitende Rechtsgebiet geschult und spezialisiert. In arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten ist dies wichtig, da die Daten der Ärzte, Krankenhäuser, Haftpflichtversicherer samt Sachbearbeiter, Sachverständigen so wie viele medizinische Daten verwaltet werden müssen. Ohne spezielle Kenntnisse der Mitarbeiter zu den elementaren Fragen des Rechts und der Medizin geht es nicht. Das ist auch der Grund, warum ich in meiner Kanzlei nicht mit nur ein oder zwei Angestellten auskomme, wie manch anderer Anwalt. Das Team ist genau auf Ihre Anforderungen an uns ausgerichtet!
 

Die Antwort für Sie als Patienten:

Die Summe der Antworten auf die vorstehenden Fragen gibt also auch die Antwort auf die Frage, warum Sie gerade uns als Team mit Ihrer Angelegenheit beauftragen sollten:
 
Als Fachanwalt für Medizinrecht, der nur Patienten vertritt, helfe ich Ihnen – unterstützt von einem hoch spezialisierten und motiviertem Team - bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ärzte und Krankenhäuser.
 
Unsere ganze Leidenschaft gilt dem Medizinrecht und der Hilfe von geschädigten Patienten. Glauben Sie mir: Wir bedauern, dass Sie überhaupt nach einem Patientenanwalt suchen müssen. Aber wenn es nun mal an dem ist, helfen wir Ihnen gerne!

Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch an einem unserer Standorte.

Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist nicht zugleich Patientenanwalt.

Daher ein Einblick über den Fachanwalt für Medizinrecht und meine Tätigkeit als Patientenanwältin:

Rechtsanwaltskanzlei Sabrina DIEHL

Fachanwältin für Medizinrecht
 
 
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