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Das Magazin aus Ihrer Apotheke - Ausgabe 14 aus 2016 - Eine Unachtsamkeit des Arztes - lebenslange Folgen für Familien

Das Magazin aus Ihrer Apotheke Ausgabe 14 aus 2016 Eine Unachtsamkeit des Arztes lebenslange Folgen für Familien Sabrina Diehl(Download als PDF)

 

Eine Unachtsamkeit des Arztes - lebenslange Folgen für Familien

Als Fachanwältin für Medizinrecht ist Sabrina Diehl auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert. Sie vertritt als Patientenanwältin ausschließlich die vermeintlich "schwächere Seite", nämlich die durch fehlerhafte Behandlung geschädigten Patienten.


Tragisch sind insbesondere die ärztlichen Versäumnisse, die zu schwersten Behinderungen eines Babys führen. Hier sprechen Juristen und Mediziner von einem „Geburtsschaden“ - ein grausames Wort. Dabei ist natürlich nicht gemeint, dass das Kind mit Behinderung selbst als Schaden bezeichnet wird. Ein Baby, das infolge ärztlichen Fehlverhaltens schwerste körperliche und geistige Schäden davonträgt, hat einen enormen wirtschaftlichen Schaden, der mehrere Millionen beträgt. Die ärztlichen Fehler sind vielfältig. Diese ereignen sich im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge, in der Geburtsvorbereitung, im Rahmen der Geburt selbst sowie in der Versorgung des Babys. Fehler passieren auch im Zusammenhang mit einer Kaiserschnittentbindung.

Welche Gründe kann es geben?

Es gibt Situationen, in denen es für das Wohl der Mutter als auch des Kindes unumgänglich ist, von dem Vorhaben einer geplanten natürlichen Geburt abzuweichen und schnellstens das Baby per Sectio (so der Fachbegriff für einen Kaiserschnitt) zu entbinden. Hier wird leider häufig leichtsinnig eine Notsituation des Babys unterschätzt, der Entschluss zum Kaiserschnitt zu spät oder gar nicht gefasst. Fachärzte und Gerichte fordern, dass zwischen dem Entschluss zur Schnittentbindung und der Entbindung des Kindes nicht mehr als 20 Minuten vergehen dürfen (sog. E-E-Zeit). Überschreiten Ärzte diese Zeit, liegt ein grober Behandlungsfehler mit der Folge einer Beweislastumkehr zugunsten der Patienten vor. Das bedeutet, dass die verantwortlichen Ärzte nunmehr beweisen müssen, dass bei frühzeitig durchgeführter Schnittentbindung das Baby genauso körperlich und geistig geschädigt wäre. Diesen Beweis können Ärzte erfahrungsgemäß kaum erbringen. Je länger die Sauerstoffunterversorgung des Babys anhält, desto größer die Wahrscheinlichkeit bleibender Hirnschäden. Nicht nur die Sauerstoffunterversorgung sondern auch eine selbstgefährdende Haltung des Babys während der Geburt im Geburtskanal beschäftigte bereits zahlreiche Gerichte. Wird in derartigen Situationen kein Kaiserschnitt vorgenommen, kann es zu Fehlstellungen bis hin zu Lähmung von Gliedmaßen führen.

Eher selten, aber nicht ausgeschlossen, sind Überwachungslücken. Der Arzt und die Hebamme sind dazu verpflichtet, die Geburt ohne Unterbrechungen zu überwachen. Von einer Minute zur anderen kann sich ein lebensbedrohlicher Zustand für Ihr Baby (so etwa Abfall der kindlichen Herzfrequenz, Sauerstoffversorgung etc.) einstellen, so dass umgehendes Handeln gefordert ist.

Fehler können vielfältig sein
Leider gibt es zahlreiche, weitere Fehler, die ein Arzt begehen kann und die zu immensen Schäden führen. Je nach Dauer und Intensität der verursachten Schädigung - wie beispielsweise einem Sauerstoffmangel - können nur "leichte" Symptome bis hin zu schwersten Behinderungen zurückbleiben. In der weiteren Entwicklung kann es zu Spastiken und Fehlstellungen der Gliedmaßen kommen. Eine Hirnschädigung kann zu Krampfanfällen führen. Die Folgen sind Vielfältig und reichen von lediglich leichten Funktionsstörungen bis hin zu Blindheit und Taubheit und schwersten Entwicklungsstörungen.

Viele Eltern sind unsicher, ob sie wegen der Behinderung Ihres Kindes Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern sollen. Zum einen schenken Eltern häufig den Aussagen der Ärzte Glauben, dass ihr Kind „schicksalshaft“, also ohne ärztliches Fehlverhalten, geschädigt sein. Andere möchten sich nicht dem Vorwurf aussetzen, Kapital aus der Behinderung ihres Kindes schlagen zu wollen. Dabei wird oft nicht bedacht, welche finanziellen Hürden in den nächsten Jahren und Jahrzenten auf die gesamte Familie zukommen.

In einem Arzthaftungsprozess geht es daher nicht um Bereicherung. Neben dem Schmerzensgeld fallen immense Kosten für die Pflege, Pflegemittel, Hilfsmittel, behindertengerechten Umbau, behindertengerechtes KfZ etc. an. Die Pflege eines Kindes mit Behinderung ist mehr als nur ein Vollzeit-Job. Sie ist eine Lebensaufgabe. Dies fordert, dass in der Regel ein Elternteil seinen Beruf aufgeben muss. All dies sind gute Gründe, beim Vorliegen einer fehlerhaften Behandlung auch die Ansprüche einzufordern, die Ihrem Kind zustehen. Was passiert zudem, wenn Sie später aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr in der Lage sind, sich um Ihr Kind zu kümmern? Allein die Kosten für eine häusliche 24-Stunden-Pflege belaufen sich auf rund 30.000,- € monatlich. Das geschädigte Kind wird später gegebenenfalls keinen Beruf ausüben können, also kein eigenes Einkommen erwirtschaften. Auch diesen Schaden muss die Versicherung des Arztes oder des Krankenhauses erstatten.

Jedem Geschädigten steht Schmerzensgeld zu
Daneben steht dem geschädigten Kind ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Da die Gesundheit dem Kind leider niemand wiedergeben kann, wird eine Entschädigung in Geld zugesprochen, welche steuerfrei ist und nicht als Vermögen angesehen wird. Das bedeutet zum Beispiel: Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, wird auch eine sechsstellige Schmerzensgeldleistung nicht zu einer Kürzung der Sozialleistungen führen. Glücklicherweise hat sich die Rechtsprechung im Bereich der Höhe der zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge in die richtige Richtung entwickelt.


Ab 2003 zeigte sich eine erste Weiterentwicklung zunächst auf etwa 300.000 € bis 500.000 €. Zwischenzeitlich wurden vereinzelt Beträge von bis zu 600.000, € zugesprochen (so etwa Urteil des LG Gera vom 06.05.2009,Aktenzeichen: 2 O 15/05). Heute werden in diesen schweren Fällen regelmäßig Beträge von 500.000 € bis 600.000 € zugesprochen, wobei es regionale Unterschiede gibt.


Als Patientenanwältin ist es meine Aufgabe, die wirtschaftlichen Interessen Ihres Kindes zu vertreten und die berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Es geht um die Zukunftsabsicherung. Dabei werden leider häufig „schnelle Vergleiche“ geschlossen. Ein Betrag von einer Million Euro scheint auf den ersten Blick sehr viel zu sein. Berechnen Sie jedoch die Kosten der nächsten Jahre, werden Sie schnell sehen, dass Sie mit diesem Betrag kein ganzes Leben absichern können. Ziel ist es selbstverständlich, die Verhandlungen nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Auf der anderen Seite muss auch das Ergebnis stimmen. Es steckt sehr viel Arbeit und Engagement hinter einem erfolgreichen außergerichtlichen Verfahren und ein präzises Fachwissen hinter einer überzeugenden Klageschrift. Daher halten wir es für wichtig, dass sie sich mit Ihrem nicht nur sehr emotionalen Thema an einen auf Arzthaftung spezialisierten Anwalt wenden.


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