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Alles für die Frau vom 29.01.2016 - Unsere Zwillinge starben, weil die Ärzte pfuschten

Alles für die Frau vom 29.01.2016 Unsere Zwillinge starben weil die Ärzte pfuschten Marl Oberhausen Ärztepfusch Behandlungsfehler Wesel Medizinrecht Keim Hygiene(Download als PDF)

 

Sie hatten sich schon Namen für ihre Kinder ausgesucht: Arion und Dorian, so sollten die Zwillinge heißen, die Silvia und ihr Mann Dr. Georgios Ikonomou aus Xanten in Nordrhein-Westfahlen erwarteten. Dass Silvia mit 50 Jahren noch einmal Mutter werden würde- damit hatte wirklich niemand gerechnet. Umso größer war die Freude, als Silvia und Georgios auf dem ersten Ultraschall zwei kleine Herzen schlagen sahen. „Das war ein unfassbar glücklicher Moment. Wir waren zutiefst berührt“, sagt Georgios und nimmt Silvia in den Arm.


Die Babys in ihrem Bauch entwickelten sich gut, der Frauenarzt spricht von einer „Bilderbuch-Schwangerschaft“. In der 22. Schwangerschaftswoche diagnostiziert der Mediziner einen verkürzten Gebärmuttermund- und überweist die werdende Mutter vorsorglich in das Marien-Hospital Wesel. Dort soll sie Bettruhe halten und sich schonen, wie es in solchen Fällen üblich ist.


Auf der Entbindungsstation der Klinik hat Silvia jahrelang als Krankenschwester gearbeitet, hier hat sie auch ihren Mann kennengelernt, der als Arzt in der Chirurgie arbeitete. Doch obwohl Silvia mit großem Hallo begrüßt wurde, beschlich sie ein ungutes Gefühl. „Die Hebamme riet mir, ab und zu mal vor die Tür zu gehen und eine zu rauchen…“, sagt sie fassungslos. Zu ihrer großen Verwunderung scheint den Chefarzt der verkürzte Gebärmuttermund nicht sonderlich zu interessieren. „Statt Ruhe zu halten, musste ich mir das Essen selbst holen. Als Begründung sagte er, dass die Diagnose vielleicht gar nicht stimmt“. Silvia ist geschockt. Erst einen Tag später wird der Gebärmuttermund verschlossen, um eine Frühgeburt zu verhindern.


Doch am nächsten Tag fängt Silvia an zu bluten, sie bekommt Wehnen. „Daraufhin bekam ich Beruhigungsmittel verabreicht“, erinnert sie sich. In der Nacht wacht sie auf, die Wehnen werden immer stärker. Ganz benommen von der Beruhigungstablette drückt sie auf die Klingel. Doch statt eines Arztes kommt eine Krankenschwester- und gibt ihr wieder eine Beruhigungspille. Dann, so erzählt Silvia uns, schließt die Schwester die Tür. „Die Tabletten setzten mich völlig schachmatt. Ich kam mir so hilflos vor“, sagt Silvia unter Tränen. Sie fühlte sich wie in einem schrecklichen Horrorfilm, in dem sie gefesselt und mit einem Knebel im Mund im Bett liegt. „Nachdem ich wieder zu mir kam, wurde ich angeschnauzt, ich solle mich da nicht so hineinsteigern, ich hätte keine Wehen“. Wieder wird sie mit Tabletten ruhiggestellt.


Am nächsten Morgen bekommt sie Besuch von ihrem Mann. Als er mitbekommt, war vor sich geht, ist Georgios außer sich und drängt darauf, seine Frau sofort zu untersuchen. Das Ergebnis ist alarmierend: Die Entzündungswerte in ihrem Blut sind erhöht, Silvia blutet und hat 40 Grad Fieber. Aber die Ärzteschaft wiegelt weiter ab. Alles nicht so schlimm. Silvia bekommt Panik. Sie fühlt, dass sich ihre Zwillinge kaum noch bewegen. „Ich bettelte darum, endlich verlegt zu werden“. Nach langem Hin und Her wird sie schließlich in eine Oberhausener Fachklinik eingewiesen. Aber da ist es schon zu spät. Einer der Zwillinge, Arion, kann nur noch tot geboren werden, Dorian verstirbt kurz nach der Entbindung. Der Schmerz der Trauer ist für die Eltern kaum auszuhalten. Weder für Silvia noch für Georgios.


Als die beiden weißen Särge am 5. März 2010 in die Erde gelassen werden, brechen die beiden zusammen. „Wir fühlen uns wie amputiert“, sagt Georgios, der sich zusammen mit seiner Frau bis heute in psychologischer Behandlung befindet. Ihr Schmerz ist riesengroß. Zu allem Übel kommt auch noch heraus, dass sich Silvia im Marien-Hospital mit einem gefährlichen Krankenhaus-Keim angesteckt hat. „Das sollte aber vertuscht werden“, sagt Georgios. Er wendet sich deshalb an Fachanwältin Sabrina Diehl (34), die den Fall vors Duisburger Landgericht gebracht hat. Krankenhaussprecher Gerd Heiming möchte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren dazu nicht äußern.


Vor zwei Jahren hat Silvia einen gesunden Sohn zur Welt gebracht. „Er heißt Mateo und er ist unser Sonnenschein“, sagt sie und streicht ihm liebevoll übers Haar. Nach einer Pause fügt sie hinzu: „Der Kleine gibt uns die Kraft, um mit dem erlebten Schrecken irgendwie weiterleben zu können“.

"Experten"-Interview
Sabrina Diehl (34), Fachanwältin für Medizinrecht aus Marl

Was soll ich bei einem Behandlungsfehler tun? „Ganz wichtig ist es, ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen und genau festzuhalten, was geschehen ist. Sie haben als Patient einen Anspruch auf Einsicht in Ihre Behandlungsdokumentation. Auf diesem Recht sollen Sie auch bestehen- und den Arzt auffordern, Ihnen Einblick zu gewähren bzw. eine Kopie der Dokumentation auszuhändigen. Auf jeden Fall sollten Sie sich fachkundigen Rat bei einem unbeteiligten Arzt, der Krankenkasse, der Gutachterkommission der Ärztekammer, Verbraucherzentralen, Patientenberatungsstellen und bei einem Fachanwalt für Medizinrecht einholen“.


Wie lange kann ich mir Zeit lassen, um gegen die Klink oder Ärzte vorzugehen? „Frühestens dann, wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden zu sein, beginnt die Verjährungsfrist zu laufen. Es macht keinen Unterschied, ob am 2.1.2015 oder 10.10.2015 der Verdacht aufkommt, etwas könnte falsch gelaufen sein. In beiden Fällen beginnt die dreijährige Verjährungsfrist am 1.1.2016 und endet am 31.12.2018“.


Wer bezahlt ein Verfahren? „Im Regelfall bezahlt die Rechtschutzversicherung das Verfahren. Sollte der Betroffene keine Rechtschutzversicherung haben, trägt er die Kosten. In diesem Fall sollte aber geprüft werden, ob er nicht Anspruch auf stattliche Hilfe hat“.

 

 

 


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