Das OLG Koblenz (Urteil vom 20.06.2012 - 5 U 1450/11) hält für eine Körperverletzung in Form von starker Übelkeit mit häufigem Erbrechen über einen Zeitraum von 3 Tagen ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,- € für angemessen.
In dieser Entscheidung kam entgegen der Auffassung des Sachverständigen das Gericht zu dem Ergebnis, das ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Von der Einschätzung des Sachverständigen darf das Gericht abweichen, wenn es dafür keiner medizinischen Fachkunde bedarf. Vorliegend wurden einschlägige Fachpublikationen monatelang nicht berücksichtigt.
AZ: 5 U 1450/11
nachzulesen in: VersR 2012, 1304 f.
Zusammengefasst von Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Sabrina Diehl.