In dem vorliegenden Fall gewährte das OLG Köln PKH für ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000,- € wegen einer schwerwiegenden Plexusschädigung nach einer Schulterdystokie.
Es betonte, dass das Schmerzensgeld einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden verschaffen soll und für die Bemessung der Höhe vor allem die Intensität und die Dauer der erlittenen Schmerzen und das Ausmaß des Leidens heranzuziehen sind. Besonders Schäden an Gliedmaßen fallen ins Gewicht, weil sie den Verletzten zeitlebens behindern und ihn ständig an sein Leid erinnern.
Im Vergleich zu ähnlich gelagerten Schadensfolgen erreicht das OLG Köln eine neue Höchstmarke und bestätigt die steigende Tendenz der Gerichte, höhere Schmerzensgelder zuzusprechen.
Nachzulesen in Medizinrecht 2009, 346
Zusammengefasst von Patientenanwältin - Arzthaftung - Sabrina Diehl