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Bild Woche Ausgabe 12 2019 Andrea ließ sich sterilisieren doch die Aerzte machten einen großen Fehler Fachanwaeltin Medizinrecht Sabrina Diehl Herne Oberhausen Behandlungsfehler(Download als PDF)

Quelle: Bild Woche (Kai Kapitän / Alpha Storytelling)

Es ist ein kleines Wunder, dass Baby Finnley so gesund und munter ist

Der kleine Wirbelwind krabbelt neugierig über den Teppich, quietscht vor Vergnügen. Mama Andrea (38, Hausfrau) und Papa Hendrik (38, IT-Kaufmann) freuen sich, dass es ihrem Nesthäkchen so gut geht, sagen: „Zu unserem großen Glück hat Finnley keine Schäden durch die Schwangerschaft davongetragen. Das hätte auch ganz anders ausgehen können.“ Aber der Reihe nach: Nach der Geburt seines ersten gemeinsamen Kindes Jannik (8) wollte das Ehepaar aus Oberhausen (NRW) keinen weiteren Nachwuchs mehr. Die große Tochter Viviane (16) hatte Andrea mit in die Ehe gebracht. Die Hausfrau liebt Kinder, aber es hat einen ernsten Hintergrund, dass sie sich schon während der Schwangerschaft mit Jannik für eine Sterilisation entschieden hatte. „Ich bin Diabetikerin.

Jede Schwangerschaft ist deshalb ein Risiko. Durch Unter- oder Überzuckerung können Behinderungen beim Kind und sogar Lebensgefahr für die Mutter auftreten“, erklärt sie. Viermal war sie im Krankenhaus während der Schwangerschaft mit Jannik. Es bestand immer der Verdacht auf Schwangerschaftsvergiftungen. Doch das stellte sich Gott sei Dank als falsch heraus. Jannik kam am 22. Juli 2010 gesund zur Welt, wurde per Kaiserschnitt geholt. Andrea erinnert sich: „Diese Operation
hatten wir mit den Medizinern in einem Berliner Klinikum vorher genau geplant. Während des Kaiserschnitts sollte in einem zweiten Schritt direkt die Sterilisation vorgenommen werden.

Dafür habe ich die ärztlichen Unterlagen unterschrieben.“ Kein Wunder, dass der Schock groß war, als Andrea 2011 erneut schwanger war – trotz Sterilisation. Nun war sie wieder da, die Angst um das Baby und um die eigene Gesundheit. „Genau diese Ängste hatte ich doch durch die Sterilisation verhindern wollen. Vor dem Eingriff hatte man uns darüber aufgeklärt, dass es in einem (!) Prozent der Fälle nach einer Sterilisation zu einer Schwangerschaft kommen kann. Aber ausgerechnet ich sollte nun zu diesem einen Prozent gehören?“ Nach vielen schlaflosen Nächten und endlosen Gesprächen entschloss sich das Ehepaar schweren Herzens zum Schwangerschafts-Abbruch. Und dann, sieben Jahre später, kündigte sich bei Andrea erneut Nachwuchs an! „Da brach meine Welt zusammen. Ich war in der elften Woche, obwohl ich ja eigentlich sterilisiert sein sollte. Das durfte einfach nicht wahr sein“, sagt sie. Und wieder die quälenden Fragen: Würde das Baby gesund zur Welt kommen? Oder hätte es Fehlbildungen am Herzen, am Nervensystem oder an der Lunge? Sie sagt: „Es war keine leichte Entscheidung, aber wir haben uns für das Baby entschieden. Heute sind wir überglücklich, dass alles gut verlaufen und unser Finnley gesund ist.“ Der Kleine wurde per Kaiserschnitt geholt – und Andrea bei diesem Eingriff endgültig sterilisiert. Hendrik erklärt: „Bei dieser Operation entdeckten die Ärzte, dass ihre Berliner Kollegen tatsächlich keine Sterilisation vorgenommen, vermutlich vergessen hatten.“ Zur Sicherheit hat auch er sich in der Zwischenzeit sterilisieren lassen. Doppelt hält schließlich besser ...

Klinik soll zahlen: Anwältin klagt auf Unterhalt
Sabrina Diehl (37) aus Herne (NRW) vertritt die Familie: „Wir möchten natürlich sagen, ein Kind an sich ist kein Schaden. In diesem Fall geht es um den Unterhaltsschaden, der durch die nicht vorgenommene Sterilisation eingetreten ist. Wir klagen daher auf Zahlung des Unterhalts für Finnley. Wir haben den Nachweis, dass eine Sterilisation beauftragt war und nicht durchgeführt wurde. Die Klinik muss für die Fehler ihrer Ärzte haften.“


Badische Neueste Nachrichte vom 16.11.2018 Klage gegen Klinik nach Kaiserschnitt OP Behandlungsfehler Geburt Schadensersatz Schmerzensgeld Herne Oberhausen(Download als PDF)

„Ich dachte, jetzt sterbe ich“

Nie wird Hanna diesen Tag im Mai 2015 vergessen. Es ist der Tag, der ihr Leben für immer verändert: Hannas Tochter Mia kommt per Kaiserschnitt zur Welt. Der Eingriff wird für die junge Frau zum Alptraum, die Narkose wirkt zu spät, die Schmerzen sind unerträglich. „Ich dachte, jetzt sterbe ich“, erinnert sie sich. Hanna will das so nicht stehen lassen und hat nun am Landgericht Karlsruhe Klage eingereicht. (Die Namen der Mutter und der Kinder wurden von der Redaktion geändert.)

An einem verregneten Tag im Herbst 2018 sitzt Hanna Zuhause in Karlsruhe am Esstisch und erzählt ihre Geschichte. Nach Mias Geburt ist die 30-Jährige noch einmal Mutter geworden, die Zwillinge Lilli und Paul sind heute 17 Monate alt und krabbeln munter auf ihrem Schoss herum. Im Wohnzimmer liegt Spielzeug, an der Fensterfront zum Garten steht eine Kinderküche. Hannas Mutter ist auch da, sie ist eine wichtige Stütze. Die dreijährige Mia ist im Kindergarten.

„Etwa drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin im Frühjahr 2015 bekam ich plötzlich Kreislaufprobleme“, blickt die 30-jährige zurück. Sie geht ins Krankenhaus, um sich durchchecken zu lassen und zu sehen, ob mit dem Baby alles in Ordnung ist. Dem Ungeborenen gehe es gut, beruhigt man sie in der Marienklinik. Allerdings sei das Kind laut Ultraschall sehr groß und schwer. „Man riet mir zu einer Einleitung“, sagt Hanna. Die Ärzte hatten Sorge, dass das Kind beim Zeitpunkt der Geburt bereits zu groß sein könnte – was mitunter Komplikationen mit sich bringt. Hanna stimmt schließlich einer Einleitung zu. Die werdende Mutter wünscht sich eine natürliche Geburt.

Drei Tage lang bekommt sie wehenauslösende Medikamente, doch nichts tut sich. Mehr als Wehen und die damit verbundenen Schmerzen verursachen die Mittel nicht. Der Muttermund öffnet sich nicht wie geplant, die Geburt geht nicht voran. „Teilweise kam es zu einem richtigen Wehensturm“, sagt Hanna. Die junge Frau hat zwischen den Wehen keine Pause mehr, um wenigstens einmal kurz durchzuatmen. Nach drei Tagen erfolgloser Einleitung beschließen die Ärzte gemeinsam mit Hanna einen Kaiserschnitt. „Ich konnte nicht mehr“, sagt die junge Mutter. Dabei ist sie Kampfsportlerin, hält Schmerzen eigentlich gut aus. Am nächsten Morgen soll die Operation stattfinden.

An dieser Stelle der Geschichte verdunkelt sich Hannas Gesicht, auch nach über drei Jahren fällt es ihr schwer, über das Erlebte zu sprechen. Die für die OP notwendige lokale Betäubung wirkt nicht richtig – so erzählt es Hanna. Obwohl sie angibt, den Schmerz noch zu spüren, beginnt der Arzt mit dem Kaiserschnitt. „Mein Schmerzempfinden war noch nicht ausgeschaltet“, sagt Hanna. Sie spürt das kalte OP-Messer, den schmerzhaften Schnitt, schließlich das bei einem „sanften Kaiserschnitt“ übliche Dehnen. „Ich fühlte mich, als würde ich bei lebendigem Leib zerrissen“, sagt Hanna mit Tränen in den Augen. Sie weint, mehrmals ruft sie „Aua!“. Keiner scheint ihren Schmerz zu bemerken.

Die ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, zu denen die Marienklinik zählt, schreiben dazu in einer Stellungnahme: „Es ist bekannt, dass bei einer Spinalanästhesie Druck und Bewegungen bemerkbar sind und oft als unangenehm empfunden werden können. Dies kann den Eindruck erwecken, dass die Narkose nicht gewirkt habe, obwohl die Wirkung unbestreitbar vorhanden war.“ Während des Kaiserschnitts habe es für den anwesenden Anästhesisten keine Anzeichen oder Veranlassung gegeben, weitere Medikamente zu geben.

Irgendwann, nach für Hanna endlosen Minuten, ist die kleine Mia da. „Das war meine Rettung“, sagt Hanna. Da ist ihr Kind, das sie braucht, und für das sie da sein will. Leicht ist es nicht. Wie im Nebel erlebt die junge Mutter die erste Zeit. Ihre Familie ist eine große Stütze. Als Mia drei Monate alt ist, beginnt Hanna mit der Aufarbeitung. Sie schreibt ein Gedächtnisprotokoll und einen Beschwerdebrief an die Klinik. Über den medizinischen Dienst der Krankenkasse lässt sie ein Gutachten erstellen. Laut diesem wurde mit dem Kaiserschnitt zu früh begonnen – so, wie es Hanna schildert. „Es wurde nicht richtig ausgetestet, ob die Narkose wirkt“, sagt sie. Die Klinik hingegen sagt, es habe eine „fetale kardiale Notfallsituation“ vorgelegen: „Das Ungeborene befand sich zu diesem Zeitpunkt in einer lebensbedrohlichen Situation, die einen notfallmäßigen Kaiserschnitt unumgänglich machte.“ Zwischen der Injektion des Lokalanästhetikums und dem Beginn der OP hätten 13 Minuten gelegen. Dieser Zeitraum sei angemessen und vertretbar. „Jedes weitere Zuwarten hätte das lebensbedrohliche Risiko für das Ungeborene vergrößert.“ Hanna schüttelt den Kopf: „Ich wusste von nichts“, sagt sie. Man habe sich ja am Morgen gezielt zu dem Kaiserschnitt getroffen. „Bevor es losging, war die Stimmung im OP zunächst sehr entspannt“, sagt sie. Nichts habe auf eine Notlage des Kindes hingedeutet.

„Es geht mir nicht um Schmerzensgeld“, sagt die dreifache Mutter. „Ich will einen Präzedenzfall schaffen.“ Bei einem Kaiserschnitt sollten die Ärzte nicht nur das Kind, sondern auch die Mutter im Blick haben. „Mich hat schockiert, dass mit der OP einfach begonnen wurde, obwohl ich noch gar nicht bereit war“, sagt Hanna. Niemand solle so etwas erleben müssen.

Die junge Mutter hat eine Anwaltskanzlei in Nordrhein-Westfalen gefunden, die auf Medizinrecht spezialisiert ist. „Am 1. Oktober haben wir die Klage am Landgericht Karlsruhe eingereicht“, erklärt Lisa Kirschner, die bei der Fachanwältin Sabrina Diehl für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist. Bis es eine Reaktion des Gerichts gebe, können laut Kirschner noch einige Wochen vergehen. Das Gericht entscheide dann, ob noch einmal ein Gutachten erstellt werde. Auch die Gegenseite bekomme die Möglichkeit, sich zu äußern. Ob die Klage eine Aussicht auf Erfolg hat, kann niemand sagen.

In der zweiten Schwangerschaft beginnt Hanna eine Therapie, eine posttraumatische Störung wird diagnostiziert. Noch heute quälen sie Albträume. Ihre Zwillinge entbindet sie in einer Stuttgarter Klinik, dort fühlt sie sich gut aufgehoben.

Hanna kennt auch die kritischen Stimmen. Die, die sagen: „Stell Dich nicht so an, sei froh, dass Ihr beide gesund seid.“ „Ich bin nicht gesund“, sagt Hanna dann. „Unversehrt bin ich aus dieser Sache nicht herausgegangen.“


Das Magazin aus Ihrer Apotheke Ausgabe 14 aus 2016 Eine Unachtsamkeit des Arztes lebenslange Folgen für Familien Sabrina Diehl(Download als PDF)

 

Eine Unachtsamkeit des Arztes - lebenslange Folgen für Familien

Als Fachanwältin für Medizinrecht ist Sabrina Diehl auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert. Sie vertritt als Patientenanwältin ausschließlich die vermeintlich "schwächere Seite", nämlich die durch fehlerhafte Behandlung geschädigten Patienten.


Tragisch sind insbesondere die ärztlichen Versäumnisse, die zu schwersten Behinderungen eines Babys führen. Hier sprechen Juristen und Mediziner von einem „Geburtsschaden“ - ein grausames Wort. Dabei ist natürlich nicht gemeint, dass das Kind mit Behinderung selbst als Schaden bezeichnet wird. Ein Baby, das infolge ärztlichen Fehlverhaltens schwerste körperliche und geistige Schäden davonträgt, hat einen enormen wirtschaftlichen Schaden, der mehrere Millionen beträgt. Die ärztlichen Fehler sind vielfältig. Diese ereignen sich im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge, in der Geburtsvorbereitung, im Rahmen der Geburt selbst sowie in der Versorgung des Babys. Fehler passieren auch im Zusammenhang mit einer Kaiserschnittentbindung.

Welche Gründe kann es geben?

Es gibt Situationen, in denen es für das Wohl der Mutter als auch des Kindes unumgänglich ist, von dem Vorhaben einer geplanten natürlichen Geburt abzuweichen und schnellstens das Baby per Sectio (so der Fachbegriff für einen Kaiserschnitt) zu entbinden. Hier wird leider häufig leichtsinnig eine Notsituation des Babys unterschätzt, der Entschluss zum Kaiserschnitt zu spät oder gar nicht gefasst. Fachärzte und Gerichte fordern, dass zwischen dem Entschluss zur Schnittentbindung und der Entbindung des Kindes nicht mehr als 20 Minuten vergehen dürfen (sog. E-E-Zeit). Überschreiten Ärzte diese Zeit, liegt ein grober Behandlungsfehler mit der Folge einer Beweislastumkehr zugunsten der Patienten vor. Das bedeutet, dass die verantwortlichen Ärzte nunmehr beweisen müssen, dass bei frühzeitig durchgeführter Schnittentbindung das Baby genauso körperlich und geistig geschädigt wäre. Diesen Beweis können Ärzte erfahrungsgemäß kaum erbringen. Je länger die Sauerstoffunterversorgung des Babys anhält, desto größer die Wahrscheinlichkeit bleibender Hirnschäden. Nicht nur die Sauerstoffunterversorgung sondern auch eine selbstgefährdende Haltung des Babys während der Geburt im Geburtskanal beschäftigte bereits zahlreiche Gerichte. Wird in derartigen Situationen kein Kaiserschnitt vorgenommen, kann es zu Fehlstellungen bis hin zu Lähmung von Gliedmaßen führen.

Eher selten, aber nicht ausgeschlossen, sind Überwachungslücken. Der Arzt und die Hebamme sind dazu verpflichtet, die Geburt ohne Unterbrechungen zu überwachen. Von einer Minute zur anderen kann sich ein lebensbedrohlicher Zustand für Ihr Baby (so etwa Abfall der kindlichen Herzfrequenz, Sauerstoffversorgung etc.) einstellen, so dass umgehendes Handeln gefordert ist.

Fehler können vielfältig sein
Leider gibt es zahlreiche, weitere Fehler, die ein Arzt begehen kann und die zu immensen Schäden führen. Je nach Dauer und Intensität der verursachten Schädigung - wie beispielsweise einem Sauerstoffmangel - können nur "leichte" Symptome bis hin zu schwersten Behinderungen zurückbleiben. In der weiteren Entwicklung kann es zu Spastiken und Fehlstellungen der Gliedmaßen kommen. Eine Hirnschädigung kann zu Krampfanfällen führen. Die Folgen sind Vielfältig und reichen von lediglich leichten Funktionsstörungen bis hin zu Blindheit und Taubheit und schwersten Entwicklungsstörungen.

Viele Eltern sind unsicher, ob sie wegen der Behinderung Ihres Kindes Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern sollen. Zum einen schenken Eltern häufig den Aussagen der Ärzte Glauben, dass ihr Kind „schicksalshaft“, also ohne ärztliches Fehlverhalten, geschädigt sein. Andere möchten sich nicht dem Vorwurf aussetzen, Kapital aus der Behinderung ihres Kindes schlagen zu wollen. Dabei wird oft nicht bedacht, welche finanziellen Hürden in den nächsten Jahren und Jahrzenten auf die gesamte Familie zukommen.

In einem Arzthaftungsprozess geht es daher nicht um Bereicherung. Neben dem Schmerzensgeld fallen immense Kosten für die Pflege, Pflegemittel, Hilfsmittel, behindertengerechten Umbau, behindertengerechtes KfZ etc. an. Die Pflege eines Kindes mit Behinderung ist mehr als nur ein Vollzeit-Job. Sie ist eine Lebensaufgabe. Dies fordert, dass in der Regel ein Elternteil seinen Beruf aufgeben muss. All dies sind gute Gründe, beim Vorliegen einer fehlerhaften Behandlung auch die Ansprüche einzufordern, die Ihrem Kind zustehen. Was passiert zudem, wenn Sie später aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr in der Lage sind, sich um Ihr Kind zu kümmern? Allein die Kosten für eine häusliche 24-Stunden-Pflege belaufen sich auf rund 30.000,- € monatlich. Das geschädigte Kind wird später gegebenenfalls keinen Beruf ausüben können, also kein eigenes Einkommen erwirtschaften. Auch diesen Schaden muss die Versicherung des Arztes oder des Krankenhauses erstatten.

Jedem Geschädigten steht Schmerzensgeld zu
Daneben steht dem geschädigten Kind ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Da die Gesundheit dem Kind leider niemand wiedergeben kann, wird eine Entschädigung in Geld zugesprochen, welche steuerfrei ist und nicht als Vermögen angesehen wird. Das bedeutet zum Beispiel: Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, wird auch eine sechsstellige Schmerzensgeldleistung nicht zu einer Kürzung der Sozialleistungen führen. Glücklicherweise hat sich die Rechtsprechung im Bereich der Höhe der zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge in die richtige Richtung entwickelt.


Ab 2003 zeigte sich eine erste Weiterentwicklung zunächst auf etwa 300.000 € bis 500.000 €. Zwischenzeitlich wurden vereinzelt Beträge von bis zu 600.000, € zugesprochen (so etwa Urteil des LG Gera vom 06.05.2009,Aktenzeichen: 2 O 15/05). Heute werden in diesen schweren Fällen regelmäßig Beträge von 500.000 € bis 600.000 € zugesprochen, wobei es regionale Unterschiede gibt.


Als Patientenanwältin ist es meine Aufgabe, die wirtschaftlichen Interessen Ihres Kindes zu vertreten und die berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Es geht um die Zukunftsabsicherung. Dabei werden leider häufig „schnelle Vergleiche“ geschlossen. Ein Betrag von einer Million Euro scheint auf den ersten Blick sehr viel zu sein. Berechnen Sie jedoch die Kosten der nächsten Jahre, werden Sie schnell sehen, dass Sie mit diesem Betrag kein ganzes Leben absichern können. Ziel ist es selbstverständlich, die Verhandlungen nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Auf der anderen Seite muss auch das Ergebnis stimmen. Es steckt sehr viel Arbeit und Engagement hinter einem erfolgreichen außergerichtlichen Verfahren und ein präzises Fachwissen hinter einer überzeugenden Klageschrift. Daher halten wir es für wichtig, dass sie sich mit Ihrem nicht nur sehr emotionalen Thema an einen auf Arzthaftung spezialisierten Anwalt wenden.


Alles für die Frau vom 29.01.2016 Unsere Zwillinge starben weil die Ärzte pfuschten Marl Oberhausen Ärztepfusch Behandlungsfehler Wesel Medizinrecht Keim Hygiene(Download als PDF)

 

Sie hatten sich schon Namen für ihre Kinder ausgesucht: Arion und Dorian, so sollten die Zwillinge heißen, die Silvia und ihr Mann Dr. Georgios Ikonomou aus Xanten in Nordrhein-Westfahlen erwarteten. Dass Silvia mit 50 Jahren noch einmal Mutter werden würde- damit hatte wirklich niemand gerechnet. Umso größer war die Freude, als Silvia und Georgios auf dem ersten Ultraschall zwei kleine Herzen schlagen sahen. „Das war ein unfassbar glücklicher Moment. Wir waren zutiefst berührt“, sagt Georgios und nimmt Silvia in den Arm.


Die Babys in ihrem Bauch entwickelten sich gut, der Frauenarzt spricht von einer „Bilderbuch-Schwangerschaft“. In der 22. Schwangerschaftswoche diagnostiziert der Mediziner einen verkürzten Gebärmuttermund- und überweist die werdende Mutter vorsorglich in das Marien-Hospital Wesel. Dort soll sie Bettruhe halten und sich schonen, wie es in solchen Fällen üblich ist.


Auf der Entbindungsstation der Klinik hat Silvia jahrelang als Krankenschwester gearbeitet, hier hat sie auch ihren Mann kennengelernt, der als Arzt in der Chirurgie arbeitete. Doch obwohl Silvia mit großem Hallo begrüßt wurde, beschlich sie ein ungutes Gefühl. „Die Hebamme riet mir, ab und zu mal vor die Tür zu gehen und eine zu rauchen…“, sagt sie fassungslos. Zu ihrer großen Verwunderung scheint den Chefarzt der verkürzte Gebärmuttermund nicht sonderlich zu interessieren. „Statt Ruhe zu halten, musste ich mir das Essen selbst holen. Als Begründung sagte er, dass die Diagnose vielleicht gar nicht stimmt“. Silvia ist geschockt. Erst einen Tag später wird der Gebärmuttermund verschlossen, um eine Frühgeburt zu verhindern.


Doch am nächsten Tag fängt Silvia an zu bluten, sie bekommt Wehnen. „Daraufhin bekam ich Beruhigungsmittel verabreicht“, erinnert sie sich. In der Nacht wacht sie auf, die Wehnen werden immer stärker. Ganz benommen von der Beruhigungstablette drückt sie auf die Klingel. Doch statt eines Arztes kommt eine Krankenschwester- und gibt ihr wieder eine Beruhigungspille. Dann, so erzählt Silvia uns, schließt die Schwester die Tür. „Die Tabletten setzten mich völlig schachmatt. Ich kam mir so hilflos vor“, sagt Silvia unter Tränen. Sie fühlte sich wie in einem schrecklichen Horrorfilm, in dem sie gefesselt und mit einem Knebel im Mund im Bett liegt. „Nachdem ich wieder zu mir kam, wurde ich angeschnauzt, ich solle mich da nicht so hineinsteigern, ich hätte keine Wehen“. Wieder wird sie mit Tabletten ruhiggestellt.


Am nächsten Morgen bekommt sie Besuch von ihrem Mann. Als er mitbekommt, war vor sich geht, ist Georgios außer sich und drängt darauf, seine Frau sofort zu untersuchen. Das Ergebnis ist alarmierend: Die Entzündungswerte in ihrem Blut sind erhöht, Silvia blutet und hat 40 Grad Fieber. Aber die Ärzteschaft wiegelt weiter ab. Alles nicht so schlimm. Silvia bekommt Panik. Sie fühlt, dass sich ihre Zwillinge kaum noch bewegen. „Ich bettelte darum, endlich verlegt zu werden“. Nach langem Hin und Her wird sie schließlich in eine Oberhausener Fachklinik eingewiesen. Aber da ist es schon zu spät. Einer der Zwillinge, Arion, kann nur noch tot geboren werden, Dorian verstirbt kurz nach der Entbindung. Der Schmerz der Trauer ist für die Eltern kaum auszuhalten. Weder für Silvia noch für Georgios.


Als die beiden weißen Särge am 5. März 2010 in die Erde gelassen werden, brechen die beiden zusammen. „Wir fühlen uns wie amputiert“, sagt Georgios, der sich zusammen mit seiner Frau bis heute in psychologischer Behandlung befindet. Ihr Schmerz ist riesengroß. Zu allem Übel kommt auch noch heraus, dass sich Silvia im Marien-Hospital mit einem gefährlichen Krankenhaus-Keim angesteckt hat. „Das sollte aber vertuscht werden“, sagt Georgios. Er wendet sich deshalb an Fachanwältin Sabrina Diehl (34), die den Fall vors Duisburger Landgericht gebracht hat. Krankenhaussprecher Gerd Heiming möchte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren dazu nicht äußern.


Vor zwei Jahren hat Silvia einen gesunden Sohn zur Welt gebracht. „Er heißt Mateo und er ist unser Sonnenschein“, sagt sie und streicht ihm liebevoll übers Haar. Nach einer Pause fügt sie hinzu: „Der Kleine gibt uns die Kraft, um mit dem erlebten Schrecken irgendwie weiterleben zu können“.

"Experten"-Interview
Sabrina Diehl (34), Fachanwältin für Medizinrecht aus Marl

Was soll ich bei einem Behandlungsfehler tun? „Ganz wichtig ist es, ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen und genau festzuhalten, was geschehen ist. Sie haben als Patient einen Anspruch auf Einsicht in Ihre Behandlungsdokumentation. Auf diesem Recht sollen Sie auch bestehen- und den Arzt auffordern, Ihnen Einblick zu gewähren bzw. eine Kopie der Dokumentation auszuhändigen. Auf jeden Fall sollten Sie sich fachkundigen Rat bei einem unbeteiligten Arzt, der Krankenkasse, der Gutachterkommission der Ärztekammer, Verbraucherzentralen, Patientenberatungsstellen und bei einem Fachanwalt für Medizinrecht einholen“.


Wie lange kann ich mir Zeit lassen, um gegen die Klink oder Ärzte vorzugehen? „Frühestens dann, wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden zu sein, beginnt die Verjährungsfrist zu laufen. Es macht keinen Unterschied, ob am 2.1.2015 oder 10.10.2015 der Verdacht aufkommt, etwas könnte falsch gelaufen sein. In beiden Fällen beginnt die dreijährige Verjährungsfrist am 1.1.2016 und endet am 31.12.2018“.


Wer bezahlt ein Verfahren? „Im Regelfall bezahlt die Rechtschutzversicherung das Verfahren. Sollte der Betroffene keine Rechtschutzversicherung haben, trägt er die Kosten. In diesem Fall sollte aber geprüft werden, ob er nicht Anspruch auf stattliche Hilfe hat“.

 

 

 


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