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Express 24.02.2013Download als PDF

Zurückgelassene Wundtücher, Nadeln, Scheren fallen oft erst beim Röntgen auf

Köln/Marl - Nach seiner Darmkrebs-OP war Egbert Höcker der glücklichste Mensch der Welt. „Als der Arzt sagte, alles gut gelaufen, keine Chemo, nichts gesträut, hättet ich die ganze Welt umarmen können“, erzählt der rüstige Rentner aus Recklinghausen. Doch die Zuversicht des 72-Jährigen löste sich bald schmerzlich auf.

Anfang Sommer spürte der am 13. Januar 2011 operierte Patient ein seltsames Stechen im Unterbauch, nur ab und zu, „wenn ich mich auf die andere Seite drehte, hörte es auf“. Ehefrau Hildegard (71) vermutet: „Das hast du vom Kreuz.“ Dann, die Frau auf Kegeltour, kriegt Höcker Höllenschmerzen. Bei der Computertomografie des Bauchraums im Krankenhaus leuchtet zwischen Gedärm und Blase ein gabelförmiger „Wurm“. Tatsächlich fischt man zwei je 30 Zentimeter lange verklebte Wundschläuche aus seinem Bauch. Vergessen bei der Krebs-Operation - unfassbar!
Aber leider kein Einzelfall.
Immer wieder werden Wundtücher, Nadeln, Tupfer, ganze Scheren, mit denen Chirurgen Gefäße abklemmen, im Körper von Patienten zurückgelassen. Bei geschätzten 40 000 Kunstfehlern pro Jahr (rund 4000 wurden 2011 anerkannt) kommt auch dies größtmögliche Schlamperei immer wieder vor.

- Helmut B. (74) aus Hannover wird 2009 ein künstlicher Darmausgang gelegt, Wochen später tauchen im Darm 16 Fremdkörper auf, eine OP-Nadel, zig Verbandsfetzen. Skurriler Weltrekord. Er verstirbt 2012.

- Ein Mann (67) wird an der Galle operiert, verschluckt den Beißkeil, der verhindert, dass Patienten während der Narkose auf den Beatmungsschlauch beißen. Keiner bemerkt es. Bis sein Darm reißt, da fällt das Stück Stahl auf.

- Bei der Kölnerin Helga Haagen (74) streiten die Krankenhäuser bis heute, ob die Kompresse, die im Bein der Rollstuhlfahrerin vor sich hin gammelte, aus Klinik A oder B stammt - grotesk!

Aber wie können solche Patzer überhaupt passieren?
„Wundtücher sehen blutgetränkt aus wie Organe, haarfeine Nadeln springen leicht weg“, erklärt Prof. Arnulf Hölscher (62), Uni Köln. Deshalb notieren „Zählerschwestern“ jeden angereichten Tupfer, alle Klemmen und Instrumente. Die Uni arbeitet mit der AHO-Checkliste - da werden Abläufe ähnlich gecheckt, wie es Piloten vor dem Start machen.
Bei Egbert Höcker - 1,88 Meter groß, 120 Kilo - erschwerte wohl auch pure Körpermasse den Überblick. Warum er trotz Beschwerden erst so spät erlöst wurde? „Man hat ihn einfach nicht für voll genommen“, zürnt Anwältin Sabrina Diehl (31), „das ist ganz typisch für diese Fälle.“

Lappen im Bein
Tatort Köln, Helga Haagen, Jahrgang 1938, aus Köln-Porz verliert infolge arterieller Verschlusskrankheit ein Bein. Viele OPs sind nötig, als Notmaßnahme wird der Ischiasnerv durchtrennt. Die Wunde am amputierten Oberschenkel will nicht heilen, eitert. Röntgen im März 2011 zeigt eine vergessene, vergammelte Kompresse (Foto). Jetzt streiten die Kliniken, wer die Kompresse vergaß.

Diese Schere steckte 37 Jahre im Bauch
Autsch! 37 Jahre lebte der Chinese Liu-Mou (67) mit einer zehn Zentimeter langen Schere im Bauch - vergessen bei einer Magen-OP. Erst 2011 entdeckte man beim Röntgen das Instrument. „Ich dachte, mein altes Magengeschwür würde sich melden“, erklärte der Patient selber seine Jahrzehnte langen Schmerzen.

Nadeln in Patientin
Die haarfeinen Nadeln im OP-Besteck sind bei Chirurgen gefürchtet, weil sie leicht wegspringen: Bei Dorothea H. verursachte eine vergessene Nadel schlimme Rückenschmerzen. Erst 2009 wurde sie entdeckt.

Bohrer in der Schulter
2008 hatte der pensionierte Maler Gerhard K. (76) einen Skiunfall. Er bekam ein neues Schultergelenk, hatte aber nur Ärger damit. Die Prothese wurde ersetzt. 2011 - die Schulter hörte nicht auf zu schmerzen - fiel beim erneuten Röntgen ein abgebrochenes Stück Bohrer auf - vergessen in der Schulter.

Klare Rechtslage ab 1. März
Zum 1. März tritt in Deutschland ein neues Gesetz für Patientenrechte in Kraft

- Der Patient hat nun qua Gesetz ein ausdrückliches uneingeschränktes Recht auf Herausgabe aller Behandlungsakten. „Das war im konkreten Fall immer wieder ein großer Kampf“, weiß Sabrina Diehl, Fachanwältin für Medizinrecht.

- Bei groben Fehlern (z.B. vergessener Gegenstand im Körper, nicht nachvollziehbare Behandlung) ist die Beweislast umgekehrt, d.h. der ARZT muss beweisen, dass sein Vorgehen NICHT ursächlich für den entstandenen gesundheitlichen Schaden war.

- Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist verpflichtet, dem Verdacht auf ärztlichen Kunstfehler durch Begutachtung nachzugehen - damit dürften die Kosten eines Streits auch ohne Rechtschutzversicherung im Rücken besser zu schultern sein.


neue post vom 22.08.2012 es ist ein geschenk, dass ihr kleiner engel lebt patientenanwalt stefan hermann sabrina diehl medizinrecht pfuschDownload als PDF

Ärzte erklärten ihr ungeborenes Baby für tot. Doch bei der Ausschabung pfuschten sie. Zum Glück...

Der blonde Pferdeschwanz wippt lustig im Wind. Die kleine Rebecca rennt aufgeregt mit ihrem Kaninchen um die Wette. Dann hüft sie lachend auf ihre Schaukel. Voller Dankbarkeit beobachten Helga Manthey-Tautorus (44) und ihr Ehemann Carsten (43) die Lebensfreude der Dreijährigen. „Es ist ein großes Wunder, dass unser kleiner Engel lebt“, flüstert die Mutter. Fest drückt sie die Hand ihres Mannes. „Sie hatte ja solches Glück. Weil die Ärzte gleich doppelt pfuschten!“

Als Helga und Kraftfahrer Carsten sich verliebten, hatte die Konditorin drei Kinder aus erster Ehe. „Ein gemeinsames Baby war unser Traum“, erzählt sie. Der Wunsch ging in Erfüllung. „IN der elften Schwangerschaftswoche setzen aber Blutungen ein“, erinnert sich Helga.

Sofort fuhr das Paar in eine Klinik in Gelsenkirchen. „Es gibt keine Herztöne. Sie hatten wohl eine Fehlgeburt“, so die Diagnose der Gynäkologin. Ein Schock! Betäubt vor Trauer und Schmerz stimmte Helga Manthey-Tautorus einer Ausschabung der Gebärmutter zu. Noch am selben Abend lag sie im OP. Untröstlich ließ Helga die Nachuntersuchung über sich ergehen. „Doch plötzlich starrte die Ärztin ungläubig auf den Ultraschall“, erinnert sich die 44-Jährige. „Ich konnte es kaum fassen: Mein Baby war noch da. Und es lebte!“

Weinend vor Glück lagen sich die Eltern in den Armen. „Wir waren so dankbar, dass die Ärztin bei der Ausschabung alles falsch machte“, sagt Carsten. „Andererseits hätten wir fast unser Kind töten lassen.“ Bis zu Rebeccas Geburt bescherte die Angst, „ dass die OP-Instrumente unser Baby verletzt haben“, den werden Eltern viele schlaflose Nächte. Doch Rebecca wurde das ersehnte Glücksind, „fröhlich und pflegeleicht.“

Hoffentlich hat bald auch das juristische Nachspiel der plumpen Ärzte-Fehler ein Ende. Klinik und Mediziner werden vom Landgericht Essen zu 5000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Doch Sabrina Diehl (30), Anwältin der Familie, legte Berufung ein, will mehr. „Denn was meine Mandantin an Qualen durchleiden musste“, weiß Juristin, „ist nicht zu beschreiben.“


auf einen blick vom 09.08.2012 rebecca unser suesses wunder patientenanwalt stefan hermann schmerzensgeld sabrina diehl behandlungsfehlerDownload als PDF

Irre: Doppelter Pfusch rettete dem Kind letztlich das Leben

Welche Freude ist es doch ein gesundes Kind zu habe! Helga Manthey-Tautorus (44) und ihr Mann Carsten (43) wissen dieses Glück vielleicht noch mehr zu schätzen als andere Eltern. Denn das ihre Rebecca (3) lebt, ist ein wahres Wunder: Nur weil eine Ärztin gleich zweimal pfuschte, konnte das Mädchen überhaupt zur Welt kommen.

In der elften Schwangerschaftswoche bekam die gelernte Konditorin aus Marl (NRW) Blutungen. „Wir sind sofort ins Krankenhaus nach Gelsenkirchen gefahren“, erzählt sie. Und dort erlebte die werdende Mutter den reinsten Horror.

„Es gibt keine Herztöne mehr, ihr Kind ist tot“, erklärte ihr eine Ärztin. Helga Manthey wollte schreiben vor Trauer und Schmerz. Noch am selben Tag sollte der Fötus per Ausschabung entfernt werden. Wenige Stunden nach der Diagnose wurde Helga Manthey in den OP-Saal gefahren…

Am nächsten Morgen war sie noch immer am Boden zerstört. Fast wie in Trance ließ sie eine weitere Untersuchung über sich ergehen - und glaubte kaum, was sie dabei erlebte: „Die Ärztin starrte fassungslos auf den Ultraschall-Bildschirm. Noch bevor sie etwas sagen konnte, sah ich das schlagende Herz meines Babys.“

Helga Mantehys Kind lebte. Es hatte die Ausschabung überlebt! Die Mutter: „Es war ein Wechselbad der Gefühle. Einerseits waren wir froh, dass die Ärztin bei der Ausschabung alles falsch gemacht hatte, andererseits war der Gedanke, dass sie mir beinahe ein gesundes Kind aus dem Leib geschnitten hätte, unerträglich.“

Ein Gericht hat der Familie inzwischen 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Damit wollen die Mantheys sich aber nicht zufriedengeben. Ihre Anwältin Sabrina Diehl: „Wir fordern mindestens 30.000 Euro. Was meine Mandantin an psychischen Qualen erleiden musste, ist nicht zu beschreiben.“


auf einen blick vom 02.08.2012 ein arzt ist schuld, dass ich mein bein verlor patientenanwalt stefan hermann sabrina diehl schmerzensgeld behandlugnsfehlerDownload als PDF

Die Bilder von früher treiben Andrea Engelke manchmal Tränen in die Augen. Als Funkenmarie im Karneval ist si da zu sehen, wie sie ihre schönen Beine in die Luft wirft. Oder beim Schlittschuhlaufen mit ihren Kindern Ole (11) und Lina (8). Mehr als Erinnerungen sind der Krankenschwester aus Wesel (NRW) aus dieser Zeit nicht geblieben. Erinnerungen daran, wie das war, als sie noch zwei gesunde Beine hatte… 

Inzwischen musste Andrea Engelke das rechte Bein amputiert werden. Sie trägt eine Prothese, hat ständig Phantomschmerzen. Die einst so aktive fröhliche Frau kann heute nicht einmal mehr Fahrrad fahren. Schuld scheint eine unfassbare Schlamperei in der Praxis ihres Arztes zu sein. 

„Eines Morgens hatte ich plötzlich einen schmerzhaften Knubbel auf dem Fußrücken und eine Schwellung unterhalb des Sprunggelenks“, erinnert sich die 41-Jährige, die daraufhin zum Arzt ging. Dr. Reinhard K., Facharzt für Chirurgie, vermutete ein Überbein und eine Sehnenscheidenveränderung und entfernte die verdickte Stelle. Zur Sicherheit wurde eine  Gewebeprobe an ein pathologisches Institut geschickt, das die Diagnose zunächst bestätigte. Doch der Pathologin kam der eigene Befund merkwürdig vor. Sie konnte nicht glauben, dass eine so junge Patientin schon einen so schweren Sehnenscheidenschaden haben könnte. Deshalb ließ sie ein zweites Gutachten anfertigen - und diesmal lautete das Ergebnis: Bösartiger Weichteilkrebs. 

Sofort schickte die Medizinerin den neuen Befund per Fax an die Praxis von Dr. K. - aber dort wurde er, so wie es aussieht, einfach verschlampt! so erfuhr Andrea Engelke vier Monate lang nicht, dass der Krebs in ihr wütete. „Erst als der Fuß plötzlich ganz dick wurde, bin ich zu einem anderen Arzt gegangen“, erzählt sie. Nun kam die schreckliche Wahrheit ans Licht - doch bis dahin war wertvolle Zeit verstrichen. Und als Krankenschwester wusste Andrea Engelke nur zu gut, was das bedeutete: „Das Bein war nicht mehr zu retten. Es war schon voller Tumore".

„Zum Glück hatten sich noch keine Metastasen gebildet“, sagt Andrea Engelke. „Sonst wäre ich heute wohl schon tot.“ Gemeinsam mit ihrer Anwältin Sabrina Diehl fordert sie nun 200.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Und was sagt Arzt Dr. K.? „Gar nichts“, meinte er nur lapidar zu auf einen Blick. „Für mich ist der Fall abgeschlossen.“ Dass Andrea Engelke den Rest ihres Lebens behindert sein wird, scheint ihn nicht zu interessieren.


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