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Badische Neueste Nachrichte vom 16.11.2018 Klage gegen Klinik nach Kaiserschnitt OP Behandlungsfehler Geburt Schadensersatz Schmerzensgeld Herne Oberhausen(Download als PDF)

„Ich dachte, jetzt sterbe ich“

Nie wird Hanna diesen Tag im Mai 2015 vergessen. Es ist der Tag, der ihr Leben für immer verändert: Hannas Tochter Mia kommt per Kaiserschnitt zur Welt. Der Eingriff wird für die junge Frau zum Alptraum, die Narkose wirkt zu spät, die Schmerzen sind unerträglich. „Ich dachte, jetzt sterbe ich“, erinnert sie sich. Hanna will das so nicht stehen lassen und hat nun am Landgericht Karlsruhe Klage eingereicht. (Die Namen der Mutter und der Kinder wurden von der Redaktion geändert.)

An einem verregneten Tag im Herbst 2018 sitzt Hanna Zuhause in Karlsruhe am Esstisch und erzählt ihre Geschichte. Nach Mias Geburt ist die 30-Jährige noch einmal Mutter geworden, die Zwillinge Lilli und Paul sind heute 17 Monate alt und krabbeln munter auf ihrem Schoss herum. Im Wohnzimmer liegt Spielzeug, an der Fensterfront zum Garten steht eine Kinderküche. Hannas Mutter ist auch da, sie ist eine wichtige Stütze. Die dreijährige Mia ist im Kindergarten.

„Etwa drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin im Frühjahr 2015 bekam ich plötzlich Kreislaufprobleme“, blickt die 30-jährige zurück. Sie geht ins Krankenhaus, um sich durchchecken zu lassen und zu sehen, ob mit dem Baby alles in Ordnung ist. Dem Ungeborenen gehe es gut, beruhigt man sie in der Marienklinik. Allerdings sei das Kind laut Ultraschall sehr groß und schwer. „Man riet mir zu einer Einleitung“, sagt Hanna. Die Ärzte hatten Sorge, dass das Kind beim Zeitpunkt der Geburt bereits zu groß sein könnte – was mitunter Komplikationen mit sich bringt. Hanna stimmt schließlich einer Einleitung zu. Die werdende Mutter wünscht sich eine natürliche Geburt.

Drei Tage lang bekommt sie wehenauslösende Medikamente, doch nichts tut sich. Mehr als Wehen und die damit verbundenen Schmerzen verursachen die Mittel nicht. Der Muttermund öffnet sich nicht wie geplant, die Geburt geht nicht voran. „Teilweise kam es zu einem richtigen Wehensturm“, sagt Hanna. Die junge Frau hat zwischen den Wehen keine Pause mehr, um wenigstens einmal kurz durchzuatmen. Nach drei Tagen erfolgloser Einleitung beschließen die Ärzte gemeinsam mit Hanna einen Kaiserschnitt. „Ich konnte nicht mehr“, sagt die junge Mutter. Dabei ist sie Kampfsportlerin, hält Schmerzen eigentlich gut aus. Am nächsten Morgen soll die Operation stattfinden.

An dieser Stelle der Geschichte verdunkelt sich Hannas Gesicht, auch nach über drei Jahren fällt es ihr schwer, über das Erlebte zu sprechen. Die für die OP notwendige lokale Betäubung wirkt nicht richtig – so erzählt es Hanna. Obwohl sie angibt, den Schmerz noch zu spüren, beginnt der Arzt mit dem Kaiserschnitt. „Mein Schmerzempfinden war noch nicht ausgeschaltet“, sagt Hanna. Sie spürt das kalte OP-Messer, den schmerzhaften Schnitt, schließlich das bei einem „sanften Kaiserschnitt“ übliche Dehnen. „Ich fühlte mich, als würde ich bei lebendigem Leib zerrissen“, sagt Hanna mit Tränen in den Augen. Sie weint, mehrmals ruft sie „Aua!“. Keiner scheint ihren Schmerz zu bemerken.

Die ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, zu denen die Marienklinik zählt, schreiben dazu in einer Stellungnahme: „Es ist bekannt, dass bei einer Spinalanästhesie Druck und Bewegungen bemerkbar sind und oft als unangenehm empfunden werden können. Dies kann den Eindruck erwecken, dass die Narkose nicht gewirkt habe, obwohl die Wirkung unbestreitbar vorhanden war.“ Während des Kaiserschnitts habe es für den anwesenden Anästhesisten keine Anzeichen oder Veranlassung gegeben, weitere Medikamente zu geben.

Irgendwann, nach für Hanna endlosen Minuten, ist die kleine Mia da. „Das war meine Rettung“, sagt Hanna. Da ist ihr Kind, das sie braucht, und für das sie da sein will. Leicht ist es nicht. Wie im Nebel erlebt die junge Mutter die erste Zeit. Ihre Familie ist eine große Stütze. Als Mia drei Monate alt ist, beginnt Hanna mit der Aufarbeitung. Sie schreibt ein Gedächtnisprotokoll und einen Beschwerdebrief an die Klinik. Über den medizinischen Dienst der Krankenkasse lässt sie ein Gutachten erstellen. Laut diesem wurde mit dem Kaiserschnitt zu früh begonnen – so, wie es Hanna schildert. „Es wurde nicht richtig ausgetestet, ob die Narkose wirkt“, sagt sie. Die Klinik hingegen sagt, es habe eine „fetale kardiale Notfallsituation“ vorgelegen: „Das Ungeborene befand sich zu diesem Zeitpunkt in einer lebensbedrohlichen Situation, die einen notfallmäßigen Kaiserschnitt unumgänglich machte.“ Zwischen der Injektion des Lokalanästhetikums und dem Beginn der OP hätten 13 Minuten gelegen. Dieser Zeitraum sei angemessen und vertretbar. „Jedes weitere Zuwarten hätte das lebensbedrohliche Risiko für das Ungeborene vergrößert.“ Hanna schüttelt den Kopf: „Ich wusste von nichts“, sagt sie. Man habe sich ja am Morgen gezielt zu dem Kaiserschnitt getroffen. „Bevor es losging, war die Stimmung im OP zunächst sehr entspannt“, sagt sie. Nichts habe auf eine Notlage des Kindes hingedeutet.

„Es geht mir nicht um Schmerzensgeld“, sagt die dreifache Mutter. „Ich will einen Präzedenzfall schaffen.“ Bei einem Kaiserschnitt sollten die Ärzte nicht nur das Kind, sondern auch die Mutter im Blick haben. „Mich hat schockiert, dass mit der OP einfach begonnen wurde, obwohl ich noch gar nicht bereit war“, sagt Hanna. Niemand solle so etwas erleben müssen.

Die junge Mutter hat eine Anwaltskanzlei in Nordrhein-Westfalen gefunden, die auf Medizinrecht spezialisiert ist. „Am 1. Oktober haben wir die Klage am Landgericht Karlsruhe eingereicht“, erklärt Lisa Kirschner, die bei der Fachanwältin Sabrina Diehl für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist. Bis es eine Reaktion des Gerichts gebe, können laut Kirschner noch einige Wochen vergehen. Das Gericht entscheide dann, ob noch einmal ein Gutachten erstellt werde. Auch die Gegenseite bekomme die Möglichkeit, sich zu äußern. Ob die Klage eine Aussicht auf Erfolg hat, kann niemand sagen.

In der zweiten Schwangerschaft beginnt Hanna eine Therapie, eine posttraumatische Störung wird diagnostiziert. Noch heute quälen sie Albträume. Ihre Zwillinge entbindet sie in einer Stuttgarter Klinik, dort fühlt sie sich gut aufgehoben.

Hanna kennt auch die kritischen Stimmen. Die, die sagen: „Stell Dich nicht so an, sei froh, dass Ihr beide gesund seid.“ „Ich bin nicht gesund“, sagt Hanna dann. „Unversehrt bin ich aus dieser Sache nicht herausgegangen.“


Recklinghäuser Zeitung Titel vom 09.10.2018 70.000 Euro für ein amputiertes Bein Recklinghausen Elisabeth KH Sabrina Diehl Herne Oberhausen Schadensersatz

Recklinghäuser Zeitung Innenteil vom 09.10.2018 70.000 Euro für ein amputiertes Bein Recklinghausen Elisabeth KH Sabrina Diehl Herne Oberhausen Schadensersatz

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Elisabeth-Krankenhaus RE zahlt nach misslungener Knie-Operation

Recklinghausen - Das Elisabeth-Krankenhaus in RE-Süd hat nach einer Bein-Amputation infolge einer misslungenen Knie-Operation den Hinterbliebenen einer Patientin jetzt fast 70.000 Euro Schmerzensgeld und Aufwandsentschädigung gezahlt.

Das künstliche Kniegelenk von Adelheid Mejza war im Mai 2014 erneut operiert worden. Nach der Operation der damals 80-jährigen war es zu Komplikationen gekommen. Obwohl die Angehörigen die Ärzte mehrmals darauf hingewiesen, dass es der Patientin schlecht ginge, wurde zu spät reagiert.

Das stellte später auch ein Gutachter fest. Die Folge: Der Recklinghäuserin musste das Bein amputiert werden. Die zuvor rüstige, selbstständige Frau wurde zum Pflegefall.

Die 80-jährige suchte Hilfe bei einer Patientenanwältin. Zum Vergleich mit dem Elisabeth-Krankenhaus kam es erst vier Jahre später. In einer Stellungnahme bedauert die Geschäftsführung den Vorfall, stellt sich jedoch hinter die Ärzte. Adelheid Mejza hat diesen Ausgang nicht mehr erlebt. Sie hat sich von den weiteren Folgen der Amputation nie erholt und ist im Januar 2016 gestorben.

Nach misslungener Operation ein Pflegefall

Adelheid Mejza sollte ein künstliches Knie bekommen und verlor ein Bein. Sie verklagte das Elisabeth-Krankenhaus. Ihren Erfolg erlebte sie nicht.

Dieser Vergleich macht niemanden froh: Das Elisabeth- Krankenhaus zahlte jetzt fast 70.000 Euro Schmerzensgeld und Aufwandsentschädigung. Die Patientin Adelheid Mejza der nach Komplikationen infolge einer Knie-Operation das Bein amputiert wurde, hat davon nichts. Sie ist 2015 gestorben. Den Hinterbliebenen ist vor allem die traurige Erinnerung an den Leidensweg der Patientin geblieben. „So etwas darf nicht passieren“, sagt Adelheid Scholz, die der Patientin bis zum Ende beistand. „Tante Adelheid war rüstig, hat selbstständig in ihrer Wohnung gelebt, ihren Schrebergarten in Hochlarmark versorgt“, berichtet die Nichte. Nur das Laufen fiel der 80-Jährigen schwer.

Darum sollte im Mai 2014 das künstliche Kniegelenk erneuert werden. Adelheid Mejza ging es nach der Operation schlecht. „Als ich sie besuchte, war das Bein rot und sie hatte kein Gefühl mehr in den Zehen. Erst als ich mich einschaltete, hat eine Krankenschwester meiner Tante ein Kühlakku gebracht“, erinnert sich die Nichte. Der Arzt habe Blutergüsse festgestellt. Erst am nächsten Tag wurde bei Adelheid Mejza das Kompartmentsyndrom diagnostiziert. Schwellungen verhinderten die Durchblutung. Um das Bein zu retten, wurde am Abend notoperiert. Vergeblich, wenige Tage später folgte die Amputation.

Die weiteren Leidensstationen: Überweisung in die Reha, von dort in ein Wattenscheider Krankenhaus, weitere OP, zurück zur Reha. Als nicht therapiefähig in ein Altenheim geschickt. „Zuletzt war sie zu Hause im Rollstuhl, brauchte Hilfe und Pflege. Wir waren fast täglich bei ihr“, erzählt die Nichte. Durch die Unbeweglichkeit verschlechterte sich der Zustand: „Sie wollte nicht mehr. Ihr Körper war voller Wasser. Daran ist sie gestorben.“ Da war der Prozess bereits angestoßen. „Meine Tante hatte eine Rechtsschutzversicherung. Sie wusste, dass sie im Elisabeth-Krankenhaus nicht rechtzeitig behandelt wurde und hatte uns gebeten, etwas zu unternehmen“, sagt Adelheid Scholz. So kam die Herner Patientenanwältin Sabrina Diehl dazu. „Damals ging es darum, das Geschehen aufzuklären und vorzusorgen. Eine Pflegebedürftigkeit bringt immer hohe Kosten mit sich“, sagt die Juristin. Das Kompartmentsyndrom sei ein bekanntes Risiko bei Knie-Operationen. „Trotzdem übersehen Ärzte es immer wieder“, so die Anwältin. In einer Stellungnahme der Krankenhaus-Geschäftsführung heißt es: „Wir sind selbstverständlich von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die die Patientin erleiden musste, betroffen und fühlen mit den Angehörigen.“ Es wird aber auch erklärt: „Unsere Ärzte haben alles ihnen Mögliche eingeleitet, um weiteren Schaden zu vermeiden.“ Tatsache ist, dass das Süder Krankenhaus einem Vergleich zustimmte und fast 70.000 Euro an die Hinterbliebenen zahlte. Diese Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Hospitals. Adelheid Scholz wünscht sich, dass der Fall ihrer Tante mehr als finanzielle Folgen hat: „Ich will, dass Ärzte ihre Patienten ernst nehmen und frühzeitig reagieren.“

AUF EIN WORT
Jeder, wirklich jeder Mensch in meinem Umfeld, hat im Krankenhaus schon schlechte
Erfahrungen gemacht. Entweder am eigenen Leib oder miterlitten bei Angehörigen. Und damit meine ich nicht das schlechte Essen. Die Wurzel allen Übels sind übrigens nicht die Mitarbeiter: Ob Pflegende oder Mediziner – die meisten haben ihren Beruf einmal ergriffen, weil sie Menschen helfen wollen. Das mag jugendliche Naivität sein. Denn der Arbeitsalltag im Krankenhaus sieht ganz anders aus: Da steht die Ökonomie an erster Stelle und längst nicht mehr das Wohl des Patienten. Dafür bräuchte es mehr Personal – doch daran wird gespart.

NACHGEFRAGT
Was können Patienten tun, die sich vom Arzt falsch behandelt fühlen? Sie sollen hartnäckig bleiben. Im Krankenhaus, wo der Patient oft hilflos ist, müssen auch die Angehörigen auf den Tisch hauen. Nur dann tut sich etwas.

Machen Ärzte denn oft Fehler? Gerade in Kliniken, wo immer mehr Personal abgebaut wird, passieren Fehler. Da ist der Patient nur eine Nummer. Es fehlt an Kommunikation unter Ärzten und Pflegepersonal. Patienteninformationen werden nicht weitergegeben. Manche Ärzte sind zu sorglos und übersehen Anzeichen, wie bei Frau Mejza.

Wie können Patienten sich wehren? Sie oder die Angehörigen sollten Gedächtnisprotokolle anfertigen, den Zustand mit Fotos dokumentieren, Namen von Bettnachbarn notieren. Die sind nämlich häufig Zeugen. Das ist auch wichtig, falls ich juristisch vorgehen will.


Mamma Mia(Download als PDF)

 

Die Diagnose Krebs trifft einen Menschen hart. Frauen, die an Brustkrebs erkranken, müssen nicht nur mit diesem Schicksal zurechtkommen – oftmals verlieren sie auch noch ihre Brust. Jede Frau wird diese Einbußen der Weiblichkeit und psychischen Druck nachempfinden können.

Die moderne Medizin verspricht Rekonstruktionsmöglichkeiten. Die meistgewählte Methode ist der Brustaufbau mit Eigengewebe oder Silikonimplantaten. Wie bei einer Brustoperation aus ästhetischen Gründen, kann es auch hier zu Komplikationen kommen: Infektionen, Wundheilungsstörungen, Nachblutungen, Blutergüsse, Taubheitsgefühl oder eine überschießende Narbenbildung sind Risikofaktoren. Häufig muss auch die gesunde Brust operiert werden, um ein symmetrisches Ergebnis zu erzielen.

Misserfolge sind nicht selten. Abzugrenzen ist, ob diese „schicksalshaft“ oder ärztlich verschuldet sind.

Wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, erklärt Ihnen die auf Medizin- und Patientenrecht spezialisierte Rechtsanwältin Sabrina Diehl.

Beweislastumkehr – ein Begriff der irreführend sein kann.
Im Arzthaftungsrecht muss der Patient einen Behandlungsfehler nachweisen. Zudem muss er nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist, der auf die fehlerhafte Behandlung zurückzuführen ist. Es wird die Qualität des Behandlungsfehlers unterschieden. Bei einem so genannten einfachen Behandlungsfehler muss die Patientin beweisen, dass die Folgen auf den Fehler und nicht die Grunderkrankung zurückzuführen sind. Bei einem so genannten groben Behandlungsfehler - also einem sehr schwerwiegendem Fehler, der einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf - muss der Arzt beweisen, dass die Folgen auch bei fachlich richtigen Vorgehen eingetreten wären. Im letzten Fall kehrt sich also die Beweislast zugunsten der Patientin um.

Vom Behandlungsfehler abzugrenzen ist der so genannte Aufklärungsfehler. Hier haften Ärzte auch dann, wenn sie zwar fachlich alles richtig gemacht haben, sich aber ein Risiko verwirklicht hat, von dem die Patientin keine Kenntnis hatte und in dessen Kenntnis sie vom Eingriff Abstand genommen hätte. Denn ohne eine Operation kann sich auch kein Risiko verwirklichen.

Tipps von Sabrina Diehl, wie Sie die Chancen auf Ihr Recht erhöhen
Im Rahmen einer stationären Behandlung sollten Sie die wichtigsten Punkte in einer Art Tagebuch zusammenfassen. Mit wem haben Sie gesprochen, was wurde besprochen und wer war dabei? Zudem sollten Sie Daten, Ereignisse, Fakten und sonstige Namen sammeln. Bei Gesprächen mit dem Arzt nehmen Sie eine Begleitperson mit, da häufig medizinisch schwierige Sachverhalte besprochen werden. Fragen Sie ruhig nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben. Ärzte müssen Ihnen Rede und Antwort stehen, damit Sie verstehen, was auf Sie zukommt und Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sie können sich auch in letzter Minute umentscheiden und von einem Eingriff Abstand nehmen. Je weniger lebensnotwendiger ein Eingriff ist, desto genauer sollten Sie es sich auch überlegen. Besonders bei plastischen Eingriffen sind Fotos wichtig, die den Zustand vor und nach der OP zeigen.

Sollten Sie einen Fehler bei Ihrem Eingriff vermuten, kann zunächst das Gespräch mit dem behandelnden Arzt gesucht werden. In den meisten Fällen führt dies allerdings nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung. Erfolgreicher könnte es sein, sich zunächst eine zweite Meinung bei einem anderen Plastischen Chirurg desselben Fachgebiets einzuholen. In einem weiteren Schritt sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Medizinrecht beraten lassen und gemeinsam mit ihm die juristischen Möglichkeiten erläutern.


WAZ vom 23.03.2018 Mann wirft Feuerwehr Fehler vor Sabrina Diehl Fachanwältin für Medizinrecht Schadensersatz Schmerzensgeld Behandlungsfehler Schlaganfall(Download als PDF)

39-Jähriger klagt: Rettungszentrale hat nach Notruf nicht richtig reagiert. Erstes Gutachten gibt ihm laut Anwältin Recht. Auf Rollator angewiesen

Ein Gerichtsverfahren hat der 39-Jährige angestrengt, der der Rettungsdienstzentrale der Feuerwehr vorwirft, in seinem Fall nicht richtig reagiert zu haben.
Das berichtet jetzt seine Anwältin Sabrina Diehl. Inzwischen liege auch ein Gutachten von Experten aus dem Franziskus-Hospital in Münster vor, das die Sichtweise ihres Mandanten unterstütze, so die Juristin.

"Es liegt ein Verstoß gegen elementare Grundsätze des Rettungsdienstes vor" (Sabrina Diehl, Anwältin)

Was ist geschehen? An einem Morgen im Juli 2016 hatte sich der Herner nach seinen Angaben um 9 Uhr in der Rettungszentrale gemeldet, da er unter Kreislaufproblemen und Schweißausbrüchen litt. Schon gleich nach dem Aufstehen habe er sich nicht wohl gefühlt, erinnert sich der Herner, der in seiner Wohnung alleine lebt.

Laut der Oberhausener Juristin, Fachanwältin für Medizinrecht, hat er der Rettungsdienstzentrale geschildert, dass er gar nicht laufen könne und das sein linker Arm kribble. Der Herner gab demnach am Telefon noch seiner eigenen Vermutung Ausdruck, wahrscheinlich einen Schlaganfall erlitten zu haben. Doch, so die Darstellung von Mandant und Anwältin, habe die Rettungszentrale ihm geraten, sich an den ärztlichen Notdienst zu wenden. Den versuchte er um 9.20 Uhr zu kontaktieren - ohne Erfolg. Als er gegen kurz vor 10 Uhr ein weiteres Mal versucht habe, sei er erfolgreich gewesen. Da aber sei der Ernst der Lage erkannt und sofort ein Krankenwagen geschickt worden. Das bedeutet: Die Rettungssanitäter kamen demnach etwa eine Stunde nach dem ersten Telefonkontakt.

Das nun vorliegende Gutachten bescheinigt, wie die Marler Juristin erläutert, dass "ein Verstoß gegen elementare Grundsätze des Rettungsdienstes vorliege". Der Herne leide seither unter Gleichgewichtsstörungen, könne keine längere Strecke selbstständig gehen. Auch bei kleineren Entfernungen sei er auf die Hilfe seines Rollators angewiesen. Ebenfalls sei sein Kälte- und Wärmeempfinden gestört.

Nach Angaben eines Sprechers des Bochumer Landgerichts - dort liegt der Fall bei der sechsten Zivilkammer - ist nun noch ein zweites, ein neurologisches Gutachten in Auftrag gegeben worden.Fachleute des Klinikums im niedersächsischen Coppenbrügge sollen nach Informationen der WAZ klären, ob die medizinischen Folgen, unter denen der 39-Jährige leidet, in Zusammenhang mit dem Vorwurf stehen, die Rettungszentrale habe nicht angemessen reagiert. Wann ein Ergebnis vorliegt, ist derzeit noch nicht bekannt.

75.000 Euro Schmerzensgeld
Der 39-Jährige Kläger macht Schmerzensgeld in Höhe von 75 000 Euro geltend. Stadtsprecher Christoph Hüsken wollte sich zu den Vorgängen nicht äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handele.


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