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BILD vom 24.02.2017 Witwer verklagt Pansch Apotheker Peter S. Krebspatient Chemo zu wenig Wirkstoffe Bottrop Staatsanwaltschaft Essen Sabrina Diel Fachanwltin fr medizinrecht Schmerzensgeld Schadensersatz Michael Engelberg Tumor (Download als PDF)

Seine Frau Hannelore starb, nachdem sie Medikamente des Bottroper Pharmazeuten bekam

Bottrop - Hannelore D. (70) war eine lebenslustige Frau, liebte ihren Mann und ihre große Familie. Hat Pansch-Apotheker Peter S. (46) die Krebs-Patientin aus Bottrop auf dem Gewissen?


Ihr Ehemann Willi D. (62) ist davon überzeugt - und will den Skandal-Pharmazeuten mit seiner Anwältin verklagen!


Die Staatsanwaltschaft Essen hatte Ende November Untersuchungshaft für Peter S. erwirkt - er soll absichtlich Krebsmittel mit zu wenig Wirkstoff hergestellt haben, um si die Krankenkasse um 2,5 Mio. Euro zu betrügen (BILD berichtete). Seit 2012 sollen 40 000 falsche Infusionen über seinen Tresen gegangen sein.


Auch Hannelore D. bekam ihre Krebs-Mittel bei der Apotheke des Verdächtigen.


Sie litt an Brustkrebs, die Ärzte rieten ihr zu hochwirksamen Spezial-Medikamenten (Monatsration 4000 Euro)- "Man sagte uns, dass damit die Lebenserwartung noch um bis zu 20 Jahre verlängert werden kann", so Witwer Willi D..


Zuerst schlug die Therapie auch vielversprechend an. Die ehemalige Einzelhandelsverkäuferin war erleichtert. Doch als sie weitere Medikamente orderte, ließ die Wirkung plötzlich nach. Ihr Mann: "Für alle Fachleute war das unerklärlich. Die Tumor-Marker schnellten in die Höhe."


Hannelore D. starb am 4. April 2016. Könnte sie noch leben? Patientenanwältin Sabrina Diehl (35, Marl): "Unseres Erachtens liegen erste Tatsachen vor, die es nahe legen, dass er auch diese Patientin mit gestreckten Medikamenten beliefert hat. Es liegt nunmehr am Apotheker zu beweisen, dass er im konkreten Fall die richtige Dosierung gewählt hat. Es ist ein abartiger Fall von Habgier auf Kosten krebskranker Patienten."

 

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Bild vom 17.01.2017 rzte haben meinen Penis verbrannt Routine Eingriff Recklinghausen NRW Hmorrhoiden Desinfektionsmittel Patientenanwltin Sabrina Diehl Marl Oberhausen rztepfusch

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Ramazan T. (35) wollte sich bei einem Routine-Eingriff eigentlich nur die Hämorrhoiden entfernen lassen

„Ärzte haben meinen Penis verbrannt!“

Recklinghausen – Er ging mit einem unangenehmen Problem ins Krankenhaus – und verließ es mit einem noch viel unangenehmer Problem.

Lagerarbeiter Ramazan T. (35) aus Recklinghausen litt seit Jahren an Hämorrhoiden. Am 18. November wollte er sie sich in einer Klinik entfernen lassen.

Ein Routine-Eingriff ! Doch bei der OP muss irgendwas schiefgegangen sein. Der Schock für den Familienvater: „Nach dem Erwachen aus der Vollnarkose war mein Penis verbrannt!“

Ramazan T. erinnert sich: „Die Hämorrhoiden sollten mit Strom verödet werden. Doch nach der OP hatte ich nicht nur Schmerzen am After, sondern auch vorne tat alles weh!“ Die Krankenschwester habe beschwichtigt, das sei normal. „Doch am nächsten Tag wurde es viel schlimmer. Überall waren Blasen. Wasserlassen wurde zu einer Tortur!“

Ramazan T. holte sich eine zweite Meinung in einer anderen Klinik ein: Dort diagnostizierten die Ärzte Verbrennungen zweiten und dritten Grades!

Was mit ihm während der Narkose passiert ist, weiß Ramazan T. nicht. Doch seine inzwischen eingeschaltete Patienten-Anwältin Sabrina Diehl (35) hat einen Verdacht: „Vermutlich wurde ein Desinfektionsmittel mit zu hohem Alkoholgehalt verwendet. Durch den Strom kann es zu Verpuffungen kommen und dadurch zu heftigen Verbrennungen.“

Ramazan T. war knapp sieben Wochen krankgeschrieben, leidet noch immer höllische Schmerzen. „Sex mit meiner Frau ist nicht möglich.“ Er muss jede Woche zum Urologen. Ob sein Penis je wieder sein wird wie früher, steht nicht fest.

Ramazan T. will das Krankenhaus nun auf - und Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagen.


Das Magazin aus Ihrer Apotheke Ausgabe 22 aus 2016 Krankenhuser Haftungsrisiko Sturz Sabrina Diehl Fachanwalt fr Medizinrecht Hingefallen Fallen gelassen Schmerzensgeld Schadensersatz(Download als PDF)

Was ist, wenn Sie während eines Krankenhausaufenthaltes stürzen und sich verletzen? Wer ist hier verantwortlich? Die Fachanwältin für Medizinrecht Sabrina Diehl klärt auf.

Die Obhutspflicht

Sie kennen sicherlich den Hinweis "im Haushalt passieren die meisten Unfälle" und haben dies eventuell selbst schon hautnah erleben müssen. Man stürzt eine Leiter herunter, rutscht auf der Treppe aus oder fällt beim Spielen mit den Kindern. Oftmals war man selbst mit den Gedanken ganz woanders und hat nicht genug auf die eigene Sicherheit geachtet. Doch was ist, wenn Sie nicht zu Hause, sondern in einem Krankenhaus stürzen und sich hierbei Verletzungen zuziehen? Sind Sie auch hier für Ihre Sicherheit allein verantwortlich oder ist es vielleicht doch die Klinik? Schließlich ist vor allem die gesundheitliche Situation im Krankenhaus eine gänzlich andere als zu Hause. Haben Sie als Patient einen Anspruch darauf, rund um die Uhr behütet zu werden? Oder sind Sie gar selbst für sich verantwortlich? Ausschlaggebend für die Beantwortung dieser Frage ist, ob das Krankenhaus eine Obhutspflicht Ihnen gegenüber hat. Es haftet, wenn es diese Pflicht verletzt. Obhutspflicht bedeutet, dass unter Berücksichtigung aller relevanter und vorhersehbarer Umstände der Patient so zu sichern ist, dass er nicht zu Schaden kommt.

Individuelle Sicherheitsvorkehrungen

Neben allgemeingeltenden Vorkehrungen gibt es jedoch Sicherungsvorkehrungen, die ein Krankenhaus treffen muss, wenn es individuelle Risikofaktoren bei einem Patienten erkennt beziehungsweise erkennen muss. Daher muss bei jedem Patienten das individuelle Sturzrisiko eingeschätzt werden. Ist der Patient beispielsweise 25 Jahre jung, sportlich und zeigt bislang auch aufgrund seiner Erkrankung keine Sturzneigung, so müssen keine besonderen individuellen Vorkehrungsmaßnahmen getroffen werden. Handelt es sich hingegen um einen 85-jährigen Parkinsonpatienten, der bereits mehrfach in der Nacht aus dem Bett gefallen ist, so hat das Krankenhaus aktiv Sorge dafür zu tragen, dass der Patient in seiner Obhut nicht stürzt.

Grob müssen folgende Kriterien beachtet werden
→ die Bedürftigkeit von Hilfsmitteln (z.B. Rollator)
→ der Allgemeinzustand des Patienten
→ die Begebenheiten der Sturzstelle
→ die Anwesenheit von Personal
→ die Anordnungen des Arztes

Schwerwiegende Folgen bei Missachtung

Es gibt Fälle, in denen das Personal die Situation falsch einschätzt: So etwa bei der Ehefrau unseres Mandanten, Herrn G.: Die 56-jährige litt unter einer Erkrankung der Hauptschlagadern, Bluthochdruck und einer chronischen Lungenkrankheit. Als sie plötzlich hohes Fieber bekam, rief Herr G. umgehend den Notarzt. Im Krankenhaus dauerte die Aufnahme sehr lange, da die 56-jährige stark zitterte und nicht ansprechbar war.

Über Nacht verbesserte sich der Zustand der 56-jährigen insofern, als dass sie am nächsten Morgen etwas Nahrung zu sich nehmen konnte. Etwas verwirrt wollte sie sogar aufstehen, doch ihr Ehemann konnte sie davon abhalten. Dies war auch richtig, denn wie sich herausstellte, litt die 56-jährige nunmehr unter starken motorischen Ausfällen aufgrund neurologischer Probleme. Immer wieder fielen ihr Gegenstände aus den Händen und sie war körperlich sehr schwach. Der Ehemann führte daraufhin ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt, der die drastische Warnung aussprach, dass er "auf das Schlimmste vorbereitet" sein müsse und seine Ehefrau eventuell in ein Pflegeheim kommen würde. Trotz dieser Warnung verhielt sich aber das Personal im Haus nicht entsprechend. Am folgenden Tag wurde die 56-jährige zur Toilette gebracht und dort etwa eine halbe Stunde alleingelassen, um sich selbst zu waschen. Mit Blick auf die neurologische Erkrankung war sie hierzu aber nicht in der Lage. Später wurde sie mit einer stark blutenden Kopfwunde auf dem Boden liegend vorgefunden. Wie lange sie dort lag, wusste niemand. Die Wunde wurde vernäht und erst mit zeitlicher Verzögerung wurde sie einem Kardiologen vorgestellt, der sofort eine CT-Untersuchung des Kopfes veranlasste. Die innere Blutung wurde bestätigt und war bereits derart stark vorangeschritten, dass die Augen der Frau aus den Augenhöhlen hervortraten. Sie musste notoperiert werden. Hierbei wurde die Schädeldecke entfernt, um den Druck vom Hirn zu nehmen und ein Absterben weiterer Areale zu verhindern. Die Schädeldecke wurde in den Bauch verpflanzt, damit der Knochen nicht abstirbt und später wieder eingepflanzt hätte werden können. Doch die Operation kam zu spät - nach dem vierstündigen Eingriff verstarb die 56-jährige.

Vermeidbare Stürze

Wir vertreten die Ansicht, dass dieser Sturz vermeidbar war. Die Frau war aufs Hilfsmittel angewiesen, zeigte neurologische Ausfälle und auch der Allgemeinzustand war reduziert. Dies zusammengenommen führte zu gravierenden Gleichgewichtsstörungen. Zudem wurde sie über einen Zeitraum von rund 30 Minuten gänzlich unbeaufsichtigt gelassen, obwohl der Arzt selbst den Ehemann ausdrücklich auf die Schwerstpflegebedürftigkeit hingewiesen hatte. Hinzu kommt, dass die Örtlichkeit gefährlich war, da zum einen der Boden aufgrund von Feuchtigkeit glatt war und sie sich zum anderen bei einem Sturz an der Toilette oder am Waschbecken den Kopf aufschlagen konnte. So hätte die Patientin keinesfalls alleingelassen werden dürfen. Dieser Sturz fällt allen in den Verantwortungsbereich der Klinik.

Einzelfallentscheidungen

Häufig sind die Fälle jedoch nicht so eindeutig wie im vorgenannten Fall. Es gilt, jeden Einzelfall zu bewerten. Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht jeder Sturz in den Verantwortungsbereich einer Klinik fällt oder fallen kann, denn es ist nicht möglich jedem Patienten 24 Stunden eine Pflegekraft an die Seite zu stellen. Stürzen Sie etwa in der Kantine, ohne dass zuvor eine besondere Sturztendenz erkennbar war, so verwirklicht sich allgemeine Lebensrisiko. Es besteht somit kein Unterschied zu einem häuslichen Sturz. Stürzen Sie jedoch etwa beim Umbetten zu Boden, so haftet die Klinik. Hier geht die Rechtssprechung davon aus, dass Stürze m Zusammenhang mit einer pflegerischen oder ärztlichen Maßnahme stets vermeidbar sind. Im Rahmen derartiger Handlungen haben die Kliniken Sorge dafür zu tragen, dass sämtliche Vorkehrungen getroffen werden, damit sie als Patient nicht zu Schaden kommen. Personalmangel entschuldigt die Kliniken nicht.

Im Gerichtsverfahren

In einem etwaigen Gerichtsverfahren muss somit der Patient zunächst darstellen, dass die Klinik eine Obhutspflicht traf, sie diese verletzte und der Patient deswegen zu Sturz kam. Im oben genannten Beispiel halten wie diese Voraussetzungen für gegeben. Die Klinik müsste jetzt somit beweisen, dass die Patientin selbst bei unterstellten Sicherheitsvorkehrungen ebenfalls gestürzt wäre- Das wird sich kaum plausibel darstellen lassen.

Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeld

Gerade dann, wenn sich Stürze unmittelbar nach einer pflegerischen Maßnahme ereignen, gilt es, sämtliche Aspekte zu bewerten. Daher sollte sich im Fall des Falles der verletzte Patient von einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten lassen. Der Teufel steckt oft im Detail und ohne tiefgehende Kenntnisse der medizinrechtlichen Gegebenheiten ist es kaum möglich, die Chancen und Risiken auf die Erlangung von Schadensersatz und Schmerzensgeld abzuschätzen und diese durchzusetzen.


Gelnhäuser Tageblatt vom 02.10.2016 Opfer von Behandlungsfehlern

SYMPOSIUM "Eltern medizingeschädigter Kinder" berichten in der Spessart-Klinik über ihre leidvollen Erfahrungen

BAD ORB (chhe). Im Februar 2014 verlieren Tanja Gethöffer und ihr Mann Christian ihren dreijährigen Sohn Maximilian. Noch heute muss sie die Tränen zurückhalten, wenn sie davon erzählt. Infolge eines medizinischen Behandlungsfehlers stirbt ihr kleiner Max. "Der Tod meines Sohnes wäre vermeidbar gewesen", klagte Gethöffer beim ersten Symposium zum Thema "Medizinische Schädigungen" in der Spessart-Klinik in Bad Orb an.

Auf die Beine gestellt hat die Mutter aus Bad Orb das Symposium mit dem Verein, den sie nach dem Verlust ihres Sohnes gründete: "Eltern medizingeschädigter Kinder" (EmK). "Auf unserer Suche nach Hilfe und Trost stellten wir fest, dass es in Deutschland keine Anlaufstelle für Eltern in unserer Situation gab, also gründeten wir EmK", sagt Gethöffer.

Die Geschichte ihres kleinen Sohnes Maximilian ist die eines ständig abgewiesenen Patienten. Er sei kein Notfall gewesen, obwohl er dringend Hilfe benötigte, blickt die Vorsitzende von "Eltern medizingeschädigter Kinder" zurück. Er litt an einer krankhaften Veränderung des Brustkorbs und deswegen immer öfter an Atemnot. Eine Operation hätte ihn wohl retten können. Doch er starb. Die junge Mutter leidet seitdem an Depressionen und Panikattacken, wie sie dem zahlreich erschienenen Publikum im Saal der Spessart-Klinik in Bad Orb erzählt. Doch "man kann nichts an dem Tod ändern, aber an der Zukunft", und so hat sie es sich gemeinsam mit ihrem Mann Christian zur Aufgabe gemacht, auf die Situation in deutschen Krankenhäusern aufmerksam zu machen, gemeinsam mit Menschen, die ähnliche Schicksale erleiden mussten. Das gemeinsame Ziel sei es, Betroffenen mit Gesprächen zur Seite zu stehen sowie sie in Rechtsfragen zu unterstützen. "Nur wenn strafrechtlich vorgegangen wird, kann sich gesetzlich etwas ändern, so Gethöffer. Bereit sei der Verein zum Dialog und zu kritischen Gesprächen mit Ärzten und Kliniken, "wir können nur gemeinsam etwas ändern," sagt sie weiter.

Im Rahmen des Symposiums in der Kurstadt erzählten auch andere Betroffene aus ganz Deutschland ihre Geschichte - so auch Melanie Lang, die aus Bonn den Weg nach Bad Orb fand. Ihre Tochter Charlotte ist vor neun Jahren an einem Behandlungsfehler gestorben - als Frühgeburt in der "Grauzone" der 23. Schwangerschaftswoche. "Meine Tochter wurde nie als Mensch gesehen", klagte Lang bei ihrer Rede an. Untersuchungen hätten ein gesundes Kind gezeigt. Als Melanie Lang sich dann eine starke Erkältung zuzog, kam es zur Frühgeburt. Doch es kümmerte sich lediglich eine Hebamme um Charlotte. Ein Gutachten beweist nach Langs Angaben die Schuld der Hebamme am Tod ihres Kindes. "Meine Tochter hätte von einem Neontologen behandelt werden müssen, sie hatte eine 30 prozentige Überlebenschance", ist Lang noch immer wütend. Doch ihr Kind starb, da kein Arzt es nach der Frühgeburt behandelte. 2011 begann dann der Prozess gegen die Klinik, zuerst wurde die Klage abgewiesen, doch mit einem neuen Privatgutachten wurde der Fall wieder aufgerollt. Sie gewann, doch die Gegenseite ging in Berufung, ein Ende des Prozesses und somit etwas Ruhe für die Mutter scheint noch nicht in Sicht. "Solange es keine gerechten Gesetze gibt, wird sich nichts ändern", stellt die Bonnerin fest. Im Anschluss an die Erfahrungsberichte von Betroffenen referierte Dr. med. Jürgen Seeger über den Umgang mit Behandlungsfehlern und die Fehlerkultur unter deutschen Ärzten und in Krankenhäusern. Er nannte unter anderem die schlechte gesundheitspolitische Lage in Deutschland, weshalb es zu derart tragischen und vermeidbaren Fällen komme. "Personalknappheit führt leider zu mehr Fehlern", sagte der Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin am Neuromuskulären Zentrum Rhein-Main. Auch am Eingestehen von Fehlern müsste sich bei Ärzten grundlegend etwas ändern. Außerdem klärte Sabrina Diehl, Fachanwältin für Medizinrecht, über die Rechte auf, die Eltern und ihre Kinder haben. Viele Betroffene würden diese gar nicht kennen, bedauert die Fachanwältin.

Es gibt noch viel zu tun, um tragische Geschichten wie die von Maximilian und Charlotte zu verhindern, doch die "Eltern medizingeschädigter Kinder" wollen nicht aufgeben.

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