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Kurier zum Sonntag vom 28.11.2015 Befangen oder nicht Patientenanwältin Sabrina Diehl zu medizinischen SachverständigengutachtenDownload als PDF

 

Patientenanwältin Sabrina Diehl zu medizinischen Sachverständigengutachten

MEDIZINRECHT. Ein oft diskutiertes und für viele brisantes Thema des Medizinrechts ist das medizinische Gutachten. In einem Arzthaftungsprozess wird grundsätzlich ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Auch außergerichtlich gibt es für Patienten verschiedene Möglichkeiten, ein Sachverständigengutachten zur Klärung der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, einzuholen.

Doch oft trauen viele geschädigte Patienten den Gutachtern nicht. Nicht selten besteht diese Angst auch bei Gutachtern, die durch das Gericht berufen werden. Gefordert wird eine sogenannte fachgleiche Begutachtung. Das heißt, dass ein Gutachter aus dem Fachgebiet eingeschaltet wird, in dem auch der beschuldigte Arzt tätig war. Da ist die Angst groß, dass sich beide Ärzte kennen, vielleicht sogar schätzen oder der Gutachter womöglich aus anderen Gründen befangen ist.

Vorab erhalten beide Parteien eines Prozesses die Gelegenheit, Stellung dazu zu nehmen, ob Einigkeit über die Beauftragung eines bestimmten Sachverständigen besteht. Hier kann der Patient also mitentscheiden. Daher ist es häufig günstig, einen Sachverständigen zu beauftragen, der örtlich entfernt von dem beschuldigten Arzt tätig ist. Trotz größter Sorgfalt bei der Auswahl eines Sachverständigen werden immer wieder Fälle bekannt, bei denen ein sogenannter Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen erfolgreich durchgesetzt wird.

Sachverständige sind zur Neutralität und Sachlichkeit angehalten. Das gilt auch dann, wenn dieser von einer Partei unsachlich angegangen werden sollte. In einer aktuellen Entscheidung hatte ein Sachverständiger sich geweigert, die von der Klägerseite gestellten Fragen zu seinem schriftlichen Gutachten zu beantworten, da der unsachliche Ton ihm nicht gefiel. Hierin sah der Kläger keine Neutralität mehr, das Gericht gab ihm Recht.

Wenn auch selten, so kommt es in der Praxis auch hin und wieder vor, dass sich Sachverständige unsachlich gegenüber einer Partei verhält. So hatten wir erfolgreich einen Sachverständigen ablehnen können, weil er sich beleidigend gegenüber der Mandantin verhalten hat.

Ein Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen ist auch dann erfolgreich, wenn er sich zwar nicht in Richtung einer Partei, wohl aber in Richtung des Anwaltes unsachlich verhält. Denn die Vorbehalte, die er gegenüber dem Anwalt hat, sind grundsätzlich geeignet, auch dem Mandanten zu schaden.

Ein positives Gutachten macht sich natürlich bei den Verhandlungen, ob außergerichtlich oder vor Gericht, immer gut. Doch auch ein für den Patienten negatives Gutachten bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Patient keine Chancen mehr hat. Gerade Gutachten, die über die Krankenkasse oder von der Gutachterkommission erstellt werden, haben keine gerichtliche Bindung. Das bedeutet, im Verfahren wird ein neues Gutachten eingeholt werden. Dennoch empfiehlt sich zuvor eine Prüfung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht, ob das außergerichtliche Gutachten Angriffspunkte liefert. Eine Befangenheit kann auch hier schon möglicherweise aufgedeckt werden. Sabrina Diehl


Kurier zum Sonntag vom 31.10.2015 Wenn der Arzt einen Fehler gemacht hat Sabrina Diehl Fachanwältin für Medizinrecht Schadensersatz Schmerzensgeld Behandlungsfehler 001Download als PDF

Rechtsanwältin Sabrina Diehl zu Behandlungsfehlern

Medizinrecht. Laut Statistik geht jeder Bundesbürger zwischen 17 und 40 Mal im Jahr zum Arzt. Die Gefahr, Opfer von "Ärztepfusch" zu werden, ist also hoch. Unabhängig vom Alter sind Patienten oft ratlos, wenn sie wissen oder glauben, Opfer einer fehlerhaften Behandlung geworden zu sein. Es kursiert noch immer das (falsche) Gerücht, dass man als Patient ohnehin keine Chance hat. Dem ist nicht so. Spätestens seit Einführung des Patientenrechtegesetztes ist klargestellt: Sie als Patient haben Rechte, erklärt Sabrina Diehl, Fachanwältin für Medizinrecht.

Was ist ein Behandlungsfehler? Laut Rechtssprechung handelt es sich hierbei um eine nicht ordnungsgemäße, d.h. nicht den zum Zeitpunktder Behandlung bestehenden allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechenden Behandlung durch einen Arzt oder eine Ärztin oder auch einen Angehörigen anderer Heilberufe. Vereinfacht ausgedrückt: Nicht allein der negative Ausgang einer Behandlung belegt, dass ein Arzt Sie falsch behandelt hat. Einfach gesagt muss der Patient dem Arzt einen handwerklichen Fehler nachweisen, der dann wiederum zu einem gesundheitlichen Schaden führen muss.

Ein Behandlungsfehler kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit betreffen. Dabei kann der Fehler rein medizinischen Charakters sein, sich auf organisatorische Abläufe beziehen oder es kann sich um Fehler nachgeordneter oder zuarbeitender Personen handeln. Auch die fehlende oder unrichtige, unverständliche oder unvollständige Aufklärung über medizinische Eingriffe und ihre Risiken und Folgen stellt eine Verletzung von Pflichten aus dem behandlungsvertrag dar. Das bedeutet nicht, dass dem Verursachenden menschlich immer ein Vorwurf zu machen ist. Dennoch muss auch klar sein, dass jeder - so auch ein Arzt - für seine Fehler und dessen Folgen einstehen muss. Für den Fall von behandlungsfehlern müssen Ärzte ohnehin haftpflichtversichert sein.

2014 haben sich etwa 26.000 Menschen getraut, einen Behandlungsfehler gegenüber den Gutachterkommissionen und Krankenkassen zu melden. Etwa jeder dritte davon wurde bestätigt. Von dieser Statistik nicht erfasst sind diejenigen, die Ansprücheohne diese Einrichtungen gegenüber den Ärzten und Krankenhäusern angemeldet und ggf. klageweise durchgesetzt haben. Nicht umfasst sind ebenso diejenigen Patienten, die nichts unternommen haben.

Wenn Sie also glauben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden, um für Ihr Recht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz einzutreten! Sabrina Diehl

 

 

 


Bild vom 05.10.2015 Starb ihr Mann, weil er keine Atem Maske bekam Ärztepfusch Behandlungsfehler Medizinrecht Lungenkrebs Nierenstein Sabrina Diehl Fachanwältin Patienten KrankenhausDownload als PDF

„Ich habe ihn noch in den Arm genommen, ihm gesagt dass ich ihn liebe. Dann hat er seine Augen geschlossen.“

Mit stockender Stimme beschreibt Patricia R. (48) die letzten Sekunden im Leben ihres Mannes Stephan (verstorben, 51). Er hatte Lungenkrebs, der bis ins Hirn streute. Vier Jahre lebte er damit. Dann kam er für eine vergleichsweise harmlose Nierenstein-OP wieder in die Klinik.

Patricia R.: „Zwei Tage nach der OP hatte er starke Schmerzen, sprach mit seiner Mutter darüber, sagte, dass er Medikamente bekommen hat, die müde machten.“

Am Morgen danach kam er plötzlich auf die Intensivstation. Die Witwe: „Er hat uns von Panikattacken erzählt, dass ihm die Notklingel runtergefallen ist und er um Hilfe geschrien hat. Ich gehe davon aus, dass er seine Atemmaske nicht trug. Die brauchte er, weil er im Schlaf Atemaussetzer hatte. Deshalb die Panik.“

Dann ging alles sehr schnell. Notoperation wegen Blutvergiftung. Herzstillstand. Künstliches Koma. Sechs Wochen später war Stephan R. tot. Jetzt hat Ehefrau Patricia R. die Klinik verklagt - und erhebt schwere Vorwürfe.

Sie: „Wenn Stephan die Maske getragen hätte, wäre es ihm möglich gewesen, Hilfe zu holen und zu klingeln. Wenn man sich sorgfältig gekümmert hätte, würde er noch leben.“

Die Klinik stellt die erhobenen Fehler in Abrede. Man habe zeitnah auf die Verschlechterung des Allgemeinzustands reagiert.

In der Klageerwiderung heißt es unter anderem: „…Auch wird explizit bestritten, dass dem Erblasser die Notklingel herunter gefallen war und er die Schlafmaske nicht getragen habe.“

Patientenanwältin Sabrina Diehl (34, Marl) dazu: „Meine Mandantin kämpft dafür dass der Fall aufgeklärt wird. Ich gehe davon aus, dass ein Gutachter die erhobenen Vorwürfe bestätigen wird.“


Viel Spaß vom 24.09.2015 Pfusch des Gutachter ist mein Todesurteil Sabrina Diehl Fachanwältin für Medizinrecht Schadensersatz SchmerzensgeldDownload als PDF

 

Wie konnte das nur passieren? Die Frage geht dem ehemaligen Bergmann Josef G. (56) und seiner Frau Claudia (48) aus Kamp-Lintfort (NRW) nicht aus dem Kopf. Sie sind sprachlos, wie der medizinische Gutachter Dr. M. so unverantwortlich handeln konnte. „Sein Pfusch ist mein Todesurteil!“, erklärt Josef und schaut entsetzt auf seine Röntgenaufnahmen.

Es sind zwei Fotos, die das ganze Ausmaß des Fehlers aufzeigen. Das erste Röntgenbild ist datiert auf den Mai 2012. „Der dunkle Schatten auf der Lunge meines Mannes ist mit bloßem Auge deutlich zu erkennen“, sagt Claudia fassungslos. „Und das soll dem Gutachter nicht aufgefallen sein? Warum hat er meinen Mann nicht sofort informiert? Das hätte seine Überlebenschancen auf 70 Prozent abgehoben“, fährt sie fort.

Die deutet auf die zweite Röntgenaufnahme, neun Monate später. Der Schatten ist dort noch größer, „wir sehen hier das Ergebnis seines Schweigens! Der Tumor war inzwischen faustgroß, ist dann herausoperiert worden. Doch der Krebs hatte vier Monate Zeit in die Leber, Milz und Lymphknoten zu streuen!“, erklärte die Ehefrau. Dem Paar läuft die Zeit davon. „Diese Krankheit ist unheilbar. Ich weiß nicht, wie lange mir noch bleibt“, fügt Josef hinzu.

Gegen die Schmerzen muss er starke Medikamente nehmen. Jahrzehnte hatte der Ex-Bergmann unter Tage gearbeitet. Wegen seiner Rücken- und Knieprobleme beantragte Josef vor einigen Jahren seine vorzeitige Rente. „ Daraufhin hat das Sozialgericht eine Begutachtung bei einem Orthopäden angeordnet. Das war im Mai 2012“, erinnert sich Josef. „Doch der sprach nach der Untersuchung nicht mit mir über meine auffälligen Röntgenbilder und so fiel alles unter den Tisch!“

Josef ahnte nichts, bis er von einem weiteren Arzt untersucht wurde. „Er sah die Röntgenbilder und schlug die Hände über dem Kopf zusammen!“ Der Tumor wurde entfernt, aber die anschließende Chemo musste Josef wegen Unverträglichkeit abbrechen. Nun will er Gerechtigkeit: „Der Gutachter soll und muss für seinen Fehler geradestehen, damit meine Familie wenigstens versorgt ist, wenn ich mal nicht mehr da bin.“ Doch dieser lässt über seinen Anwalt ausrichten, dass er sich nicht zum Verfahren äußert. Josef steht mit seiner Klage noch ein langer Weg bevor.

„Der Orthopäde hat fahrlässig gehandelt“

Juristin Sabrina Diehl (33) vertritt die Interessen ihres Mandanten Josef G. in der rechtlichen Auseinandersetzung gegen den Gutachter.

„Wir fordern 100.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz für diesen groben Fehler.“

„Obwohl es als Orthopäde nicht sein Aufgabengebiet war, hätte er meinen Mandanten auf den deutlich erkennbaren Schatten auf der Lunge hinweisen und das besprechen müssen. Er darf nicht einfach darüber hinweggehen. das ist fahrlässig und unverständlich. Der Gutachter hätte Verantwortung zeigen müssen und durfte es nicht einfach so laufen lassen, wie es gelaufen ist.“  


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