Herne
  • 02323 - 91 87 0-0
  •    Oberhausen
  • 0208 - 82 86 70-90
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ein Sachverständiger kann wie ein Richter wegen Befangenheit abgelehnt werden. Dabei genügt jede Tatsache die in der Lage ist, Misstrauen einer Partei hinsichtlich der Unbefangenheit zu rechtfertigen. Möglich ist dabei berufliche und/ oder geschäftliche Nähe, oder ein privates Verhältnis des Sachverständigen zu einer Partei. Zumindest muss der Sachverständige auf eine mögliche Nähe hinweisen und auf Nachfrage des Gerichtes diese bejahen. Die berufliche Nähe muss jedoch hinterfragt werden, weil nicht jede für eine Ablehnung geeignet ist. Es kommt dabei auf eine Gesamtschau aller Tatsachen des Einzelfalles an.

 
Nachzulesen in Medizinrecht 2009, 727f.

Zusammengefasst von Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Sabrina Diehl.


Wird die die Zeit zwischen dem Entschluss eines Kaiserschnittes und dem Einleiten dieses, auch bekannt als Entschluss-Entwicklungszeit (E-E-) Zeit überschritten und erleidet dadurch ein Kind durch die eingetretene Unterversorgung an Sauerstoff eine schwerste geistige und körperliche Behinderung, ist ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100.000,- € und ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 600.000,- € angemessen, wobei hier sogar das Gericht in Höhe von 100.000,- € über den vom Kläger vorgestellten Betrag hinaus urteilte. Dies begründet sich darin, dass dem Kind durch die fehlerhafte Behandlung "jede Möglichkeit einer normalen körperlichen und geistigen Entwicklung genommen wurde" somit einer Zerstörung der Persönlichkeit des Kindes schon bei der Geburt gegeben ist.


Nachzulesen in: Versicherungsrecht 2009, 1676f.

Zusammengefasst von Patientenanwältin - Arzthaftung - Sabrina Diehl.


1. Der Arzt, der die Schwangerschaft betreut, haftet auf Zahlung des Unterhaltsschadens, wenn durch ausreichende Diagnostik die Behinderung des Kindes erkannt worden wäre und die Schwangere sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hätte. Weitere Voraussetzung ist, dass der Schwangerschaftsabbruch noch hätte abgebrochen werden dürfen.

2. Soweit der hypothetische Schwangerschaftsabbruch auf § 218 a Abs. 2 StGB gestützt, so reichen bloße Beeinträchtigungen der Eltern in der Lebensführung- und planung nicht aus. Voraussetzung ist eine erwartete Beeinträchtigung von Krankheitswert für die Kindesmutter.

 
Nachzulesen in Versicherungsrecht 2010, 909 ff.

Zusammengefasst von Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Sabrina Diehl.


1. Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass das Aushändigen eines Aufklärungsbogens, hier der Firma Perimed, vier Monate vor einer Koloskopie (Darmspiegelung) für eine wirksame Einwilligung nicht ausreichend ist. Der behandelnde Arzt hat ein individuelles Aufklärungsgespräch mit dem Patienten zu führen. Der Arzt darf nicht darauf vertrauen, dass der Patient den Inhalt des Aufklärungsbogens tatsächlich zur Kenntnis genommen hat und auch verstanden hat. Dies muss er in einem Gespräch klären.

2. Der Einwand der hypothetischen Einwilligung durch den Arzt/das Krankenhaus ist in der ersten Instanz vorzubringen, und zwar dann, wenn aufgrund des Beweisbeschlusses eine Verurteilung wegen mangelnder Aufklärung in Betracht zu ziehen ist. Es ist diesbezüglich irrelevant, wenn der Sachverständige die Aufklärung aus medizinischer Sicht für ausreichend hält. Der Einwand der hypothetischen Einwilligung erst in der zweiten Instanz gilt als neues Verteidigungsmittel und ist somit verspätet.


Nachzulesen in Versicherungsrecht 2010, 1222 ff.

Zusammengefasst von Patientenanwältin - Arzthaftung - Sabrina Diehl.


Kontakt

   
telephone 1
Standort Herne
0 23 23 - 91 870-0
   
telephone 1
Standort Oberhausen
0 208 - 82 86 70-90
   
email 1 E-Mail-Kontakt

E-Mail

Sprechzeiten

 

Montag - Donnerstag

08:00 - 11:30 Uhr  

13:00 - 16:00 Uhr

 

Freitag

08:00 - 13:00 Uhr

 

Wenn Sie uns außerhalb dieser Anrufzeiten eine Nachricht übermitteln wollen, hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten auf dem Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Besprechungstermine vor Ort können auch weiterhin individuell vereinbart werden, auch außerhalb dieser Zeiten.